Haftpflichtversicherung zahlt nur gegen Rechnung?
Hallo,
wir hatten einen Wasserschaden, der durch den Nachbarn entstanden ist. Die Gebäudeversicherung zahlt leider nicht, da es sich um kein Leitungswasser handelt. Die Hausratversicherung zahlt leider auch nicht, da kein beweglichen Dinge beschädigt wurden. Somit kann nur die Haftpflicht des Nachbarn zahlen. Diese hat nun einen Gutachter geschickt der auch ein "passables" Gutachten erstellt hat. Nachdem wir nun akzeptiert hätten, dass wir ins Bad andere Fliesen akzeptieren müssen wird nun die Erstattung auf 1/3 reduziert und gesagt, dass die Trocknungsarbeiten nur nach Vorlage der Rechnungen übernommen werden.
Wir wollen/müssen nun eh das gesamte Bad sanieren und wollen dies in Eigenleistung durchführen. Ebenso die Trocknung. Wir benötigen das gesamte Geld hierfür.
Ist es rechtens, dass die Versicherung nur die optische Beeinträchtigugn erstattet?
7 Antworten
Nachdem wir nun akzeptiert hätten, dass wir ins Bad andere Fliesen akzeptieren müssen wird nun die Erstattung auf 1/3 reduziert und gesagt, dass....
Ab hier komm ich nicht mehr mit. Kannst das nicht genauer und in vernünftigen deutsch erklären?
Also nach dem der Gutachter das Gutachten verfasst hat passiert WAS?
dass die Trocknungsarbeiten nur nach Vorlage der Rechnungen übernommen werden
Wenn Du einen Bautrockner ausleihst, dann wird Dir darüber doch eine ordentliche Rechnung ausgestellt. Also sehe ich da überhaupt kein Problem.
Kommt darauf an, ob ihr aufgrund des Wasserschadens das ganze Bad sanieren müsst, oder ob ihr den Wasserschaden nur zum Anlass nehmt zu sanieren.
Im ersten Fall solltet ihr einen eigenen Gutachter beauftragen.
Nach meiner Kenntnis müsste die gegnerische Haftpflichtversicherung die gesamten Materialkosten, die Trocknungsarbeiten, den Gutachter und einen angemessenen Satz für die Eigenarbeit bezahlen, dazu Nebenkosten wie Briefverkehr, Telefonate, Entsorgung des Bauschutts.
Eine Versicherung erstattet übrigens den Schaden, nicht die Wiederherstellung. Und das bedeutet: Ihr könntet auch die Schadenshöhe durch einen Gutachter schätzen lassen und euch den Betrag auszahlen lassen, ohne, dass ihr überhaupt repariert. Ihr würdet dann einfach mit dem Schaden weiterleben.
.... und was für Wasser sollte denn so einen Schaden anrichten, der dann auch noch dem Mieter anzulasten wäre?
Für mich kann da etwas nicht stimmen.
Ihr solltet, wo ihr schon euer Bad renoviert auch noch einmal die VGV auf den Prüfstand stellen.
Evtl. macht hier eine Allgefahrendeckung Sinn. Kostet zwar mehr aber hey...
... das habe ich befüchtet. Euer Haus ist undicht/rott und der Nachbar soll bezhalen, nur weil es regnet.
Von mir käme da kein Cent!
Hallo, erst mal vielen Dank für die vielen hilfreichen Kommentare. Zum einen ist das in der regenreichen Zeit vor und nach Weihnachten letzten Jahres aufgetreten und da hat es nicht nur "hingeregnet". Das hätte unser Haus schon ausgehalten. Undicht war es nämlich bis dato nicht. Aber unser Nachbar hat mittlerweile die Regenrinne komplett erneuert und auch den Ablauf so gelegt, dass wirklich nur der normale Regen an die Wand plätschert.
Zum Anderen wollten wir eigentlich keine Badsanierung durchführen. Unser Bad ist prima. Nur muss jetzt eine Wand mit komplett anderen Fliesen bestückt werden und das wird echt nicht schön aussehen. Ich wisst bestimmt, was ein neues Bad kostet. Das was die Versicherung bezahlen würde, sind jetzt grad mal 1300 Euro. Inklusive des Wasserschadens in der Küche.
Ich warte jetzt mal auf die Aufstellung der Versicherung, für was die 1300 Euro denn sind und besprech das weitere Vorgehen wegen der Trocknung, dass kein Schimmel im Badezimmer kommt bzw. die Schimmelbeseitigung in der Küche.
Die Gebäudeversicherung zahlt leider nicht, da es sich um kein Leitungswasser handelt.
Rein aus Interesse: Was genau ist da passiert?
Wo ist das Problem die Rechnungen für Miete der Trocknungsgeräte und Stromverbrauch der Versicherung einzureichen?
Hallo, die Dachrinne des Nachbarn, dessen Scheune direkt an unser Haus angrenzt ist dauerhaft übergelaufen und an unsere Wand des Badezimmers geplätschert. Bis wir das gemerkt haben (wir haben nur ein kleines Fenster dort), ist die Tapete schon runtergekommen und auch hinter dem gemauerten Vorwand-WC wurde Feuchtigkeit festgestellt.
Des weiteren war die Dachrinne auch noch mittendrin defekt und hinter der neuen Küche ist Wasser eingetreten und leider auch Schimmel.
Das Problem ist, dass die Küche wieder abgebaut werden muss und dann auch noch getrocknet werden muss. Dafür war auch noch was veranschlagt. Das fällt jetzt auch weg.
Hallo, die Dachrinne des Nachbarn, dessen Scheune direkt an unser Haus angrenzt ist dauerhaft übergelaufen und an unsere Wand des Badezimmers geplätschert.
Na und? Davon bildet sich doch noch längst kein Wassserschaden. Die Wand bekommt doch den normalen Regen genauso ab. Oder wurde die Wand nicht verputzt? In jedem Fall wird eine normale Wand nicht "nass", nur weil von außen Regenwasser dagegenschlägt.
Bis wir das gemerkt haben (wir haben nur ein kleines Fenster dort), ist die Tapete schon runtergekommen und auch hinter dem gemauerten Vorwand-WC wurde Feuchtigkeit festgestellt.
Dann ist aber die Außenwand insgesamt Murks. Mal abgesehen davon, dass es in diesem Jahr monatelang gar nicht geregnet hat in den meisten Regionen, müssten für so ein Schadensbild immense Wassermengen durch die Außenwand nach innen sickern.
Das Problem ist, dass die Küche wieder abgebaut werden muss und dann auch noch getrocknet werden muss. Dafür war auch noch was veranschlagt. Das fällt jetzt auch weg.
Das aber bezahlt die Hausratversicherung, sofern es sich nicht (höchst unwahrscheinlich) um eine exklusiv für diesen speziellen Aufstellort gefertigte handwerkliche Einzelanfertigung handeln sollte. Selbst Systemküchen zählen heute zur Massenware, und sind in der HR versichert. Siehe dazu u.a. OLG Köln, Urteil v. 30.7.1992, 5 U 36/92, oder AG Düren, Urteil v. 12.2.2003, 45 C 477/02.
Wir sind Eigentümer und es war Regenwasser, der über eine verstopfte Regenrinne des Nachbarn an unser Haus plätscherte und alles durchnässte.