Bezahlt die Haftpflicht einen Schaden an einer Türe?

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Wenn der Gutachter der Versicherung das geschilderte für möglich hält........

Sofern der Verwandte dafür haftbar gemacht werden kann. Und das hängt vom Einzelfall ab.

Seine Haftpflicht zahlt den Schaden an der Haustür. Ob sie auch den Schaden am Möbelstück übernimmt, kommt darauf an, wem es gehört und wie es passiert ist.

DerHans  22.02.2010, 11:49

Nicht beim eigenen Haus

ErsterSchnee  22.02.2010, 11:53
@DerHans

Der Verwandte beschädigt die Haustür des Fragestellers - wie kommst Du darauf, daß die Haustür dem Verwandten gehören könnte?

Tanjaschatz  27.02.2010, 21:44
@DerHans

Warum nicht beim eigenen Haus???

Mit der richtigen Formulierung besteht ein Haftpflichtanspruch nach §823 BGB gegen den Verwandten, den seine Privathaftpflichtversicherung regulieren würde.

Mit einer wahrheitsgemäßen Formulierung (Verwandter hat Euch beim Möbelpacken geholfen - worauf das Schadenbild hindeutet) besteht vorgenannter Haftungsanspruch allerdings NICHT! Pech für Euch.

sakbm  23.02.2010, 09:39

"Richtige Formulierung" hört sich an wie Aufforderung zum Versicherungsbetrug! Vorsicht!

Frage: Ist es ein Mietshaus? Oder das eigene Haus? Privathaftpflicht zahlt nur, wenn dich ein 3. haftbar macht. Man müßte etwas Näheres wissen. Hat der Verwandte ein Möbelstück von Euch getragen, also z.B. beim Umzug geholfen und es ist ein Mietshaus, dann könnte die PH greifen.