Meine Glas Küchentür ist durch Sturm kaputt, wer zahlt den Schaden?Haftpflicht- oder Hausratvers.?
Meine Küchentür, welche zufällig eine Glasscheibe hatte,ging beim Sturm kaputt, also durch Durchzug!Meine Glasversicherung hab ich damals abgeschlossen nur fürs Außenglas, und meine Haftpflichtvers. sagt sie zahlen nicht da es sich um kaputtes Glas handelt! Aber ich habe doch als Mieter meinem Vermieter einen Schaden zugefügt, dafür habe ich doch eine Haftpflichtvers., oder nicht? Wer muss jetzt zahlen?
7 Antworten
Durchzug bei Sturm? Da wird die Haftpflicht schon deshalb nicht zahlen, weil Du grob fahrlässig den Durchzug bei Sturm ermöglicht hast. Bei Sturm sind Fenster und Türen zu schließen...
Unsere Ex-Mieter hätten das Problem wahrscheinlich so gelöst: Erst mal getan, als ob nix wäre. Und der Haftpflicht nach dem Auszug erklärt, daß sie mit einem Möbelstück in die Tür gerannt wären.
Okay - ist letztlich Versicherungsbetrug. Aber es gibt Leute, die solche Dinge so regeln.
Genau das waren meine Bedenken, ich laß ständig 2 Fenster auf Kipp-außer im Winter. Und auch wenn nur ein wenig Wind (da können auch 20° draußen sein) ist, kanns passieren, das die zufallen oder auch ne Tür.liegt wohl daran das ich im Norden wohne.
Eigentlich ja ne gute Idee, nur halte ich nix von Vers. Betrug und außerdem weiß mein Vermieter bereits Bescheid!
bin auch Hamburgerin und wer das auch ist weiß oder wusste das es am 7.08. fast 30°C waren und abends gab es n Sommergewitter, nur fast ohne Regen!
Echt? auch wenn man auf Arbeit ist und plötzlich ein Wetterwechsel kommt, muß ja nicht übertrieben gesagt ein Orkan sein, reicht schon ein wenig windig, Regen usw.
Es gibt doch Wettervorhersagen... So "plötzlich" kommt ein Sturm doch nicht. Und wenn Du Deine Wohnung verläßt, ohne die Fenster und Türen zu schließen, ist das eh schon mal grob fahrlässig. Z.B. könnte sich gleich der nächste Einbrecher freuen.
Dafür wäre eine Haushaltsglasversicherung zuständig! Haftpflicht und Hausrat wird das nicht interessieren!
Verstehe ich nicht warum, wenn ich z.B. bei einem Freund beim Tanzen durch die Fenstrscheibe fliege, bezahlt die Haftpflicht doch auch! Es geht doch darum wenn ich als Vers. nehmer einem Dritten einen Schaden zufüge, wird der von einer priv. HPfl. ersetzt!???????Also wenn die Tür nicht aus Glas gewesen wäre, hätten sie bezahlt?
Auch nicht! Die Haftpflicht zahlt, wenn Du einem Dritten einen Schaden zufügst! Die Hausrat zahlt, wenn Dein "Hausrat" durch Fremdeinwirkung (z.B. Einbruch) oder höhere Gewalt (z.B. Wasserschaden nach Unwetter) zu schaden kommt! Dann gibt es noch spezielle Versicherungen für Dinge, die erfahrungsgemäß häufiger mal kaputt gehen und dann hohe Kosten verursachen, wie z.B. die Haushaltsglasversicherung für Glastüren oder auch diese Cerankochfelder! Alles andere muss man, sofern man das will, speziell versichern! Die Tür wäre über diese Glasversicherung abgedeckt! Normale Holz- oder Kunststofftüren sind normal nicht versichert, weil die auch nicht so leicht kaputt gehen! Bei einer Holztüre wäre vermutlich gar nichts passiert!
Wäre es denn rein theoretisch möglich, das die HPfl.nach meinem Widerspruch und eines Kulanzschreibens doch den Schaden von über 200€übernimmt? und wenn ich auf die Tränendrüse drück und n netten jungen Herren dran hab, gibt es da Ausnahmen?
Möglich ist Vieles! Ob das möglich ist, kann ich nicht sagen und Du wirst es nicht erfahren, wenn Du es nicht probierts! Viel Glück!
Danke, Danke, werd mein bestes geben :)
Es gibt Vermieter, die eine Glasbruchversicherung bei der Wohngebäudeversicherung abschließen. Die gilt dann für Fenster und Türen.
Frag also deinen Vermieter.
die hausratversicherung ist dafür zuständig
Nee - Türen gehören nicht zum Hausrat.
Da die Tür nicht zum Hausrat gehört, würde es - wenn überhaupt - nur die Haftpflichtversicherung zahlen. Leider ist bei vielen Haftpflichtversicherungen aber Glasbruch im Kleingedruckten ausgeschlossen, sofern der Versicherte sich dafür separat versichern kann (was praktisch zu 100% zutrifft). Ich fürchte, Du wirst den Schaden aus der eigenen Tasche bezahlen müssen.
Scheiß Lösung, aber Danke für die Realität!
Ja, tut mir Leid - das ist echt dämlich. Ein weiterer guter Grund, warum Glastüren in einer Mietswohnung nicht viel Sinn haben. Wäre nämlich die Türe selbst kaputt, würde es die Haftpflicht zahlen müssen.
Tatsächlich, das ist doch ne Schweinerei, zahle für ne Glasvers., Hauratvers., Haftpfl. vers, u. RS, und niemand will den Schaden beheben!Wofür gibts das denn alles?Denn findet Frau bessere Preis Leistungs Angebote, wo ich im Jahr für diese Bereiche über 150 € einsparen kann, und komm nicht raus da es ganz tolle Vers. Makler gibt die nur auf ihre Prov aus sind und dir 5Jahres Veträge aufschwatzen, und der Vetreter stellt es auch noch so dar, als gäbe es nix besseres! Solchen Maklern sollte man doch den Gewerbeschein, oder §34c Schein (wie auch immer...) entziehen!Ist noch jemand meiner Meinung?Könnte durchdrehen bei dem Gedanken für dieses poplige Glas 220€zu blechen, inkl. Einbau!
Ja, da ist oft Provisionsreiterei im Spiel. Leider ist es in D unüblich, statt zu einem Vertragsmakler (== freier Mitarbeiter bestimmter Versicherungen) zu einem Makler auf Honorarbasis zu gehen, der mit allen Versicherungen handelt, und keine Provisionen für die Vermittlung kassiert. Letzte Möglichkeit: Vermieter kontaktieren (sollte man eh´ tun) und fragen, ob er vielleicht Glasbruch in der Wohngebäudevers. eingeschlossen hat. Viel Glück!
das hat unser Vermieter ja, aber nur für Außenglas!Dafür zahl ich järlich bei der Betriebskostenabrechnung knapp 40€ drauf!
Dann müßte ich ja bei jedem Unwetter immer präsent sein. Es kann doch passieren, das ich außer Haus bin, und evtl ein Fenster, Innentür auch, mal angekippt offen lasse.