Wie erwirke ich Aufhebung Unterhaltspfändung?
Hallo zusammen,
Sachverhalt: meine Ex Frau und ich haben 2 gemeinsame Kinder. Nach Trennung 2017 bin ich zum JA und habe auch den Titel unterschrieben und brav immer 100% gezahlt und diverse Extras, wenn die Kids etwas brauchten. Die Kids und sie sollen ja das Geld auch bekommen, was Ihnen zusteht. Nun habe ich aber leider Gottes mir diesen Titel nie genau angesehen. Für mich war das Thema durch, in dem ich jeden Monat zahle und gut. Nun hatte mir meine Ex Frau eine Lohnpfändung über ausstehenden Unterhalt in 10/2018 reingeknallt ohne vorher zu reden und mal zu erwähnen, das etwas offen ist. Nach Recherchen kam ich dann auch dahinter. Ich habe bei der Titulierung auf dem JA einen Satz nicht beachtet. " die Unterhaltszahlungen sind einen Monat im Voraus zu leisten" und zack war die Lohnpfändung da. Sie freute es und ich habe den Schaden. Ich habe mich Ihr mehrmals angeboten einen Dauerauftrag zu machen. Sie geht nicht drauf ein. Jetzt habe ich aber das Problem, das ich mit meiner neuen Partnerin einen Hauskauf plane und mir diese 2 Pfändungen die Kreditwürdigkeit nehmen. Weiss jemand wie man aus so etwas raus kommt. Ich würde Ihr sogar eine Sicherheit geben von zusätzlich 2 Monaten im Voraus an Unterhalt. Kann ich bei Gericht selbst einen Antrag auf Aufhebung stellen ? Es kann doch nicht sein, das ein Leben lang ich jetzt hier nicht mehr Kreditwürdig bin und ich quasi gestraft bin.
3 Antworten
Die Lohnpfändung wurde zu recht beantragt und der Pfändungs-und Überweisungsbeschluss ordnungsgemäß Deinem Arbeitgeber zugestellt.
Deine Ex erhält nun regelmäßige Unterhaltszahlungen für die gemeinsamen Kinder und wird keinerlei Interesse daran haben, das zu ändern.
Die Pfändung endet mit Ende der Unterhaltspflicht oder wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde.
Ich sehe keine Möglichkeit durch Rechtsmittel eine Aufhebung des Pfändungsbeschlusses zu bewirken.
Unterhaltsverpflichtungen hat man schon ernst zu nehmen.
Deine Ex wird das vermutlich ganz anders sehen. Dumm gelaufen.
Wie zahlst du denn sonst den Unterhalt?
Natürlich musst du einen Dauerauftrag anlegen u das Geld muss anfang des Monats auf deren Konto sein!
Durch den Titel bist du 30 Jahre pfändbar!
Und schon zwei mal wurde gepfändet, also bist du deiner Zahlung nicht nach gekommen
Für das Haus, soll halt deine neue Frau den Kredit auf sich nehmen u ihr macht untereinander was schriftlich fest, dass ihr beide für die Summe haftet
Einen Dauerauftrag für den Unterhalt zu nutzen ist - schwierig mit Bordmitteln. Es muss ja immer der Monat im Überweisungstext stehen für den man zahlt. Keine Bank unterstützt Formeln für den Überweisungstext. Da braucht man dann schon z.B. SAP für. Haben die wenigsten Väter zur Verfügung :)
Seit wann muss der Monat drin stehen?!?
Es reicht,,wenns jeden Monat pünktlich kommt!
Verwendungszweck, Unterhalt...fertig
Deine These wäre mir recht neu!
Man(n) muss extrem Vorsichtig sein was man in den Überweisungstext schreibt wenn man auf der sicheren Seite sein will. So z.B. wenn man "vorläufig" reinschreibt (weil z.B. eine Berechnung aussteht) so kann es - genug Bösartigkeit auf der empfangenen Seite vorausgesetzt- dazu führen das der Unterhalt als "nicht gezahlt" gilt und man dann für den Monat noch mal zahlen muss (oder plötzlich eine Pfändung auf dem tisch hat).
Ne, du verstehst das falsch.
Ich kann alle deine Thesen nicht nach vollziehen!
Bei dem FS besteht ein Titel.also ne fixe Summe
Wenn der Unterhalt neu berechnet wird, was bei einem Titel nicht so einfach gemacht wird, zahlt man die Summe wie gewohnt weiter!
Du machst da was kompliziert, was überhaupt nicht kompliziert ist!
Ich weiß auch nicht wie du darauf kommst...ist mir alles schleierhaft
Bin da bei dir... sehevda eigentlich auch kein Problem, ichcwürde sogar behaupten, das 99,x% der Unterhaltspflichtigen Elternteile ihrer Unterhaltspflicht regelmäßig und zuverlässig genau so nach kommen
und wenn man seine Kontoauszüge ordnungsgemäß 10 Jahre aufbewahrt, ist das auch Nachweisbar das das jeden Monat gezahlt wurde....
