Kriegt man Rückerstattung von Friseuranzahlung bei nicht erscheinen wegen Corona?
Hallo,
ich habe vor ca. einem Jahr ein Termin bei einer privaten Insta-Friseurin einen Termin gemacht, diese wollte eine Anzahlung von 100€ haben, diese habe ich dann auch überwiesen. Dann konnte ich den Termin nicht wahrnehmen, da die feier, auf die ich gegangen wäre, abgesagt wurde. Somit wäre dieser Termin unnötig für mich. Die Friseurin von insta hat mir das Geld bis heute nicht zurückerstattet, mit der Begründung, dass es nicht ihre Schuld ist, dass es ausgefallen ist (eine Leistung hat sie auch nicht erbracht).
darf sie das einfach, wenn nein wären Gesetze ganz gut.
und wie sollte ich nun am besten vorgehen?
5 Antworten
Du bist einen Vertrag eingegangen, von dem du nicht einseitig zurücktreten kannst. Du kannst lediglich die vereinbarte Leistung noch einfordern.
Wenn du allerdings noch minderjährig bist (deine Frage klingt danach), wende dich an deine Eltern. Ein Vertrag über 100 € Anzahlung (!) ist vermutlich nicht vom Taschengeldparagraph gedeckt.
Das ist falsch.. du hast die Vertragsbedingungen nicht eingehalten
Hallo, darf ich fragen inwieweit ich diese nicht eingehalten habe? Danke im Voraus :)
Wann hast du den Termin abgesagt
2 Wochen vor dem vereinbarten Termin (am 17.März habe ich abgesagt und der Termin wäre am 04. April gewesen)
Zwei Wochen müssen genügen.. dann arbeitet sie wohl schwarz
Was genau meinst du mit zwei Wochen genügen, also für was ?
Zwei Wochen vorher abzusagen genügen um dem Friseur die Möglichkeit zu geben, den Termin anderweitig zu vergeben
Vielen vielen Dank, für die Antworten!! Hast du vielleicht eine Idee wie genau ich jetzt vorgehen könnte?
Schreib ihr, dass du deinen Anwalt einschalten wirst.. auch wenn du gar keinen hast.. und fordere den Betrag mit einer terminsetzung zurück.. gib deine Konto Erblindung an und weise auch darauf hin, dass du dem Finanzamt einen Hinweis geben wirst
Okay, ich danke dir vielmals für die sehr hilfreichen Antworten, ich wünsche dir noch eine angenehme Nacht.
Dir auch.. schreib mal was daraus geworden ist
Du hast einen Termin gebucht und bist nicht hingegangen. Es handelt sich um einen Vertrag, von dem du nicht einseitig zurücktreten kannst. Zumal der Vertragspartner es nicht zu vertreten hat dass du kein Interesse mehr an der Leistung hast.
Hey,
zunächst solltest Du mal nach der "Gewerbe Umsatzsteuer ID" fragen und sehen was passiert.
Kann sein, dass sie eine hat, kann aber auch gut sein, dass sie sowas gar nicht besitzt und "schwarz" arbeitet. Und dann wäre die Frage ob sie wirklich will, dass das auffliegt.
100€ erscheinen mir eine recht "heftige" Anzahlung? Was sollte denn der Endbetrag werden? 500€?
Im Zweifel, nach der Gewerbe Umsatzsteuer ID kannst Du dir einen Anwalt suchen und weitere Schritte besprechen.
Gruß
Der Friseur kann auch nichts dafür, dass deine Feier abgesagt wurde..
wie viele Tage vorher hast du denn den Friseurtermin abgesagt
bei einer privaten Insta-Friseurin
Bei Schwarzarbeit gibt es keine rechtlichen (Regreß)Ansprüche.
Ja das dachte ich mir auch, dann habe ich aber den Paragrafen 648 BGB gefunden, wo drin steht: „Der Besteller kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen.“, dies gehört dem Kapitel Werkvertrag an und ein friseurtermin Unterliegt diesem. Ist in meinem Fall der „Besteller“ nicht ich und das „Werk“ die Friseur? Oder habe ich das falsch verstanden