Mein Ex haut in die Türkei ab wegen Kindesunterhalt?
Hallo mein Ex wird mit seiner neuen Frau in die Türkei abhauen.
Er hat die deutsche Staatsbürgerschaft und Sie den türkischen. Er zahlt mir seit über einem Jahr kein Kindesunterhalt und ich bekomme Unterhaltsvor Schuss vom Jugendamt. Ich habe von dieser Auswanderung von Freunden erfahren und war schockiert, dass er sich davor drücken will und ein schönes Leben aufbaut.
Er möchte danach "angeblich" die türkische staatsbürgerschaft annehmen und sich dort niederlassen. Kann er das ohne Probleme? Immerhin hat er hier viele unterhaltsschulden.
Meine Fragen:
1. Was kann ich tun um dies zu verhindern?
2. Kann man das verhindern, dass er nicht Auswandern kann?
3. Kann ich von Ihm Unterhalt durch das Jugendamt in der Türkei durchsetzen?
4. Was passiert, wenn er jetzt z.B. ausgewandert ist und kann Ihm der deutsche Staat Ihn hierher "zurückholen"?
5. Wird er dann per Haftbefehl gesucht? Wenn ich und das Jugendamt anzeigen.
6. Wird er in der Türkei durch das Abkommen Probleme haben?
Immerhin ist er theoretisch nicht mehr in der EU und hat freie Bahn.
Info:
Er hat ein Unterhaltstitel, also ist er Vollstreckbar.
2 Antworten
Was kann ich tun um dies zu verhindern?
Dir einen guten Anwalt suchen der sich mit genau diesen Fragen bestens auskennt.
Tun kannst du schon eine ganze Menge. Wobei du ihm natürlich erstmal die Auswanderung nicht verbieten kannst - solange er eben seinen Verpflichtungen nachkommt. Und da du einen Unterhaltstitel hast, musst du den in der Türkei vollstrecken.
Hier dazu eine ganze Broschüre:
http://www.tuerkei-recht.de/downloads/Zwangsvollstreckung_Tuerkei.pdf
Wenn du derzeit Unterhaltsvorschuss bekommst, dann ist er zwar zahlungsfähig, aber nicht zahlungswillig? Denn die Frage wäre, ob es Sinn macht ihn wegen der Verletzung der Unterhaltspflicht anzuzeigen. Wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt und er verurteilt wird (auch in Abwesenheit), dann wäre es so, dass man ihn, sollte sein Aufenthaltsort nicht bekannt sein, ihn bei jeder Personenkontrolle in die er hier gerät, natürlich sofort einkassiert werden kann. Allerdings ist das Ganze eh nur eine strafrechtliche Sache, die dich deinem Unterhalt auch keinen Meter weiterbringt.
Was den Haftbefehl betrifft:
Wenn die betreffende Person nicht zur Hauptverhandlung erscheint und er ordnungsgemäß geladen wurde, dann wird nach § 230 StPO die Vorführung angeordnet und wenn er nicht auffindbar ist, ein Haftbefehl erlassen.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Flucht-ins-Ausland-wegen-kindesunterhalt--f189141.html
Aber wie gesagt: bleibt er verschwunden, bringt es dir nichts. Zumal die Türkei auch nicht zum Schengen Abkommen zählt, womit ein internationaler Haftbefehl vom Tisch sein dürfte.
Auch hier solltest du dich genauer vom Anwalt beraten lassen.
Die vielen Unterhaltsschulden hat er aus der Vergangenheit? Denn jetzt bekommst du ja Unterhaltsvorschuss. Und Pfändungsversuche hast du regelmäßig in der Vergangenheit gestartet?
Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen: sei froh ihn los zu sein! Er mischt sich nicht in dein Leben und das des Kindes ein. Was auch seine Vorteile hat. Und du bekommst im besten Fall bis zum 18.ten Geburtstag Unterhaltsvorschuss. Also immerhin was... Die Differenz zum normalen Mindestunterhalt beträgt auch nur die Hälfte des Kindergeldes. Und bei solchen Typen war doch eh schon im Vorfeld nichts zu holen, oder?
Du kannst und solltest dir dennoch rechtlichen Beistand holen. Schauen inwieweit der Titel dich weiterbringt. Welche Möglichkeiten du hast in der Türkei bei bekanntem Wohnsitz Lohnpfändungen zu betreiben.
Jupp, lasse dich von einem Anwalt beraten.
Mein Vater ging damals auch ins Ausland bzw. zurück in sein Heimtland... lasse ihn doch ziehen. Du wirst mit Sicherheit Kindergeld oder Ähnliches erhalten.