Zahlt die Privathaftpflichtversicherung in diesem Fall bei einem Schaden am Mietwagen?
Guten Tag allerseits!
Ich habe neulich einen Mietwagen gemietet und bin mit einer Gruppe verreist. Einer der Fahrtenteilnehmer hat nach dem Ausladen des Wagens die Heckflügeltüren verkehrt herum zugeschlagen, sodass durch das Verschlusssystem eine Delle und ein kleiner Kratzer in der Tür entstanden. Die Vollkasko hat eine zu hohe Selbstbeteiligung, als dass sie hier greifen würde.
Wird diesen Schaden nun die Privathaftpflicht des Fahrtenteilnehmers zahlen oder bleibt er selbst auf den Kosten sitzen? Rein aus Interesse: Würde es einen Unterschied machen, wenn der Mieter (also ich) die Türen falsch zugeschlagen hätte? Wohlgemerkt, hier ist der Schaden nicht beim Führen des Fahrzeugs entstanden, was die PHV wohl ausschließen würde.
Danke für qualifizierte Antworten!
Nachtrag: Der Fall ist noch schwieriger als angenommen. Da es sich beim Schließen der Türe um einen Schaden handelt, der im normalen Betrieb entstanden ist (Betriebsschaden?), zahlt die VK nämlich gar nichts! Die greift nur bei Unfällen. Auch ein Selbstbehalt von 0 € hätte da nichts geholfen.
10 Antworten
Kommt auf den genauen Sachverhalt an!
Sofern der Schädiger NICHT in
-> dem Mietvertrag des Fahrzeuges aufgenommen wurde,
-> im Fahrerkreis (als Fahrer) benannt,
-> Eigentümer, Halter oder Besitzer des Fahrzeuges ist,
SOLLTE DIE PRIVATE HAFTPFLICHT-VERSICHERUNG den Schaden zahlen.
Ganz anders sieht der Sachverhalt aus, sofern DU diesen Schaden
deiner privaten Haftpflichtversicherung melden würdest. Diese würde den Schaden aufgrund der kleinen Benzinklausel (=Abgrenzungsklausel
zwischen Kraftfahrzeugs Haftpflicht und privater Haftpflicht) ablehnen.
PS: Wende dich an deinen Versicherungsmenschen und bitte um Hilfe.
PPS: Sollte nur eine der im ersten Abschnitt aufgeführten Voraussetzungen mit JA beantwortet werden, hilft nur noch die Vollkasko-Versicherung weiter oder eben selbst zahlen.
Viel Glück :)
Sofern diese Punkte nicht zutreffen, ist doch alles gut :)
Dann ist es ein Fall für die private Haftpflicht.
Wie kommst du darauf, dass die Vollkasko nicht zahlen muss?
Du hattest geschrieben…
Einer der Fahrtenteilnehmer hat nach dem
Ausladen des Wagens die Heckflügeltüren verkehrt herum zugeschlagen, sodass durch das Verschlusssystem eine Delle und ein kleiner Kratzer in der
Tür entstanden.
Aus diesem Abschnitt ist sehr wohl ein Vollkaskoschaden abzuleiten. Du beschreibst eindeutig die Einwirkung mechanischer Gewalt -eines der Merkmale der Vollkaskodefinition- . Somit muss auch die VK zahlen.
Es gibt unzählige Urteile zum Thema Benzinklausel. Dieser Punkt führt regelmäßig zu Stress mit der Versicherung. Die Versicherungsgesellschaften verweisen nämlich sehr gerne zu
UNRECHT auf die Haftpflicht-Versicherung des Fahrzeuges.
Die VK zahlt deswegen nicht, weil es sich nicht um einen Unfallschaden, sondern um einen Betriebsschaden handelt. Die sind da penibel und so ganz verständlich ist die ganze Sache auch nicht. Wäre die mechanische Gewalt nicht von der eingebauten Autotür selbst ausgegangen, sondern hätte der Fahrtenteilnehmer mit einem Wackerstein (aus Versehen - wie bei einem Unfall eben) gegen die Tür geschlagen, wäre es ein Kaskoschaden.
