Misslungene "kieferorthopädische" Behandlung, was kann ich tun?
Hallo ihr Lieben!
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!
Ich wurde als Jugendliche von einem vermeintlichen Kieferorthopäden mit einer losen Zahnspange behandelt. Zunächst war alles in Ordnung. 9 Jahre nach der Behandlung habe ich gravierende Probleme. Meine Zähne haben sich wieder zurück gestellt und ich beiße mir meine Zähne kaputt. Wie ich jetzt von meinem neuen Kieferorthopäden erfahren habe, hätte ich von Anfang an eine feste Zahnspange benötigt, da mein Unterkiefer zu weit nach innen steht. Der vermeintliche Kieferorthopäde der mich damals behandelt hat, war keiner. Er war ein Zahntechniker der einfach als Kieferorthopäde ausgegeben wurde. Da er nur lose Zahnspangen anfertigen könnte würde mir auch nur diese gegeben. Jetzt stehe ich da und bin gezwungen mit 27. nochmal eine eine Zahnspange zu tragen, diesmal eine feste für 2 Jahre und anschließend eine lose. Der ganze Spaß wird an de 5.500€ Kosten, die ich selber tragen muss. Ohne Zahnspange werde ich mir meine Zähne aufgrund der massiven Feststellung weiter kaputt machen. Ich bin überzeugt davon, dass mein damaliger Zahnarzt mit dem Zahntechniker unter einer Decke gesteckt hat und dieser Betrug, systematisch begangen wurde. Ich möchte Beide in Regress nehmen und Strafrechtlich belangen lassen, was kann ich tun um die für den Pfusch und den mir entstanden Schaden dran zu bekommen?
6 Antworten
Es gibt Beschwerdestellen für ärztliche Kunstfehler (Ärztekammer) - nachdem der Zahntechniker ja kein Zahnarzt war, ist das natürlich eigentlich nicht logisch.
Ich würde zuerst mal als Grundlage für alles ein Gedächtnisprotokoll verfassen - das müsstest du einem Anwalt ohnehin vorlegen. Ja, und dann würde ich ihn prüfen lassen, ob eine Klage in diesem Fall möglich ist, samt Schmerzensgeld.
Zu deinen Zähnen möchte ich dich noch auf eine Möglichkeit hinweisen, die du selbst hast: mit Vitamin K2 das Zahnwachstum positiv beeinflussen. Wenn die Zähne schief standen, könnte es sich um eine Folge von fehlgesteuertem Kalzium handeln, was du aber korrigieren kannst. (https://www.zentrum-der-gesundheit.de/vitamin-k-ia.html)
Alles Gute!
Für med. Behandlungsfehler gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren. Diese Frist beginnt genau an dem Tag, an dem dir klar war/ an dem dir gesagt wurde, dass ein Fehler passiert ist.
Der nächste Schritt wäre jetzt, alle Unterlagen zusammen zu tragen, ein Gedächtnisprotokoll oder -tagebuch zu schreiben und einen Anwalt aufzusuchen für eine Erstberatung. Die ist für dich kostenfrei.
Dann wird alles dem MDK vorgelegt und ein zahnärztl. Gutachten erstellt. Daraus geht hervor, ob ein Behandlungsfehler vorliegt oder nicht. Mit diesem Gutachten kann dein Anwalt (idealerweise ein Fachanwalt für Arzthaftungsrecht/ Medizinrecht) mit der Versicherung des Zahnarztes in Verhandlung gehen. Das geschieht zunächst außergerichtlich und dauert nicht so lange wie ein Prozeß.
Führt das nicht zum Erfolg, bleibt noch der juristische Weg. Dein Anwalt wird für dich Klage erheben. Für die Finanzierung solcher Klageverfahren gibt es mehrere Möglichkeiten, falls du keine Rechtsschutz dafür hast. Auch das bespricht dein Anwalt mit dir.
Solche Klageverfahren dauern schon mal 5-10 Jahre.
Wenn du scheitern willst, lass ein Gutachten der Landeszahnärztekammer erstellen...Wenn du bedenkst, wer diese Schlichtungsstellen finanziert, wird klar, warum so viele Gutachten zu Ungunsten der Geschädigten ausfallen. Daher würde ich dringend abraten!
Eine dritte Möglichkeit wäre der Weg über deine Krankenkasse. Wir haben seit einigen Jahren die "Beweislastumkehr". Seit dem haben Patienten, die geschädigt wurden, etwas bessere Karten als vorher. Aber leicht wird es trotzdem nicht. Du brauchst viel Geduld, Zeit und gute Nerven.
Viel Erfolg!
FZ
Das ist so kompliziert, dass Du Dir einen auf Zivilrecht spezialisierten Anwalt suchen solltest. Am am besten einen für Medizinrecht.
Es scheint nichts verjährt zu sein. Du brauchst einen Profianwalt für Zahnmedizinrecht.
Wenn da was war ist das sicher schon verjährt