Misslungene "kieferorthopädische" Behandlung, was kann ich tun?

6 Antworten

Es gibt Beschwerdestellen für ärztliche Kunstfehler (Ärztekammer) - nachdem der Zahntechniker ja kein Zahnarzt war, ist das natürlich eigentlich nicht logisch.

Ich würde zuerst mal als Grundlage für alles ein Gedächtnisprotokoll verfassen - das müsstest du einem Anwalt ohnehin vorlegen. Ja, und dann würde ich ihn prüfen lassen, ob eine Klage in diesem Fall möglich ist, samt Schmerzensgeld.

Zu deinen Zähnen möchte ich dich noch auf eine Möglichkeit hinweisen, die du selbst hast: mit Vitamin K2 das Zahnwachstum positiv beeinflussen. Wenn die Zähne schief standen, könnte es sich um eine Folge von fehlgesteuertem Kalzium handeln, was du aber korrigieren kannst. (https://www.zentrum-der-gesundheit.de/vitamin-k-ia.html)

Alles Gute!

Für med. Behandlungsfehler gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren. Diese Frist beginnt genau an dem Tag, an dem dir klar war/ an dem dir gesagt wurde, dass ein Fehler passiert ist.

Der nächste Schritt wäre jetzt, alle Unterlagen zusammen zu tragen, ein Gedächtnisprotokoll oder -tagebuch zu schreiben und einen Anwalt aufzusuchen für eine Erstberatung. Die ist für dich kostenfrei.

Dann wird alles dem MDK vorgelegt und ein zahnärztl. Gutachten erstellt. Daraus geht hervor, ob ein Behandlungsfehler vorliegt oder nicht. Mit diesem Gutachten kann dein Anwalt (idealerweise ein Fachanwalt für Arzthaftungsrecht/ Medizinrecht) mit der Versicherung des Zahnarztes in Verhandlung gehen. Das geschieht zunächst außergerichtlich und dauert nicht so lange wie ein Prozeß.

Führt das nicht zum Erfolg, bleibt noch der juristische Weg. Dein Anwalt wird für dich Klage erheben. Für die Finanzierung solcher Klageverfahren gibt es mehrere Möglichkeiten, falls du keine Rechtsschutz dafür hast. Auch das bespricht dein Anwalt mit dir.

Solche Klageverfahren dauern schon mal 5-10 Jahre.

Wenn du scheitern willst, lass ein Gutachten der Landeszahnärztekammer erstellen...Wenn du bedenkst, wer diese Schlichtungsstellen finanziert, wird klar, warum so viele Gutachten zu Ungunsten der Geschädigten ausfallen. Daher würde ich dringend abraten!

Eine dritte Möglichkeit wäre der Weg über deine Krankenkasse. Wir haben seit einigen Jahren die "Beweislastumkehr". Seit dem haben Patienten, die geschädigt wurden, etwas bessere Karten als vorher. Aber leicht wird es trotzdem nicht. Du brauchst viel Geduld, Zeit und gute Nerven.

Viel Erfolg!

FZ

Das ist so kompliziert, dass Du Dir einen auf Zivilrecht spezialisierten Anwalt suchen solltest. Am am besten einen für Medizinrecht.

Es scheint nichts verjährt zu sein. Du brauchst einen Profianwalt für Zahnmedizinrecht.

Wenn da was war ist das sicher schon verjährt