Zahlt Haftpflicht Aufräumarbeiten nach Einsturz von alter Mauer?
Hallo,
Teile unserer alten Grenzmauer sind wegen Baufälligkeit auf das Nachbargrundstück gestürzt. Unsere Haftpflicht hat den Schaden beim Nachbarn reguliert, die Aufräumarbeiten/das Wegräumen der Mauerteile beim Nachbarn müssten aber wir zahlen und nicht die Haftpflicht ?
Viele Grüße
6 Antworten
Müsstest du in deinen Vertrag schauen, ob auch die Aufräumarbeiten mit abgedeckt sind oder mal bei deiner Verischerung anrufen und um Aufklärung bitten.
Ich bin kein Experte, ich würde nun aber vermuten, dass die Haftpflicht nur für die Schäden am Eingentum des Nachbarn aufkommt, z.B. die Neuanschaffung und das Einpflanzen von durch die Mauer zerstörten Gewächsen.
Das Aufräumen muss zwar geschehen, damit der Schaden behoben werden kann. Letztlich sind die Kosten der Aufräumarbeiten aber kein Schaden am Eigentum des Nachbarn.
Ich meine die Aufräumarbeiten müssten im Vertrag expliziet ausgeschlossen sein, damit sie nicht erstattet werden.
Beantrage sie doch einfach, dann weißt Du mehr. Im Ablehnungsfall, müssten die das ja auch begründen: "hier, nach § xy ist das ausgeschlossen"
Versuch macht schlau. Jeder Versicherung hat andere Bedingungen.
Gehört für mich zum Schaden dazu wäre also von der Versicherung zu tragen unter Berücksichtigung der Schadensminderungspflicht.
Die übernimmt sämtliche Kosten die dem Nachbarn angefallen sind/wären um den Schaden zu beseitigen...
aus https://www.verivox.de/hausratversicherung/themen/aufraeumungskosten/
Evtl. hängt das also mit deinem Vertrag zusammen.