Zahlt die Haftpflicht meine Terassentür?
Hallo Im Habe im Wohnzimmer eine Terrassentür. diese stand zum Lüften offen. Als es klingelte. mein Sohn 6 Jahre öffnete die Haustüre und so entstand Durchzug. die Terrassentür schlug mit Wucht zu weit auf und brach am Rahmen. Zahlt das meine Haftpflicht? Ich wohne in einem Mietshaus. Und ich befand mich im Haus aber oben. Danke
8 Antworten
Die Hausratversicherung zahlt nicht. Die Terrassentür gehört zum Gebäude. Außerdem ist anscheind ja der Rahmen beschädigt. Oder etwa auch das Glas.
Dein Sohn kann dafür kaum haftbar gemacht werden. Er konnte die Folgen seines Handels in dieser Form nicht absehen. Und Du hast die Aufsichtspflicht auch nicht verletzt, wenn ich davon ausgehen, dass Du mal alle 15 bis 20 Minuten nach ihm geguckt hast.
Die Hausratversicherung des Vermieters zahlt ebenfalls nicht. Eine Terrassentür gehört nicht zum Hausrat.
Melde Dich mit dem Vorfall bei Deiner Privathaftpflicht und schildere das Ereignis wahrheitsgemäß. Vielleicht sind ja sogenannte Mietsachschäden mit versichert. Bestenfalls hast Du fahrlässig gehandelt, wenn Du damit rechnen musstest, dass Dein Sohn irgendwann hereinstürmt.
Wenn die Privathaftpflicht den Schaden ablehnt, musst Du leider selber zum Geldbeutel greifen.
Melde Dich mit dem Vorfall bei Deiner Privathaftpflicht und schildere das Ereignis wahrheitsgemäß.
Der Bruchschaden am Rahmen zahlt die PHV, Glasschaden zahlt definitiv NUR die Glasversicherung.
Okay, es ist KEIN Glasschaden, sondern der Rahmen ist gebrochen, richtig!?
Dann ist es grundsätzlich ein Haftpflichtschaden, weil dem Vermieter ja die Terassentür gehört. Zwei Dinge wären jetzt in Deiner Haftpflichtversicherung zu prüfen:
1.) Sind Mietsachschäden eingeschlossen? Das ist meistens so, aber muss nicht zwangsläufig sein.
2.) Sind "nicht deliktfähige" Kinder eingeschlossen? Das ist schon schwieriger. Die kleinen sind meistens nur in aktuellen Verträgen mit neuen Bedingungen eingeschlossen. Spielt aber für Dich nicht so die wesentliche Rolle - nur für den Geschädigten.
Wichtig ist es, jetzt die richtige Reihenfolge einzuhalten: Zunächst muss ja der Vermieter die Türe reparieren lassen. Wenn er der Meinung ist, dass Du den Schaden bezahlen müsstest, dann muss er Dir eine Rechnung übergeben. Diese gibst Du an die Haftpflichtversicherung weiter. Und jetzt passiert das Tolle:
Die Versicherung übernimmt entweder den Schaden, oder wehrt ihn ab. Egal was passiert, Du bist eigentlich aus dem Schneider. Nur das Thema "Mietsachschäden" muss eben eingeschlossen sein.
Dafür kann nur Deine Haftpflicht in Anspruch genommen werden. Dieses ist aber davon abhängig ob derartige Schäden entsprechend abgesichert worden sind.
Da hier keiner Deinen Vertrag kennt wäre es doch am einfachsten direkt mit der Versicherung den Kontakt aufzunehmen und den Sachverhalt zu besprechen. Hier können viele Antworten kommen, von "ja" bis "vielleicht" und einem klaren oder unklaren "nein".
Definitiv ist hier aber auch keine Versicherung des Vermieters Regresspflichtig. Das ist alleine Deine Angelegenheit. Somit, einfach die Versicherung kontaktieren und fragen.
leute seht euch einfach mal das kleingedruckte an das ihr auch unterschrieben habt,da steht drinn was versichert ist,folgedessen zahlt sie nicht,wenn dann brauchst hausrat mit glasschaden eingeschlossen
das Glas ist noch heile. Nur der Rahmen ist da gebrochen wo die Türe eingehangen ist.
Das zahlt sie Hausratversicherung, wenn Du Glasbruch mit drin hast.
Ach quatsch! ... Rahmenbruch ist doch kein Glasbruch ! ! !
Und schon gar kein Hausrat-Versicherungsschaden! Wenn überhaupt, falls Mietsachschäden in der PHV eingeschlossen sind, dann als Privathaftpflichtschaden!