Privathaftpflicht zahlt nicht, was tun?

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ich habe mir letztes Jahr einen neuen Bürostuhl gekauft, dieser hatte
härtere Rollen als mein alter Bürostuhl und hat somit (durch mein
Verschulden) den PVC Boden in meiner Mietwohnung beschädigt. Es lag
keine Schutzmatte drunter.

Da wirst du Pech haben. Selbst gesetzt den Fall, dass deine Police Allmälichkeitsschäden nicht ausschließt, handelt es sich hier um einen Schaden, der durch übermäßige Beanspruchung und zudem durch Leichtsinn herbeigeführt wurde. Es ist ja nicht so, als ob dieser Schaden in den Monaten seit der Anschaffung nicht hätte leicht verhindert werden können. Zudem ist die Nutzung durch einen Bürostuhl gerade *keine* typische Nutzung in einer Wohnung, der durch eine solche Police abgedeckt wäre. Daran ändert auch die Aufplatzung des PVCs nichts (die wäre in der Tat ein Schaden, den der Vermieter zu vertreten hätte, läge eine übliche Nutzung vor)..

NamenSindSchwer  25.04.2017, 13:22

Zudem ist die Nutzung durch einen Bürostuhl gerade *keine* typische Nutzung in einer Wohnung

Und genau in diesem Fall würde Versicherungsschutz bestehen. War mir in der Form auch nicht bewusst aber ich hab mich auf Grund eines Falles im Kundenkreis gerade mit dem Thema etwas tiefer auseinandersetzen müssen.

Siehe z.B. hier: https://www.jurion.de/urteile/ag-biberach/1993-03-23/3-c-86\_93/

"Die Auslegung ergibt, dass Schäden durch das Wohnen selbst nicht von der Versicherung gedeckt sind, jedoch hat die Versicherung solche Schäden zu ersetzen, die durch eine falsche Handhabung der Mietsache entstanden sind."

auch ich habe hier am PC einen Stuhl mit Rollen, das sind wohl übliche Nutzungen. Gut-an jener Stelle ist der Parkettlack auch abgewetzt, ist aber eine normale Nutzung

Hier steht dann auch Laminat, das 10 Jahre Nutzungsdauer hat. Ähnlich auch bei einem PVC Belag

https://www.mieterbund.de/index.php?id=621

So will der Vermieter nur auf Deine Kosten einen neuen Bodenbelag generieren, Du wirst diesen PVC Belag bereits vom Vormieter übernommen haben ?

Somit wäre die Wohnung unrenoviert übernommen worden & Schönheitsreparaturen entfallen somit komplett !

rep666 
Beitragsersteller
 23.04.2017, 11:33

Hallo, danke für deine Antwort. Nein, ich habe nichts vom Vormieter übernommen, es handelt sich um einen Erstbezug nach Sanierung (vor ca. 2 Jahren).

Aufgrund des aktuellen Schadenfalls einer meiner Kundinnen habe ich mich mit der Thematik nochmal etwas ausführlicher auseinandergesetzt und bin auf ein interessantes Urteil des LG Dortmund von 2010 gestoßen, welches für deinen Fall interessant sein dürfte:

http://www.iww.de/vk/archiv/privathaftpflichtversicherung-in-diesen-faellen-sind-mietsachschaeden-in-die-privathaftpflichtversicherung-eingeschlossen-f28177

Zusammengefasst gilt Folgendes:

Schaden durch vertragsgemäßen Gebrauch und daraus folgender (normaler) Abnutzung entstanden ---> Kein Versicherungsschutz aber Mieter haftet ohnehin nicht (§538 BGB)

Schaden durch vertragsgemäßen Gebrauch aber daraus folgender übermäßiger Abnutzung entstanden ---> Kein Versicherungsschutz (der im Fall benannte Ausschluss) aber Mieter haftet und muss somit selber zahlen

Schaden durch nicht vertragsgemäßen Gebrauch entstanden (Grad der Abnutzung egal) ---> Mieter haftet und Versicherungsschutz besteht (also Versicherung zahlt)

Wenn du also deine Versicherung überzeugen kannst, dass die Nutzung des Bürostuhls an sich kein vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache war, besteht Versicherungsschutz. 

rep666 
Beitragsersteller
 29.04.2017, 12:22

Vielen Dank! Eine sehr hilfreiche Antwort, tut mir leid das ich diese nicht mehr auszeichnen kann. In dem von dir verlinkten Urteil steht es ja klar und deutlich:

"Die Benutzung eines Bürorollstuhls auf Echtholzparkett im Wohnzimmer ... ist eine vertragswidrige, falsche Benutzung der Mietsache, sodass diese Mietsachschäden in den Deckungsschutz der Haftpflichtversicherung einbezogen und nicht vom Rückausschluss wegen übermäßiger Beanspruchung
erfasst sind."

