Feuchte Wand, wer Zahlt?
Hallo unswar hab ich mal ne frage ich 21 allein Wohnend in eine 1 Zimmer Küche Bad Wohnung hab ein problem, meine Dusche hat Leider keine kabine und Vorhänge, mittlerweile ist die wand neben der badezimmer tür von den leisten bis zu 30cm hoch feucht geworden und der Vermieter sagte das durch mein Duschen viel wasser in den Keller fließt und sachen beschädigt, das Haus war früher eine Werkstatt aber wurde um Saniert und umgebaut die Wände sind in meiner Wohnung auch nicht aus Stein sondern Platten ähnlich also alles komplett Marke Eigenbau vom Vermieter so auch das Bad die Fließen und abdichtungen, kommen wir zur großen sache, unswar soll ich meine Versicherung anrufen und denen irgendetwas vom Pferd erzählen das die es Bezahlen ansonsten würde er meine Kaution einbehalten und ich müsste drauf Zahlen um den schaden zu beheben aber soweit ich weiß muss er selber dafür aufkommen und kann es nicht von mir verlangen da er dafür verwantwortlich ist das alles abgdichtet ist, die vermutung ist das er mich einfach reinlegen und abziehen will da ich in 4 wochen ausziehen werde und eine andere nachbarin auch und er so schnell keine nachmieter finden wird, also was kann ich dagegen tun oder liege ich falsch damit das er es selber zahlen muss, wollte auch einen anwalt einschalten ?
6 Antworten
Mit 21 Jahren sollte man doch alt genug sein, um selbst einen Vorhang oder Duschstange in diesem Zimmer anbringen zu können.
Ansonsten bist du für den von dir verursachten Schaden auch verantwortlich.
Hier wurde wahrscheinlich eine Gewerberaum "schwarz" in eine Wohnung umgebaut. Dabei wurden aber elementare Fehler gemacht. Das beste wäre, du suchst dir eine andere Wohnung.
Irgendwelche Forderungen solltest du zurück weisen. Hoffentlich hast du wenigstens eine Haftpflichtversicherung, die unberechtigte Forderungen von dir abweist.
Wenn der Vermieter Trennwände aus Rigips selber eingebaut hat und da keine Feuchtraumplatten verwendet hat,und vergessen hat diese mit einem Isolieranstrich zu versehen dann ist das sein Versäumnis und er muss für die Schäden die daraus entstanden sind selber aufkommen,das ist denn ein eindeutiger Baumangel.Wenn schon nur durch das Duschen so viel Wasser in den Keller läuft und dadurch Schäden entstehen dann wurde was die Abdichtungen des Bades betrifft kräftig gepfuscht,das kann nun nicht Dir angelastet werden,und das was er da von Dir betreffend der Versicherung fordert ist aufforderung zu einer Straftat,und zwar zum Versicherungsbetrug,und Du kannst sicher sein das die Versicherung sich das ansehen wird bevor sie da etwas zahlt,darauf solltest Du dich auf keinen Fall einlassen?
Und wer oder was hindert dich, selbst einen duschvorhang anzubringen? Und warum duscht du 1 Jahr ohne Vorhang? und ohne Rücksicht auf Verluste? Selbst wenn es Vermietersache wäre, dir einen Duschvorhang zu stellen, was ich nicht glaube, hast du eine Schadensminderungspflicht. Du kannst in so einem Fall nicht 1 jahr lang munter weiterduschen, wenn absehbar ist, daß das der Substanz schadet.
Wenn du eine Haftpflichtversicherung hast kannst du den Schaden melden. die Versicherung wird entscheiden, ob es ein Haftpflichtfall ist oder nicht.
Zitat:
meine Dusche hat Leider keine kabine und Vorhänge, mittlerweile ist die wand neben der badezimmer tür von den leisten bis zu 30cm hoch feucht geworden
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auf die Idee selbst einen Duschvorhang anzubringen bist du nicht gekommen?
und nein dafür ist der Vermieter nicht zuständig ... gemietet wie gesehen plus Schadensminderungspflicht ..
Du musst ware Überschwemmungen produziert haben ...
Deine Haftung und ggfls. Deine Haftpflichtversicherung ... ganz egal welche Platten der Vermieter verwendet hat und ob er das selbst eingebaut hat ...