Zahnspange für Erwachsene Steuererklärung?
Hallo,
ich trage derzeit eine Zahnspange deren Raten ich monatlich bezahle.
Nun habe ich diese in der Steuererklärung angegeben, jedoch die Rückmeldung ''Aufwendung für die Zahnspange wurden nicht berücksichtigt, da keine medizinische Notwendigkeit besteht'' erhalten.
Auf dem Behandlungsplan des KFO steht folgender Satz ''Die kieferorthopädische Behandlung ist in dem vorgesehenen Umfang zur Wiederherstellung der Kaufähigkeit erforderlich, bzw. zur Verhütung von Erkrankungen notwendig''.
Aber bedeutet das nicht das es medizinisch notwendig ist?
Die Frage mag dumm klingen, immerhin steht direkt im Behandlungsplan das die Behandlung notwendig ist, aber da das FA diese Aufwendungen nicht übernehmen möchte wüsste ich gerne was sonst da hätte stehen müssen.
5 Antworten
Hallo Harum,
ich hatte auch als Erwachsener eine Zahnspange, die ich zum größten Teil selbst bezahlen musste.
In der Steuererklärung habe ich sie auch als außergewöhnliche Belastung angegeben und das Finanzamt hat das problemlos, ohne Nachfrage akzeptiert. Ich habe nie einen Behandlungspan oder sonstige medizinische Unterlagen eingereicht - nur die Rechnungen als Beleg.
Niemand trägt nur aus Freude eine Zahnspange - das müßte auch dem Finanzamt einleuchten. Versuch die Sache mit deinem zuständigen Sachbearbeiter zu klären. Ansonsten lege Einspruch gegen den Steuerbescheid ein. Da kannst du nicht verlieren.
Viel Erfolg!
Karliemeinname
Die kosten für die zahnspange sind allenfalls als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Dafür müssen sie medizinisch notwendig sein. Insofern ist die Begründung des Finanzamts dem Grunde nach richtig.
Aber so wie du das schilderst, würde ich auch sagen dass die Annahme, sie sei medizinisch nicht notwendig falsch.
Lege gegen ein Steuerbescheid mit der Begründung, dass die Spange medizinischen notwendig ist Einspruch ein und schicke am besten den Behandlungsplan zum Nachweis mit.
Achte bei dem Einspruch darauf, das dieser fristgerecht beim Finanzamt eingeht.
Der Satz im Behandlungsplan scheint die med. Notwendigkeit zu belegen - Lag die Verordnung dem Finanzamt vor?
Aber davon abgesehen, ist bei außergewöhnlichen Belastungen ein zumutbarer Eigenanteil zu berücksichtigen - hier kommt man meist nicht darüber.
- Wie hoch ist der Gesamtbetrag der Einkünfte? - diese Summe kannst Du dem Steuerbescheid entnehmen
- Wieviele Kinder, für die Kindergeld bezogen wird, liegen vor?
- Wie hoch sind die bezahlten Kosten 2020?
Dann kann ich das ausrechnen, ob sich das überhaupt auswirkt.
ok - Lag der Behandlungsplan mit dem Satz beim Finanzamt vor?
da das FA diese Aufwendungen nicht übernehmen möchte
Auch wenn die Aufwendungen anerkannt werden - das Finanzamt übernimmt keine Aufwendungen. Sie mindern allenfalls das zu versteuernde Einkommen. Und zwar, wie DerSchopenhauer hier schon gesagt hat, bei außergewöhnlichen Belastungen unter Berücksichtigung der zumutbaren Belastung.
Lege Einspruch dagegen ein.
Das ist notwendig und bei meinem Sohn wurden alle Kosten für die Spange anerkannt. Und diverse andere Dinge auch.
Du hast alkerdings einen Eigrnanteil bei diesen Kosten, die erst mal abgezogen werden, nur eas darüber hinaus geht, ist absetzbar.
Über den zumutbaren Eigenanteil komme ich rüber, die Raten sind relativ hoch, sollten diese nun akzeptiert werden, würde ich noch über 300€ bekommen.