Muss der Vater sich an Kosten für Zahnspange beteiligen?

8 Antworten

Die notwendigen Zahnarztkosten für ein Kind - auch für eine Kieferorthopädische Behandlung - werden von der Krankenkasse getragen.

Oft raten die Zahnärzte bei einer Zahnspange dann zu verschiedenen Extra-Behandlungen, die aber nicht wirklich notwendig sind - und daher dann auch nicht zu den "Sonder- oder Mehrausgaben" gehören, an denen der Kindsvater sich ggf. beteiligen müsste, falls er über den laufenden Unterhalt hinaus noch "leistungsfähig" wäre....

Würde die Mutter diese Extra-Behandlungen dann ohne Zustimmung des Mannes von sich aus in Auftrag geben, müsste sie die Kosten dafür allein tragen.....

Noni55 
Beitragsersteller
 10.11.2016, 13:18

Also angeblich wird nicht mehr jede Kieferorthopädische Behandlung von der KK übernommen. Es kommt wohl auf den Schweregrad an. :/ Und die Kosten müssen, unabhängig von dem Schweregrad, im Vorfeld immer selbst getragen werden.

DFgen  10.11.2016, 13:32
@Noni55

Wenn der Kieferorthopäde die Behandlung empfiehlt (und ein entsprechendes Gutachten erstellt...), werden die Kosten sicher auch von der Krankenkasse übernommen - dann müsste die Freundin nur einen Anteil (20% beim "ersten" Kind) dazulegen, den sie später wieder zurückerstattet bekommen würde.

Wenn sie diesen Vorschuss nicht selbst stemmen kann, könnte sie sich mit dem Vater ggf. vertraglich einigen, dass er den Vorschuss übernimmt - und dann später zurückerhält...  - vielleicht hatte die Freundin ihn über die "Rückzahlungsoption" ja noch nicht informiert....

Wenn eine medizinische Notwendigkeit gegeben ist, dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten zu 80%. Wenn es nur eine Empfehlung ist und sie es trotzdem machen lässt, dann ist es auch ihr Privatvergnügen.

Bei den Fällen, bei denen es medizinisch indiziert ist, lässt keine gesetzliche Krankenversicherung sie im Regen stehen. Manchmal reden die Kieferorthopäden es den Versicherten aber auch ein. Ein kleiner Schiefstand bedingt nun mal keine Kassenleistung.

Und Luxus muss der Kindsvater nicht finanzieren.

erwarte bitte durch eine gratis laienforum keine verbindliche kostenlose rechtsberatung in einem fall, der dich selbst gar nicht betrifft. wir haben noch weniger infos als du.

Noni55 
Beitragsersteller
 10.11.2016, 13:06

Wo erwarte ich denn derartiges?! Ich suche nach Erfahrungsberichten! 

Weichloeter  10.11.2016, 13:08
@Noni55

erfahrungsberichte? - liest sich gar nicht so.

Nun zu meiner Frage: Hat er recht? Oder muss er sich an den Kosten beteiligen? Falls er sich beteiligen muss, wie kann sie den Anspruch
geltend machen?

Noni55 
Beitragsersteller
 10.11.2016, 13:11
@Weichloeter

Ja und? Gibt bestimmt noch mehr getrennt lebende Frauen, die sich bereits in der gleichen Situation befunden haben und ihre Erfahrungen mitteilen könnten! 

Die Krankenkasse übernimmt zunächst 80% der medizinisch notwendigen Kosten.

Die 20% Eigenanteil werden von der KK nach Behandlung zurück erstattet.

Bei entsprechender Mitarbeit des Patienten in Form von einhalten der Arzttermine und des regelmäßigen tragens der Spange.

Igelleistungen werden gerne vom Arzt angeboten wie zum Beispiel optisch ansprechendere Lösungen durch dünnere Drähte.

Oft wird auch behauptet, dass das Ergebnis mit dem Kassenmodell nicht so optimal ist. Das stimmt keineswegs.

Die Ärzte wollen sich nur die Taschen vollmachen.

Wenn also diese Igelleistung gewollt ist von der Mutter dann muss sie diese auch selbst tragen.

Der Vater muss den Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zahlen. Der Rest ist freiwillig.

Noni55 
Beitragsersteller
 10.11.2016, 13:24

Ah ok... Wir haben nur etwas recherchiert und gelesen, dass ab 2002 nicht mehr alle Kieferorthopädischen Behandlungen von der KK übernommen werden, sondern nur ab Schweregrad 3, meine ich. Und für sie wäre es halt ein ziemlicher Hammer, wenn sie dann plötzlich jeden Monat 100 oder gar 200 € für den KFO aufbringen muss.

Ich weiß es von meinem Sohn.. Der hat eine linguale Spange bekommen und somit mussten wir alle Kosten bislang selbst tragen und wir sind schon bei gut 5000 € angelangt. 
Aber vermutlich ist das eh wesentlich teurer, als ein Kassenmodell.

AntwortMarkus  10.11.2016, 13:49
@Noni55

Alles, was medizinisch notwendig ist, zahlt die Kasse.

Als Erstes würde ich die Frage klären, ob und ggf. welche Kosten von der Krankenversicherung übernommen werden.

Dazu ist in der Regel ein Behandlungsplan des Kiefernorthopäden notwendig.

Ansonsten könnte das

http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/sonderbedarf.html

vielleicht ein erster Anhaltspunkt für weitere Recherchen sein, ob der Kindesvater nicht doch verpflichtet ist sich zu beteiligen.

Ich fürchte jedoch, das wird nicht ohne Rechtsstreit abgehen.

Noni55 
Beitragsersteller
 10.11.2016, 13:24

Danke dir :)