Umtausch von Kleidung verweigert
Hallo zusammen,
meine Tochter hat sich vor kurzem ein Langarmshirt gekauft. Nach dem ersten waschen hat dieses Shirt etliche Löcher. Andere Kleidungsstücke die mit gewaschen wurden, waren vollkommen unbeschädigt. Daher habe ich meiner Tochter gesagt, sie soll in den LAden gehen und das Teil umtauschen. Dort wurde ihr gesagt, dass in diesem Laden prinzipiell keine getragene Ware umgetauscht wird. Auch kein Warengutschein oder Geld zurück. Es müsse alles über eine Emailadresse geregelt werden. Dort habe ich hin geschrieben, aber nach über 2 Wochen keine Reaktion erhalten. Ich fühle mich ehrlich gesagt betrogen. Heute möchte ich in den Laden Fahren und dort die Sache final klären. Könnt ihr mir sagen, ob ich im Recht bin, wenn ich einen sofortigen Umtausch verlange? Das würde meinem gefühlten Recht entsprechen. Was, wenn der Umtausch verweigert wird? Muss ich dann wirklich die Polizei rufen, oder welche Mittel stehen mir zur Verfügung?
Danke im Voraus für eure Antworten
22 Antworten
Umtausch ausgeschlossen hat wahrscheinlich auch sichtbar an der Kasse gestanden. Aber sie hätte es reklamieren können, das ist auch ohne den Laden direkt beim Hersteller möglich! Zu spät ist es dafür jetzt noch nicht.
Auch durch Wiederholungen werden deine Rechtsirrtümer zu Sachmängelhaftung nicht wahrer.
Und wer in einem Laden "Terz" macht und Kunden vergrault, der wird hinaugeschmissen und bekommt Hausverbot erteilt :-)
Selbstverständlich haftet der Händler für seine Ware, darf aber den Hersteller um Prüfung bitten und sein Verschulden und Haftung feststellen lassen.
Und sich im Übrigen über eine Betrugsanzeige schlapp lachen bzw. die - öffentlich vor Kunden ausgesprochen - anwaltlich vertreten strafrechtlich wg. geschäfstschädigender Äußerung verfolgen und zivilrechtlich Schadensersatz und Widerruf einklagen :-)
1 Mit Betrug hat das nun nicht wirklich etwas zu tun
Die Polizei interessiert das recht herzlich wenig. Stell Dir einmal vor jeder der etwas zu reklamieren hat rennt zur Polizei.
Du sprichst hier von einem Umtausch. Es handelt sich hier aber um eine Reklamation und das ist ein gigantischer Unterschied.
Wie hat denn Deine Tochter das Shirt erworben? Im stationären Handel oder in einem Online Shop. Wenn im Ladengeschäft, dann bitte gemeinsam mit Deiner Tochter dort hingehen und das Shirt reklamieren. Die Filiale ist zur Nachbesserung verpflichtet. Wie die das anstellen ist denen überlassen. Vermutlich werden die ein neues Shirt aushändigen.
Stellen die sich im Laden stur, dann die Zentrale kontaktieren. E-Mails sind hier eine undankbare Möglichkeit. Derartige E-Mails landen vermutlich bei Hänschen und nicht bei Hans. Demnach dort anrufen und Hans verlangen. Wenn das nicht hilft, Einschreiben aufsetzen und Frist zur Nachbesserung setzen.
Ich hatte versucht telefonischen Kontakt herzustellen. Leider gibt es keine Rufnummer unter der das möglich wäre :(
Danke für die Antwort :)
Der Händler ist nach deutschem Recht 2 Jahre in der Gewährleistung. Sollte innerhalb dieser 2 Jahre festgestellt werden, dass, wie in diesem Fall das T-Shirt deiner Tochter nicht den Anforderungen entspricht, was ein T-Shirt haben muss, dann muss er es entweder nachbessern oder durch ein einwandfreies ersetzen.
Sollte ein Mangel innerhalb des ersten halben Jahrs festgestellt werden, liegt die Beweislast, dass dies beim fehlerhaften Waschen passiert ist, beim Händler.
Rechtlich gesehen bist du also im Recht. Geh einfach zum Händler, sag ihm dies und sag, wenn er seiner gesetzlichen Pflicht nicht nach kommt, schaltest du einen Anwalt ein (auch wenn es sich hierbei um eine leere Drohung handelt - muss ja der Händler nicht wissen).
Es gibt kein Umtauschrecht, auch wenn viele meinen es würde für 14 tage eins bestehen. Wenn etwas Umgetauscht wird dann ist das reine Kulanz des ladens.
Es geht ja auch um Reklamation und nicht um Umtausch. Das verwechseln hier einige.
Es handelt sich um fehlerhafte Ware, wenn sie wirklich nach dem ersten Waschen kaputt geht.
Der Verweis auf irgendeine emailadresse ist m.E. nur Hinhaltetaktik.
Der Händler alleine ist für die Reklamation zuständig. Es hilft nur, in dem Laden nach dem Geschäftsführer zu fragen, und ihn an seine Pflicht zu erinnern.
Lässt er sich verleugnen, Adresse geben lassen. Da hinschreiben mit Angabe der eigenen Adresse und Telefonnummer , Frist setzen, den Schaden zu ersetzen, Betrag nennen und deine Kontoverbindung. Wenn bis zur Frist nichts ankommt, muss es halt weiter gehen:
Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung, weil auf so einen Brief vom Anwalt doch eher reagiert wird.
Vielleicht ist aber auch eine Anzeige wegen Betrug möglich, wenn er gar nicht reagiert.
Was Hollandinnot schreibt, ein bisschen Terz im Laden machen, ist auch nicht schlecht!
Aber vor allem, wenn viele andere Kunden im Laden sind. Das wollen die gar nicht.
Aber vielleicht ist deine Tochter nur an eine unwissende Aushilfe geraten, und Jugendliche werden außerdem auch gerne abgewimmelt.
Geh DU hin und verlang nach den wichtigen Leuten, dann wird es schon werden.
Der HÄNDLER ist die richtige Adresse, sonst keiner!