widerrufsrecht für eine zahnspange beim kieferorthopäden

1 Antwort

Da Du über 18 Jahre bist, hast Du einen Vertrag mit dem Zahnarzt geschlossen, da er nicht abgelehnt hat. Eine Wiederspruchsfrist hat Du meistens bei Fernabsatzgeschäften, was hier nicht passen dürfte, da Du persönlich beim Zahnarzt warst. Du solltest persönlich mit ihm reden, eine Teil der bisherigen Kosten wirst Du wohl bezahlen müsssen.

maikpaule 
Beitragsersteller
 16.07.2010, 20:21

mhh ok geht zwar nicht um mich aber das geht aus meiner frage auch nicht hervor...^^ das ist leider sehr schlecht vor allem wenn man bedenkt das die kieferorthop.-behandlung eig schon abgeschlossen war und sie mehr oder weniger nicht richtig dafür gesorgt hat das die zähne gerade bleiben!

alfbm  16.07.2010, 20:25
@maikpaule

Wenn die Behandlung nicht zum Erfolg geführt hat, kann man wie bei jeder Dienstleistung, Nachbesserung fordern.