Lohn wurde auf Falsches Konto überwiesen!
Mein Arbeitgeber hat meinen Lohn auf das Konto meiner EX-Frau überwiesen, Ich habe natürlich eine Änderung beantragt, und auf der Lohnabrechnung steht schon meine Neue Kontonummer. Der Arbeitgeber hätte doch jetzt die Möglichkeit das Geld zurückbuchen zu lassen. Was ist aber wen meine Ex-Frau nun das ganze Geld schon ausgeben hat? Kann die Bank das Konto dann ins Minus Buchen? Meine Ex-Frau weiß das sie über das Geld NICHT verfügen dürfte.
8 Antworten
Nein, dein Arbeitgeber kann es nicht einfach zurück buchen. Die Frage ist jetzt, wer ist in der Beweispflicht. Wenn deine neue Kontonummer schon auf der Abrechnung steht, kann ich mir vorstellen, dass der AG dafür gerade stehen muss. Aber eine Bemerkung kann ich mir doch nicht verkneifen, man sollte eben auch während der Ehe seinen Lohn nicht auf das Konto der Ehefrau überweisen lassen, sondern immer aufs eigene, dann entstehen solche Probleme gar nicht.
Was heißt die Bank hätte es nicht annehmen dürfen? Wieso sollte die Bank sowas kontrollieren? Ist ja nicht denen ihr Problem, dass ihr geschieden seid und dein AG zu nachlässig ist und weiterhin die alte Bankverbindung nutzt ..
ganz schlecht, das sollte allen eine Warnung sein
Zurück buchen geht nicht. Jedoch ists das Problem deines AGs. Wenn du die Änderung rechtzeitig beantragt hast und auf deiner Abrechnung die richtige Ktonummer steht, muss er zusehen, wie er es auf dein Konto bekommt. Im Zweifel noch mal überweisen
Wenn deinem Chef die neue Kontoverbindung rechtzeitig bekannt war, ist das sein Problem. Er muss zusehen, wie er das Geld zurück bekommt und du musst dich um garnichts kümmern.
Hast du rechtzeitig und nachweisbar schriftlich deine neue Kontoverbindung mitgeteilt? Dann haftet die Firma. Die muss sich darum kümmern, dass das Geld zurückgeschickt wird - nicht du! - Falls zu späte Änderung: Dein Problem!
ich denke, die Chancen stehen gut, da die neue Kontonummer auf der Lohnabrechnung steht. Wende dich an die zuständige Person bei dir im Unternehmen und reklamieren, dass das Geld auf ein anderes Konto als auf der Abrechnung angegeben überwiesen wurde.
Aber wie gesagt ich gehe davon aus das sie Das Geld schon ausgegeben hat. Ist die Rückbuchung trotzdem möglich ?
Wieso denn zurückbuchen, wenn nicht rechtzeitig mehrere Tage vor der Buchung die Firma nicht von dir informiert gewesen ist? Dein Fehler! - Dann musst du gegen die Frau klagen! Zu Unrecht angenommenes Geld... also genau nachhalten: Wann ist was passiert?
Rückbuchung ist niemals möglich bei einer Ueberweisung, deine Frau müsste es zurück überweisen.
Ja die Firma wurste das schon vorher und hat ja auch die nummer geändert. Habe heute meine Lohnabrechnung erhalten, und dort steht meine neue Nummer.
Hallo Wofgang
falls deine Ex- Frau, wie du es sagst, das ganze Geld schon ausgegeben hat, hat sie sich wegen Diebstahl strafbar gemacht! Dein Arbeitgeber soll auf jeden Fall versuchen mit absprache deiner Hausbank das Geld zurück zu buchen anderfalls kannst du deine Ex- Frau auch anzeigen und die K- Wache wird schon dafür sorgen, dass du dein Geld wiederbekommst :)
Wer ist die K-Wache. Wenn Geld auf ihr Konto überwiesen wird, handelt es sich nicht um Diebstahl.
K- Wache= Kriminalwache;
Es ist Diebstahl sobald seine Ex-Frau wissentlich über Geld verfügt welches nicht ihres ist
Sie müsste ja wissen das es mein Lohn ist. Steht ja auch mit Namen dabei. dar ich ihr NICHT Unterhaltspflichtig bin, müsste sie das ja wissen.
nein, ist es nicht, evtl. ist es Unterschlagung aber kein Diebstahl
Nach § 242 StGB ist es verboten über Geld zu verfügen welches Wissentlich jemand anderem Gehört. Evtl. kommt auch Betrug in betracht
@Daniel95 135 Du laberst so viel Mist.Es handelt sich weder um Diebstahl noch um Betrug noch ist es Aufgabe der Polizei das Geld wieder zurück zu holen.
Ja, wenn sie das Geld ausgibt, kannst du Anzeige wegen Unterschlagung erstatten, nur dass du davon dein Geld nicht zurück bekommst. Ich glaube, du machst einen Denkfehler. Du solltest dich weniger mit deiner Ex beschäftigen, sondern dich an deinen Arbeitgeber wenden.
Ja, wenn sie das Geld ausgibt, kannst du Anzeige wegen Unterschlagung erstatten,
Man kann nur Sachen unterschlagen. Buchgeld ist aber keine Sache.
Naja bis vor Kurzem was das ja noch ein Gemischaftskonto. Daher hätte die Bank Jetzt das Geld ja auch nicht annehmen dürfen. Meine Ex-Frau steht ja jetzt alleine im Konto.