Zahnspange für Erwachsene Steuererklärung?

5 Antworten

Hallo Harum,

ich hatte auch als Erwachsener eine Zahnspange, die ich zum größten Teil selbst bezahlen musste.

In der Steuererklärung habe ich sie auch als außergewöhnliche Belastung angegeben und das Finanzamt hat das problemlos, ohne Nachfrage akzeptiert. Ich habe nie einen Behandlungspan oder sonstige medizinische Unterlagen eingereicht - nur die Rechnungen als Beleg.

Niemand trägt nur aus Freude eine Zahnspange - das müßte auch dem Finanzamt einleuchten. Versuch die Sache mit deinem zuständigen Sachbearbeiter zu klären. Ansonsten lege Einspruch gegen den Steuerbescheid ein. Da kannst du nicht verlieren.

Viel Erfolg!

Karliemeinname

Die kosten für die zahnspange sind allenfalls als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Dafür müssen sie medizinisch notwendig sein. Insofern ist die Begründung des Finanzamts dem Grunde nach richtig.

Aber so wie du das schilderst, würde ich auch sagen dass die Annahme, sie sei medizinisch nicht notwendig falsch.

Lege gegen ein Steuerbescheid mit der Begründung, dass die Spange medizinischen notwendig ist Einspruch ein und schicke am besten den Behandlungsplan zum Nachweis mit.

Achte bei dem Einspruch darauf, das dieser fristgerecht beim Finanzamt eingeht.

Der Satz im Behandlungsplan scheint die med. Notwendigkeit zu belegen - Lag die Verordnung dem Finanzamt vor?

Aber davon abgesehen, ist bei außergewöhnlichen Belastungen ein zumutbarer Eigenanteil zu berücksichtigen - hier kommt man meist nicht darüber.

  • Wie hoch ist der Gesamtbetrag der Einkünfte? - diese Summe kannst Du dem Steuerbescheid entnehmen
  • Wieviele Kinder, für die Kindergeld bezogen wird, liegen vor?
  • Wie hoch sind die bezahlten Kosten 2020?

Dann kann ich das ausrechnen, ob sich das überhaupt auswirkt.

Harum96 
Beitragsersteller
 22.09.2021, 22:38

Über den zumutbaren Eigenanteil komme ich rüber, die Raten sind relativ hoch, sollten diese nun akzeptiert werden, würde ich noch über 300€ bekommen.

DerSchopenhauer  22.09.2021, 22:39
@Harum96

ok - Lag der Behandlungsplan mit dem Satz beim Finanzamt vor?

da das FA diese Aufwendungen nicht übernehmen möchte

Auch wenn die Aufwendungen anerkannt werden - das Finanzamt übernimmt keine Aufwendungen. Sie mindern allenfalls das zu versteuernde Einkommen. Und zwar, wie DerSchopenhauer hier schon gesagt hat, bei außergewöhnlichen Belastungen unter Berücksichtigung der zumutbaren Belastung.

Lege Einspruch dagegen ein.

Das ist notwendig und bei meinem Sohn wurden alle Kosten für die Spange anerkannt. Und diverse andere Dinge auch.

Du hast alkerdings einen Eigrnanteil bei diesen Kosten, die erst mal abgezogen werden, nur eas darüber hinaus geht, ist absetzbar.