Wie lese ich den steuerbescheid bei der Steuererklärung für Student - erstausbildung?

2 Antworten

Punkt 1: Man bekommt nicht das ganze Geld raus. Der Staat zahlt Dir nicht Deine Ausgaben. Diese mindern lediglich das zu versteuernde Einkommen.

Punkt 2: Das Finanzamt hat Sonderausgaben anerkannt. Diese sind nicht vortragsfähig.

Punkt 3: Werbungskosten, welche vortragsfähig sind, wurden nicht bescheinigt.

Ergo - Einspruch ist notwendig.

JayVe688 
Beitragsersteller
 23.07.2018, 14:35

Tut mir leid! ein wichtiges Detail dass ich nicht abfotografiert habe sagt noch mein Bescheid sei vorläufig wegen "der abziehbarkeit der Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium als werbungskosten" heißt das nicht, dass nach einem positiven gerichtsurteil diese automatisch anerkannt werden? Vielen dank für ihre hilfe!

Steuerscherge  23.07.2018, 21:29
@JayVe688

Einspruch ist nicht notwendig. Falls der BFH pro Werbugnskosten entscheidet, werden die bis dahin vorläufigen EStBescheide von Amts wegen geändert.

Hi Jasmin,

sofern dein Studium ein Erststudium ist, ist dies völlig richtig vom Finanzamt veranlagt.

https://www.studentensteuererklaerung.de/ratgeber-steuern/ausgaben-studium-werbungskosten

Kosten für das Zweitstudium - zumindest lt. aktueller Rechtslage - sind abzugsfähig im Rahmen von Werbungskosten.

BG Michael

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
JayVe688 
Beitragsersteller
 23.07.2018, 12:51

Ja Ich bin im erststudium und es wird auch bei einem bachelorabschluss bleiben bevor ich in die Arbeitswelt eintrete. Stimmt es also dass man trotzdem nach berufseintritt in der nächsten Steuererklärung diesen verlustvortrag geltend machen kann? Im Seminar sprachen sie oft von einem Gesetz dass noch seit 2014 in der Luft hängt und man es deshalb jetzt zumindest noch so handhaben könnte

Vielen dank!

Michael Jonas  23.07.2018, 12:56
@JayVe688

Das was in der Luft hängt ist die Vorlage für das Bundesverfassungsgericht. https://www.steuertipps.de/beruf-job/werbungskosten-arbeitszimmer/erstausbildung-werbungskostenabzug-rueckt-naeher

"Im Steuerbescheid wird Ihnen das Finanzamt mitteilen, dass es die Werbungskosten nicht anerkennt. Das ist aber im Moment völlig egal, und Sie brauchen auch nichts zu unternehmen. Denn das Finanzamt darf erst endgültig nein (oder ja) sagen, wenn das Bundesverfassungsgericht entschieden hat. Der Steuerbescheid ist insoweit offen oder vorläufig: Sie müssen nicht Einspruch einlegen, um von einer positiven Entscheidung zu profitieren – einfach nur abwarten."

Bakaroo1976  23.07.2018, 13:01
@Michael Jonas

Es wurden aber Sonderausgaben bescheinigt und keine Werbungskosten. Ich würde einen Einspruch einlegen.

Petz1900  23.07.2018, 13:14
@Bakaroo1976

einer der nicht brauchbaren Antworten eines "Fachmanns".
Was soll das Finanzamt denn sonst machen?
Werbungskosten, die vortragsfähig sind?
Das entspricht ja wohl nicht der momentanen Rechtslage.
Da aber der Bescheid maschinell für vorläufig erklärt wurde erübrigt sich selbstverständlich ein Einspruch.    

Bakaroo1976  23.07.2018, 14:07
@Petz1900

Dennoch - ich würd´s machen. Wer weiß, was die Finanzverwaltung auf Wiedervorlage hat? Ich nicht.

Petz1900  23.07.2018, 15:34
@Bakaroo1976

Das braucht die nicht auf Wiedervorlage zu nehmen.

Die haben einen Computer, da ist das gespeichert.

Sollten die Ausgaben als Werbungskosten geltend gemacht worden seien ist die Umqualifizierung gespeichert. Sollte das BVerfG zugunsten der Bürger entscheiden wird automatisch geändert.

Bakaroo1976  24.07.2018, 12:24
@Petz1900

Jetzt hat sie ja auch geschrieben, dass das aus dem Bescheid hervorgeht. War vorher nicht ersichtlich.