Restaurantbrand in vermietetem Objekt was tun ,wenn die Gebäudeversicherung nicht zahlt?
Immobilie vermietet an ein Restaurant ,leider ist ein küchenbrand im Restaurant ausgebrochen , durch einen Versicherungswechsel zahlt unsere Gebäudeversicherung den Brandschaden nicht, wer kommt für den entstandenen Gebäude Schaden auf ?
7 Antworten
Höchstens eine Betriebshaftpflicht des Restaurantpächters. Das ist wohl ziemlich unwahrscheinlich in der Gastronomie. Betriebsunterbrechungsversicherung etc.
Dem Pächter grobe Fahrlässigkeit unterstellen nach § 280 BGB & einklagen
Eine Betriebshaftpflichtvers. ist in der Gastronomie unwahrscheinlich?
Durch einen Versichererwechsel? Wer hat den denn veranlaßt? Und wieso gab es eine zeitliche Lücke zwischen den Versicherungen?
Der Mieter ist nur zuständig, wenn ihm ein Verschulden nachgewiesen werden kann.
Eigentlich gilt die Regel eigen vor fremd.
Sofern dem Pächter ein Verschulden nachzuweisen ist, haftet dieser. Ob da allerdings viel zu holen ist, ist zumindest zweifelhaft.
Kennst du Gastronomie?
Ja. Ich habe einige Gastronomen als Mandanten.
Das freut mich. Nur leider sind die meisten Pächter in der Gastronomie nicht sonderlich liquide.
NB.: Sofern der VM in den NK auch die Gebäudeversicherung abgerechnet hat, bleibt er sowieso auf dem Schaden sitzen. Die Säumigkeit ist nicht dem Pächter anzulasten.
Der Pächter hat aber den Brand verschuldet.
... und hat die VGV bisher bestimmt bezahlt. Somit ist der schon mal raus, wenn sein Vermieter schläft, bzw. dem sein Berater/Makler.
Zu wenig Infos.
Feuer ist eigentlich Standardeckung bei der Gebäudeversicherung. Versichererwechsel spielt keine Rolle.
Wir waren an dem Schadenstag nicht versichert, zahlt dann die Haftpflicht des Pächters ?
Heißt es wurde ein Folgevertrag abgeschlossen, der nicht nahtlos an den alten anschließt?
Das ist dann natürlich dumm.
zahlt dann die Haftpflicht des Pächters ?
Nein.
Nur wenn es einen Verursacher gibt, wäre dieser haftbar zu machen, wenn mind. Fahrlässigkeit vorliegt.
Wenn er für den Brand verantwortlich ist (=den Brand fahrlässig verursacht hat), dann ja.
Der Pächter hat die Friteuse in Brand gesetzt , also hat er den Schaden verursacht!
Dann hast du schon darauf zwei Antworten erhalten!
... wie kann der denn son Ding anzünden, hast Du das gesehen?
...durch einen Versicherungswechsel zahlt unsere Gebäudeversicherung den Brandschaden nicht...
Weshalb zahlt die Gebäudeversicherung nicht? War wohl kein lückenloser Versich.beginn oder wurde die Erstprämie nicht rechtzeitig gezahlt???
... die waren ohne, ganz einfach ohne, und somit ist die Frage falsch. Wenn es keine gibt, kann natürlich auch keine bezahlen.
Kennst du den Pächter?