Vielen Dank :)
hoffe es hat geklappt .
Den Fall, dass ein Dritter die Tür zugeschlagen und beschädigt hat, kann man wie folgt aufdröseln:
Du hast die vertragliche Pflicht, das Kfz unbeschädigt zurückzugeben. Da du das nicht machen kannst, musst du der Mietwagenfirma den Schaden ersetzen (Auto ist ja kaputt, durch wen ist in diesem "Innenverhältnis" egal).
In den meisten Fällen kannst du auf die Vollkaskoversicherung zurückgreifen, sodass nur kleine Schäden oder der Selbstbehalt von dir getragen werden müssen.
Der von dir zu bezahlende Schaden - also max. der Selbstbehalt - ist der Schaden, den dir der Türzuschläger zugefügt hat. Den kannst du bei ihm einfordern. Dazu wirst du deine Rechtsschutzversicherung bemühen müssen.
Für die Zahlungsverpflichtung dir gegenüber ist es erstmal egal, ob der andere eine Privathaftpflicht (PHV) hat oder nicht oder ob die zahlt oder das ausgeschlossen ist - sofern er fahrlässig und schuldhaft gehandelt hat, muss er zahlen.
Er kann jetzt aber versuchen, die Verteidigung gegen deine Forderung und ggf. die Begleichung seiner PHV übergeben:
Sofern dort dafür Deckung besteht, streitest du dich dann mit der PHV.
Ansonsten streitest du dich mit und nimmst auch das Geld dann direkt von ihm.
Daraus ergibt sich dann auch die Lösung für den Fall, dass du die Tür zugeschlagen hättest: Dann müsstest du dich für den befindet verbleibenden Schaden/Selbstbehalt selbst in Haftung nehmen.
Das wäre dann ein sogenannter Eigenschaden. Dafür ist die Haftpflicht nicht zuständig, da sie dir Deckung für die Freistellung von Forderungen Dritter gibt. Forderungen an dich selbst sind dort nicht versichert.
Das Mietwagenunternehmen wird sich an deine hinterlegte Kaution bzw, deiner Scheckkarte halten.
Schäden im Zusammenhang mit dem Betrieb eines KFZ sind in der PH ausgeschlossen (Benzinklausel)
Für das ordnungsgemäße Be- und Entladen ist der Fahrzeugführer und Wagenmieter verantwortlich.
Du kannst ja versuchen, den Mitfahrer in Haftung zu nehmen. Wenn er nicht freiwillig zahlt, bekommst du von seiner Versicherung auch nichts.
Übrigens, für ein paar EURO , kann man den Selbstbehalt bei einem Mietfahrzeug ausschließen.
Übrigens, für ein paar EURO , kann man den Selbstbehalt bei einem Mietfahrzeug ausschließen.
Grundsätzlich ja, allerdings nicht für jede Art KFZ, und auch nicht bei allen Vermietern.
Bis vor ein paar Jahren wäre die Antwort gewesen: Nicht über die PHV versichert. Zwei wesentliche Ausschlüsse in fast allen Policen noch heute:
- geliehene Sachen
- Kraftfahrzeuge
Inzwischen gilt das bei neuen, guten Tarifen aber nicht mehr. Es gibt private Haftfpflichtversicherungen, wo soetwas eingeschlossen wäre. Haftbar wäre dabei immer diejenige Person, die den Schaden verusacht hat.
.... das ist eine Frage an Deinen "Berater", denn so etwas hört er bestimmt öfters.
Viel Glück.
Das ist eine Antwort von deinem "schleudermaxe". Für den ist sowas doch Alltag. Auch wenn die Antwort nicht hilfreich ist. Viel Glück!
Die drei Punkte treffen alle zum Glück nicht zu. Das könnte ein Verhandlungsvorteil sein. Die Vollkasko greift hier leider gar nicht, weil es sich nicht um einen Unfallschaden handelt.
Mein Fall dürfte doch wohl kaum einmalig sein - wieso gibt es dazu anscheinend keine Rechtsprechung oder auch nur stichhaltige Informationen im Internet?