Wie weit muss meine kieferorthopädischen Behandlung abgeschlossen sein, um bei der Polizei anfangen zu können?
Hallo zusammen,
Ich bin Bewerber bei der Polizei BW, habe das EAV soweit komplett geschafft, meine letzte Auflage ist der kieferorthopädischen Bericht. Ich habe meine Zahnspange draußen, mein Kieferorthopäde hat mir gesagt, dass meine aktive Behandlung ABGESCHLOSSEN ist, jedoch nicht die ganze, da ich Retainer-Drähte fest oben und unten eingesetzt habe. Jetzt meckert der Polizeiärztlichedienst aber rum, dass sie einen Bericht wollen, ich renne ständig zu meinem Kieferorthopäden und bekomme immer weitere Informationen über den Retainer usw. aber ständig kommt eine Rückmeldung, dass das dem Dienst nicht reicht... ich bin langsam echt angepisst ich hab nur noch einen Monat um die letzte Auflage einzureichen. Hatte Kontakt mit einem Herrn von Dienst, der mich aber nur genervt hat und mir keine gescheite Antwort liefern konnte. Man kann den Polizeidienst mit 17 antreten, man kann mir doch nicht erzählen dass Jugendliche die mit 16-17 ihre Zahnspange rausbekommen und alle 3 Monate kurz zur Kontrolle zum Kiefer müssen, nicht die Ausbildung deswegen beginnen können oder?! Hat einer von euch ähnliche Erfahrung gemacht, oder weiß jemand was genau ich machen kann? Mein Kieferorthopäde hat der Polizei sogar angeboten, dass sie diese Renetationsphase auf Dezember 2019 verkürzen, meine Einstellung ist jedoch September. Denkt ihr, dass es was bringt der Polizei schriftlich zuzusagen, dass wenn noch irgendwelche Kosten auftreten sollten, um was es denen glaube ich auch geht, ich diese privat übernehme? Brauche echt Hilfe bin verzweifelt...
LG meerifreak2001
5 Antworten
Hey,
ich kann dir Auskunft im Bezug auf die Bundespolizei geben, in anderen Polizeibehörden wird es wohl so ähnlich sein.
Hauptsache die aktive Behandlung ist abgeschlossen, das sollte in deinem Fall eigentlich passen.
Ich kenne das selbst das der Polizeiarzt einen öfters mal zum Arzt schickt weil ihm noch was fehlt und natürlich ist es auch ärgerlich aber in deinem Fall sollte es eigentlich keine Probleme geben.
Aktuell kann ich dir versichern, dass dies keine Rolle spielt. Wenn du kein Vollpfosten bist, dann ist das kein Ausschlussgrund.
Dachte ich mir gerade auch...
Weil ich für den Raum Frankfurt gerade live mitwirke und das kein Ausschlussgrund ist. Es sind hierbei keine Spätfolgen oder Folgeschäden zu erwarten.
Edit: Im Gegenteil, hier weiß man nun genau, was gemacht wurde und ob die Arbeit des Arztes gut war. Das wissen wir bei manchen anderen Bewerbern nicht.
Der Päd macht aber nunmal definitiv Theater!
Tausch deine Daten mit dem FS aus und hilf ihm viel Ort mit deinem Einfluss!
Lass dir einfach bescheinigen, dass alles ok ist. Zur vierteljährigen Untersuchung zum Doc zu gehen, ist bei jeden Menschen absolut normal. Und eine Zahnspange ist bei den meisten jungen Leuten eine Routine.
Vielmehr besteht die Möglichkeit, dass der Verantwortliche dich aus irgendeinen Grund nicht mag. Hierbei fehlt das genauere Hintergrundwissen, was im Vorfeld passiert ist und was für Probleme du denen erzählt hast. So genau wäre ich an deiner Stelle gar nicht ins Detail gegangen. Die Sache war für dich erledigt und gut.
Wenn du denen allerdings vermittelt hast, dass du ständig andere Probleme hast, dann nehmen die dich natürlich nicht. *schulterzuck*
Du solltest LESEN!
Es geht weder um mich, noch hast du den Sachverhalt verstanden, geschweige denn meine Kommentare und Ratschläge für den FS.
Ich habe auch zwei Retainer Drähte und das ist bei uns in SH überhaupt kein Problem, da die aktive Behandlung abgeschlossen ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in BW anders ist.
LG
Dankeschön
Sieht bei mir bei der BPOL übrigens genauso aus, bin trotzdem polizeidiensttauglich 👍
Ist es auch nicht. Es sei denn, jemand fängt an, darauf rumzureiten, dass es dann genaugenommen NICHT abgeschlossen ist.
Aber dann sagt man eben einfach, dass die Dinger drin bleiben. Fertig.
Was man dann tatsächlich macht, muss keiner wissen ;-)
Übrigens, ruf doch mal beim Polizeiärztlichen Dienst an und frag nach welche Informationen die genau brauchen. Sollte aber auch eigentlich im Brief stehen wo die Auflage angegeben ist.
Wenn die den wirklich haben wollen, ist das kein Problem. Vielmehr zählt, dass er überhaupt was machen lässt.
Du redest Unsinn.
Wenn die Bescheinigungen dem medizinischen Dienst nicht reichen, kannst du erstmal nichts machen.
Besorg eine, in der steht, dass die BEHANDLUNG der Kieferkorrektur abgeschlossen ist. Mehr darf nicht drin stehen. Bekommst du die nicht, weil dein Arzt die Drähte nicht ungesagt lassen will, sieht das nicht gut aus.
Ich kann deinen Ärger verstehen. Es ist Blödsinn, aber die haben ihre Vorgaben. Die pdv ist in Teilen veraltet, aber sie lässt sich nicht so schnell ändern. Und es haben nunmal nicht alle Zahnspangen.
Die Aussagen von Wolfshund würde ich an deiner Stelle kritisch sehen. Hinter dir stehen 100 weitere geeignete Bewerber, die an deine Stelle rücken.
Eine garantierte private Kostenübernahme nützt nichts, weil das gar nicht erlaubt ist. Deine Beihilfe oder Heilfürsorge MUSS zahlen, auch wenn du das nicht willst.
Gib deinen Schrieb ab. Solltest du eine pdu bekommen, legst du Widerspruch ein. Dann wird das zentral geprüft und ggf anders entschieden.
Gruß S.
Es spielt ja offensichtlich eine Rolle! Wie kannst du dich trauen, etwas zu versichern, von dem du keine Ahnung hast?