Felge beschädigt! Zahlt die Haftpflicht?
Hallo,
ich hab gestern das Auto meiner Eltern für meinen Umzug genutzt und dabei versehentlich die Felge angefahren. Bezahlt das meine Haftpflicht Versicherung? Hat jemand damit Erfahrung.
Vielen Dank
7 Antworten
Pauschal gesagt.... "NEIN" (trifft auf Grund Deiner Fragestellung zu 99,xx% zu)
1. Schäden an Kfz sind ausgeschlossen sofern sie unter die Benzienklausel fallen.
2. Schäden an geliehenen Sachen sind ausgeschlossen sofern nicht ein Top Tarif besteht.
3. Schäden gegenüber Familienmitgliedern gelten als nicht versicherbare Eigenschäden sofern das geschädigte Familienmitglied in besagter Haftpflicht Versicherung zum Kreis der versicherten / versicherbaren Personen gehört.
Wahrscheinlich ist in diesem Fall nur eine Vollkaskoversicherung belastbar....
Nach Abzug von Selbstbeteiligung und Rückstufung der SF Klasse halte ich es aber für einen sehr teuren Nachteil die Vollkaskoversicherung zu belasten.
Näheres kann man allerdings nur sagen wenn man den Vertrag und den Schaden in Einzelheiten und Zahlen kennt.
Aber:
Erzähl doch mal wie es passiert ist, vielleicht kommt man dann zu einer anderen Aussage.
Danke für das feedback
leider ist das Versicherungsrecht in diesen Dingen ziemlich eindeutig und es gibt auch keine Möglichkeit sich dagegen zu versichern
Wieso leider? Wenn die PH ein Selbstbedienungsladen wäre, könnte der Schutz überhaupt nicht mehr bezahlt werden.
Leider,
weil ich lieber Deckungszusagen als Absagen erteile
Vermutlich werden die sagen, du hast das Fahrzeug geliehen und für geliehene Sachen tritt die Haftpflicht nicht ein.
Von einem Experten für Autos, sollte man etwas mehr Fachkenntnisse erwarten können.
ich hab gestern das Auto meiner Eltern für meinen Umzug genutzt und dabei versehentlich die Felge angefahren.
Er ist selbst mit dem Auto gefahren, daher spielt der Hinweis auf geliehene Sachen überhaupt keine Rolle.
Hier handelt es sich um ein Kfz - und die Benutzung ist in der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen.
Bezahlt das meine Haftpflicht Versicherung?
Nein!
Private Haftplicht ist fast immer außen vor, wenn Schäden im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstehen.
Das zahlt die Vollkasko, sofern vorhanden.
Da es sich um das Betreiben eines KFZ - mit Einwilligung des Eigentümers zudem - handelt wird deine PHV da eher "Njet" sagen....
wenn ihr bis dato in häuslicher gemeinschaft gewohnt habt, nein!
beim führen eines fremden PKW auch NEIN!
Also NEIN
Vielen Dank! Sie hatten Recht, wird leider nicht bezahlt :-(