Das müsste ja dann nicht nur für Echtholzparkett gelten, sondern auch für bspw. PVC, wie in meinem Fall, oder?

wie gesagt stehe ich eher auf Seiten des Mieters. Das dürfte auch die Verbraucherzentrale bestätigen.

Es ist offenbar ein absoluter Billig-PVC unter 5 € / m². Ich habe seit 1987 in der Branche gearbeitet.

Ich würde mir die Rechnung des Handwerkers zeigen lassen, der damals den PVC gelegt hat. Der Vermieter will dann Geld generieren mit einem höherwertigen PVC

Wie groß ist das Zimmer ? 500 € Schaden bei evtl. 15 m² bedeutet einen m² Preis von über 33 €

Dafür gibt es durchaus hochwertige PVC. Oder das Verlegen wird auch nochmals mitberechnet ?

Der Handwerker kauft das billig ein beim Malereinkauf, erhält teils noch Differenzprovisionen, wenn sich der Vermieter das aussucht.

Will sagen, daß der Vermieter den VK Preis bezahlt, der Handwerker dann ca. 65 % Rabatt bekommt. 

Es gibt durchschnittliche Abriebverhalten & auch unterschiedliche Nutzschicht-Dicken.

Wenn das nach 2 Jahren durch Nutzung von Dreh-Rollstühlen bereits defekt ist, ist das kein guter PVC.

Ich habe auch einen Bürostuhl mit Rollen vor dem PC sowie auch Rollen unter den Sesseln.

Das ist eine übliche Nutzung & kein erhöhter Verschleiß

rep666 
Beitragsersteller
 24.04.2017, 22:50

Der Schaden befindet sich innerhalb einer Fläche von nur 1qm. Der geschätzte Preis war inkl. Instandsetzung, aber eben alles nur eine Schätzung. Der Vermieter kümmert sich überhaupt nicht darum, leider. Deine Antworten waren für mich sehr interessant und auch hilfreich, und ich würde dir gerne den Stern geben, habe aber schon eine andere Antwort ausgezeichnet und kann das leider nicht mehr rückgängig machen. Trotzdem vielen Dank!

der Vermieter ist wohl nicht im Recht. Auch eine Renovierung des Parketts, das ja wesentlich teurer ist, ist nicht Aufgabe des Mieters.

Das ist Verschleiß. Wenn der Belag bereits durch Stuhlrollen beschädigt wird, ist die Nutzschicht 0, 2 mm dick, der Rest ist dann Gummiunterbelag

http://www.selbst.de/wohnen-deko-artikel/bodenbelaege/welchen-aufbau-hat-ein-pvc-boden-152666.html

Bei einer Mietwohnung wird wohl kein sog. Objektbelag verklebt worden sein für eine gewerbliche Nutzung

Ich habe selbst einmal gelernt in diesem Bereich mit einer Warenkundekenntnisprüfung auch im Bereich Bodenbeläge

Ein PVC Belag ist derart lächerlich billig, wenn nicht Homogen-PVC.

Ich würde eine Forderung komplett ablehnen

rep666 
Beitragsersteller
 23.04.2017, 11:40

Eine Forderung wurde seitens des Vermieter noch nicht gestellt. Ich habe diesen damals dazu aufgefordert, den Schaden instandzusetzen. Dem ist der Vermieter nicht nachgekommen und hat nur einen Mitarbeiter von der Firma geschickt, die damals den Boden in meiner Wohnung eingebaut hat. Der meinte dann natürlich es wäre mein Schuld und hat das dem Vermieter so mitgeteilt, seit dem reagiert der Vermieter nicht mehr. Ich habe eine Schutzmatte drüber gelegt und seit dem breitet sich der Schaden auch nicht mehr aus. Mein Problem ist, dass der Vermieter meine Kaution hat, die er mir dann sicherlich beim Auszug nicht mehr vollständig zurück gibt und davon dann den Schaden reparieren will, auf meine Kosten.