Schulunfall - Warum zahlt Unfallkasse nicht die komplette Behandlung?

2 Antworten

Hoi.

"Die Behandlung ist medizinisch absolut notwendig, da es aufgrund des toten Zahnes zu einer Entzündung des Kiefers kommen kann. Ohne Behandlung droht der Verlust des Zahnes."

Es können hier zwei Möglichkeiten bestehen:

1. Wer hat den entschieden, dass diese Behandlung wirklich notwendig ist? Hast du mittels eines Heilkostenplanes die Unfallkasse über Höhe und Notwendigkeit der Behandlung informiert und hat diese vorher zugestimmt?

2. Hat der Zahnarzt evtl. besondere Behandlungskosten erhoben, die auch eine Krankenkasse nicht übernehmen würde? Vielleicht sogar mit einer besonderen Vereinbarung?

 

Beschweren kann man sich entweder beim Leiter der Unfallkasse oder beim Bundesversicherungsamt.

http://www.bundesversicherungsamt.de/service/beschwerde-ueber-einen-sozialversicherungstraeger/gesetzliche-unfallversicherung.html

 

Ciao Loki

Hallo, erstmal schließe ich mich der vorherigen Antwort an. Wenn du mit der Entscheidung nicht einverstanden sein solltest - sieht ja so aus - muss von der Unfallkasse ein "Bescheid" über die Höhe der übernommenen und nicht übernommenen Kosten erteilt werden. Gegen diesen Bescheid kannst du Widerspruch einlegen, dann wird die Entscheidung innerhalb der Verwaltung von einer anderen Person überprüft und ggf. ein Anerkennungs- oder Widerspruchsbescheid erlassen. Wenn du mit dieser Entscheidung auch nicht einverstanden sein solltest, kann du vor dem Sozialgericht Klage erheben. Hier entstehen dir keine Kosten (es sei denn, du nimmst dir einen Rechtsanwalt). Der Nachteil eines Sozialgerichtsverfahrens ist die enorme Dauer - auf den Ablauf kann deine Tochter nicht warten. Viel Erfolg, Grüße, S. D.