Ganz genau
Der Unterhalt wird derzeit für 2 Kinder gleich vom Lohn abgezogen. Der Unterhalt wurde vorab von mir auch monatlich zum 15. für beide Kinder regelmäßig bezahlt. Nicht 2 mal gepfändet - bitte richtig lesen- die 2 Pfändungen betreffen jeweils 2 Kinder. Das heisst eine Pfändung für 1 Kind. Ich habe 2 Kinder, ergo 2 Pfändungen.
Ahso zwei mal für einen Monat^^
Naja wie gesagt regelt es mit dem Haus, dass der Kredit auf sie läuft
Aber die Pfändung ist doch beglichen.....
Lass mal eine kostelose schufa Auskunft machen!
Schufauskunft habe ich gestern bereits beantragt, da ich diese zum Kredit beantragen brauch. Meine Freundin verdient gut, aber es ist nun mal der Fall das Banken bei Krediten für Häuser 2 Kreditnehmer brauchen. Kann ich nicht die Aufhebung der Pfändung bei Gericht beantragen, wenn ich zusätzlich eine Sicherheit bieten kann?
Normal ist die Pfändung raus, dein Konto ist doch frei?.... du hast alles bezahlt....
Was sagt die Bank dazu? Also deine Hausbank?
Mein Konto ist auch frei. Die Lohnpfändung geschieht über meine AG, indem der laufende Unterhalt weiterhin gepfändet wird. Quasi Netto Lohn - den 2 x Kindesunterhalt wird somit gleich vom Lohn abgezogen und ich bekomme den Rest von meinen AG überwiesen. Das ist das was ich los werden will, ich möchte den Unterhalt an meine Ex selbst oder per Dauerüberweisung zahlen. Und möchte diese Pfändung los werden. Daher meine Frage ob ich das bei Gericht selbst beantragen kann oder wie am besten.
Meines Wissens nach kannst du die Kontopfändung gar nicht aufheben. Das kann nur der Gläubiger.
Was ich an der Sache allerdings nicht so ganz verstehe: es geht nur um den Monat 10/2018? Oder lässt sie jetzt regelmäßig den Unterhalt Monat für Monat pfänden, obwohl der regelmäßig bezahlt wird?
Dann solltest du mal dringend mit deinem Anwalt wegen einer Pfändungsschutzklage sprechen...
Und wie ist das mit dem Dauerauftrag gemeint? Zahlst du jeden Monat wie es gerade passt? Das geht natürlich auf keinen Fall! Der Unterhalt muss Anfang des Monats auf dem Konto sein für den Monat. Auch das wäre ein Grund pfänden zu lassen wenn der Unterhalt nicht pünktlich kommt...
Nein es geht nicht nur um den Monat 10/2018. Ab dem Datum wird Unterhalt gepfändet, laufend. Ich habe im Titel den ich unterschrieb den Satz: " der Unterhalt wird einen Monat im Voraus geschuldet" und zack damit hat sie mich gehabt. Das heisst ich zahlte immer zum 15. für den laufenden Monat. Das war aber falsch, ich hätte zahlen müssen am 15. eines Monats aber bitte schön schon für den darauf folgenden Monat. Und nein ich habe nicht gezahlt wie es mir passte. Ich habe immer wenn mein Lohn kam zum 15. eines Monats für beide Kinder meine 100 % gezahlt. Den Dauerauftrag habe ich bereits mehrmals nach Ihrer Pfändung angeboten. Nur lässt sie sich darauf nicht ein. Ich gehe sogar sowie mit das ich für die Kinder Ihr auch 2 Monate zusätzlich im Voraus zahlen würde um das sie eine Sicherheit hat, falls ich mal nicht zahlen sollte. was aber nicht meine Absicht ist, da die Kinder, egal was ist immer ihr Geld erhalten werden. Selbst würde ich sogar mitgehen, das ich den Monat zum Anfang bezahle. Dann strukturiere ich auch meine Rechnungen um....aber es muss doch einfach eine Lösung geben wie aus dieser Pfändung raus komme. Ich kann doch hier nicht ewig bestraft werde. Ja, ich habe aus Unwissenheit einen Fehler gemacht und nicht den Monat Vorraus gezahlt aber mir gleich die Zukunft verbauen, das ist miess. Und ich will ja zahlen....
Das Problem: nur sie kann die Pfändung aufheben. Und offensichtlich hat sie dies nicht vor. Für das Gesetz hast du immer zu spät gezahlt. Ob Unwissenheit oder nicht...
Du solltest dazu einen Anwalt befragen ob du irgendwie aus der Nummer raus kommst, z.B. indem du jetzt quasi für 2 Monate zahlst um wieder aktuell zu werden.
Ja, es war mein Verschulden den Titel nicht richtig zu lesen. Dennoch ist eine miese Art und Weise, wo sie immer alles erhalten hat, mir dann so die Zukunft zu versauen. Dennoch muss es doch eine Lösung geben, es kann doch nicht sein, das Müttern Ihren Ex Männern das Leben kontrolliert erschweren können.