Wie lese ich den steuerbescheid bei der Steuererklärung für Student - erstausbildung?
Guten tag!
Ich war 2017 bei einem steuerseminar für Studenten und es wurde uns versichert dass man ohne Einkünfte seine Werbungskosten schonmal als verlustvortrag absetzen kann und dann nach dem Studium wenn man verdient das ganze Geld vom Studium praktisch rausbekommt.
Ich habe die Erklärung abgegeben und habe nun die Frage wie mein steuerbescheid genau zu lesen ist (SIEHE BILDER).
Als zu versteuerndes Einkommen steht eine minuszahl (-4.049€)
und bei der Festsetzung steht "Aufwendungen für ein Erststudium wurden mit dem gesetzlichen Höchstbetrag von 6.000€ pro Person als Sonderausgaben berücksichtigt."
Heißt das im Prinzip alles hat geklappt und ich muss garkeinen Einspruch einlegen o.ä.?
Über Hilfe/erfahrungen wäre ich super dankbar!
LG Jasmin
2 Antworten
Punkt 1: Man bekommt nicht das ganze Geld raus. Der Staat zahlt Dir nicht Deine Ausgaben. Diese mindern lediglich das zu versteuernde Einkommen.
Punkt 2: Das Finanzamt hat Sonderausgaben anerkannt. Diese sind nicht vortragsfähig.
Punkt 3: Werbungskosten, welche vortragsfähig sind, wurden nicht bescheinigt.
Ergo - Einspruch ist notwendig.
Hi Jasmin,
sofern dein Studium ein Erststudium ist, ist dies völlig richtig vom Finanzamt veranlagt.
https://www.studentensteuererklaerung.de/ratgeber-steuern/ausgaben-studium-werbungskosten
Kosten für das Zweitstudium - zumindest lt. aktueller Rechtslage - sind abzugsfähig im Rahmen von Werbungskosten.
BG Michael
Ja Ich bin im erststudium und es wird auch bei einem bachelorabschluss bleiben bevor ich in die Arbeitswelt eintrete. Stimmt es also dass man trotzdem nach berufseintritt in der nächsten Steuererklärung diesen verlustvortrag geltend machen kann? Im Seminar sprachen sie oft von einem Gesetz dass noch seit 2014 in der Luft hängt und man es deshalb jetzt zumindest noch so handhaben könnte
Vielen dank!
Das was in der Luft hängt ist die Vorlage für das Bundesverfassungsgericht. https://www.steuertipps.de/beruf-job/werbungskosten-arbeitszimmer/erstausbildung-werbungskostenabzug-rueckt-naeher
"Im Steuerbescheid wird Ihnen das Finanzamt mitteilen, dass es die Werbungskosten nicht anerkennt. Das ist aber im Moment völlig egal, und Sie brauchen auch nichts zu unternehmen. Denn das Finanzamt darf erst endgültig nein (oder ja) sagen, wenn das Bundesverfassungsgericht entschieden hat. Der Steuerbescheid ist insoweit offen oder vorläufig: Sie müssen nicht Einspruch einlegen, um von einer positiven Entscheidung zu profitieren – einfach nur abwarten."
Es wurden aber Sonderausgaben bescheinigt und keine Werbungskosten. Ich würde einen Einspruch einlegen.
einer der nicht brauchbaren Antworten eines "Fachmanns".
Was soll das Finanzamt denn sonst machen?
Werbungskosten, die vortragsfähig sind?
Das entspricht ja wohl nicht der momentanen Rechtslage.
Da aber der Bescheid maschinell für vorläufig erklärt wurde erübrigt sich selbstverständlich ein Einspruch.
Dennoch - ich würd´s machen. Wer weiß, was die Finanzverwaltung auf Wiedervorlage hat? Ich nicht.
Das braucht die nicht auf Wiedervorlage zu nehmen.
Die haben einen Computer, da ist das gespeichert.
Sollten die Ausgaben als Werbungskosten geltend gemacht worden seien ist die Umqualifizierung gespeichert. Sollte das BVerfG zugunsten der Bürger entscheiden wird automatisch geändert.
Jetzt hat sie ja auch geschrieben, dass das aus dem Bescheid hervorgeht. War vorher nicht ersichtlich.
Tut mir leid! ein wichtiges Detail dass ich nicht abfotografiert habe sagt noch mein Bescheid sei vorläufig wegen "der abziehbarkeit der Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium als werbungskosten" heißt das nicht, dass nach einem positiven gerichtsurteil diese automatisch anerkannt werden? Vielen dank für ihre hilfe!