Darf das Jugenamt meine neue Adresse an meine Ex Frau raus geben?

3 Antworten

Ja, die dürfen ihr die Adresse geben. Deine Ex würde sie so oder so auch vom Einwohnermeldeamt bekommen, da sie ein berechtigtes Interesse hat.

"Im Datenschutzgesetz findet man da leider keine genauen Angaben"

DOCH. Im Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen beispielsweise, das für alle Jugendämter in NRW gilt, findet sich die Bestimmung "Übermittlung [von personenbezogenen Daten] an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereiches", wozu auch Deine Ex-Frau gehört. Guckst Du hier :

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=20061&bes_id=4908&aufgehoben=N&menu=1&sg=#det251240

In den Datenschutzgesetzen der anderen Länder dürfte es vergleichbare Regelungen geben. Das Bundesdatenschutzgesetz ist hier nicht einschlägig !

Teile dem Jugendamt schriftlich mit, dass Du ein sehr hohes Geheimhaltungsinteressse hast, um Deine Position zu sichern.

Schutzmann1987 
Beitragsersteller
 13.02.2013, 09:41

Danke, das ist schon mal eine große Hilfe!

sie benötigt deine adresse um regelmäßig deine einkünfte überprüfen zu lassen auf unterhalt. kann sie aber auch einfach durch das einwohnermeldeamt herausfinden.

was anderes: warum gibst du deinem kind gegenüber einfach auf? warum forderst du nicht umgehend umgang ein? warum lässt du zu, dass die mutter das kind so quält. fordere umgehend umgang mit dem kind, wenn nötig klage umgang ein und lass ein urteil ergehen. das kind sitzt mitten in einem loyalitätskonflikt und will bestimmt umgang mit dir. nur traut es sich nicht, dass auszusprechen, weil seine mutter dies nicht hören will.

Schutzmann1987 
Beitragsersteller
 13.02.2013, 18:33

Das Problem daran ist einfach, dass mein Anwalt in der ganzen Sache (der Sorgerechtstreit dauert nun schon über 4 Jahre, da sie immer wieder klagt) mitlerweile kosten von weit über 10.000€ verursacht hat und ich mir den rest einfach nicht mehr leisten kann. Sie darf mir den Umgang nicht verweigern, das weiß ich, ich habs beim Jugendamt mehrmals angezeigt, die wissen auch nicht mehr weiter.

Egal was, sie klagt immer fleißig weiter (woher sie das Geld hat weiß ich auch nicht immer) und meine Rechtschutzversicherung trägt keine Sorgerechtstreitigkeiten. Ich kann auch keine Hilfe beantragen dafür, da ich da wiederum zu viel verdiene (ca 110,-- im Monat über dem Satz) Ich hab mich da lange genug mit beschäftigt. Mein Sohn ist 14, darf also schon alleine entscheiden ob er mich sehen will. Er meint ich sei ein A***. Hat sich aber seit er 10 ist nicht mehr mit mir unterhalten können und später wollen. Ich fühle mich machtlos und kraftlos in der Sache weiter zu machen.

Klingt für manche vielleicht wie aufgeben, habe ich auch in einer hinsicht, aber mir fehlt einfach das Geld um weiter zu machen. Schöner mist und ein ziemlich mieses Gefühl. Ich kann es nicht ändern und Vater Staat zahlt dafür nicht.

Ich will dann immerhin so fair sein und meinen Unterhalt zahlen. Will ihn in der hinsicht unterstützen, sie kreidet mir alles an egal was ich mache. Es ist viel vorgefallen und eine schlammschlacht ist Kindergarten dagegen. Mein Sohn will mich nicht sehen, mir zerreist es das Herz und ich hab nicht mal die Möglichkeit es ihm gegenüber gerade zu stellen.

analad  17.02.2013, 17:04
@Schutzmann1987

du musst ihm gegenüber garnichts gerade biegen. sämtliche klagen werden gründe gehabt haben. du hättest bestimmt jederzeit die möglichkeit gehabt haben auf die sachen reagieren zu können in dem du auf deine ex zugehst. ich muss auch jeden mist zum anwalt oder zum gericht bringen, weil ex der meinung ist nicht unterschreiben zu wollen. sie zahlt die kosten garantiert nicht, sondern die prozesskostenhilfe oder die kosten trägst halt du. was auch immer dein sohn dir vorwirft. deine sicht der dinge kannst du schriftlich niederlegen und ihm zukommen lassen, wenn er es wissen will.