Schulunfall - Warum zahlt Unfallkasse nicht die komplette Behandlung?
Hallo zusammen,
meine Tochter hatte vor 2 Monaten einen Schulunfall. Wegen eines daraus resultierenden Traumas des Vorderzahnes ist nun eine Wurzelbehandlung notwendig. Hier machen wir wirklich nichts Großartiges. Normale Behandlung bei unserer Zahnärztin ohne Schnickschnack und Sonderleistungen. Die Behandlung ist medizinisch absolut notwendig, da es aufgrund des toten Zahnes zu einer Entzündung des Kiefers kommen kann. Ohne Behandlung droht der Verlust des Zahnes. Nun habe ich einen Konflikt mit der Unfallkasse, da diese nicht alles zahlen will. Ich soll eine Zuzahlung von ca. 200 Euro leisten. Ohne Unfall wäre aber doch auch keine Behandlung nötig. Warum muss ich denn diese Zuzahlungen leisten? Bei einem privaten Unfall wäre das für mich einzusehen, aber doch nicht so? Es heißt schließlich in deren Info, dass der Versicherte durch deren Leistungen so gestellt werden soll, als sei der Unfall nicht passiert. Wenn ich aber doch eine Zuzahlung leisten soll, stimmt doch dieser Passus nicht... Es ist noch nicht einmal das Weißen des inzwischen dunkeln Zahnes dabei. Das würde ich auch zahlen, da es sich da ja um eine rein ästhetische Maßnahme handelt, aber doch nicht bei einer normalen Wurzelbehandlung???? Kann mir das jemand erklären? Der Service-Mitarbeiter der Unfallkasse ist da bisher nicht sehr hilfreich und kann mir das bisher nicht plausibel erklären. Das seien halt die gesetzichen Bestimmungen. Außerdem würde ich gerne wissen, wohin ich mich wenden kann, wenn die Versicherung sich weiter quer stellt. Gibt es da eine übergeordnete Behörde, die bei Konflikten regulieren kann?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
2 Antworten
Hoi.
"Die Behandlung ist medizinisch absolut notwendig, da es aufgrund des toten Zahnes zu einer Entzündung des Kiefers kommen kann. Ohne Behandlung droht der Verlust des Zahnes."
Es können hier zwei Möglichkeiten bestehen:
1. Wer hat den entschieden, dass diese Behandlung wirklich notwendig ist? Hast du mittels eines Heilkostenplanes die Unfallkasse über Höhe und Notwendigkeit der Behandlung informiert und hat diese vorher zugestimmt?
2. Hat der Zahnarzt evtl. besondere Behandlungskosten erhoben, die auch eine Krankenkasse nicht übernehmen würde? Vielleicht sogar mit einer besonderen Vereinbarung?
Beschweren kann man sich entweder beim Leiter der Unfallkasse oder beim Bundesversicherungsamt.
Ciao Loki
Hallo, erstmal schließe ich mich der vorherigen Antwort an. Wenn du mit der Entscheidung nicht einverstanden sein solltest - sieht ja so aus - muss von der Unfallkasse ein "Bescheid" über die Höhe der übernommenen und nicht übernommenen Kosten erteilt werden. Gegen diesen Bescheid kannst du Widerspruch einlegen, dann wird die Entscheidung innerhalb der Verwaltung von einer anderen Person überprüft und ggf. ein Anerkennungs- oder Widerspruchsbescheid erlassen. Wenn du mit dieser Entscheidung auch nicht einverstanden sein solltest, kann du vor dem Sozialgericht Klage erheben. Hier entstehen dir keine Kosten (es sei denn, du nimmst dir einen Rechtsanwalt). Der Nachteil eines Sozialgerichtsverfahrens ist die enorme Dauer - auf den Ablauf kann deine Tochter nicht warten. Viel Erfolg, Grüße, S. D.