Türglas zerbrochen - zahlt die Haftpflicht?
Hallo Leute,
ich habe heute aus Wut über eine Absage aus purer Dummheit gegen meine eigene Haustür geschlagen - sagen wir mal gehauen. Anscheinend ein bisschen zu doll, sodass diese jetzt durch einen kreisförmigen Riß verschönert wurde...
Mich würde jetzt mal interessieren inwieweit sowas von einer Versicherung übernommen wird. Das Haus ist Privatbesitz - daher dürfte die Haftpflicht logischerweise nichts nützen. Vllt. Hausrat?
12 Antworten
Das Haus ist Privatbesitz - daher dürfte die Haftpflicht logischerweise nichts nützen. Vllt. Hausrat?
Da hilft dir nur eine Glasbruch-Versicherung...
Glasbruch kann man über die Glasversicherung abdecken.
wenn du sie selbst mutwillig zerstört hast zahlt das keine versicherung
Jeder 2. Versicherungsfall ist teils am Rande der Legalität. Für was wir alles aufkommen müssen...da kommts auf sowas auch nicht mehr an....
dazu solltest Du Deine Hausratsversicherung richtig anschauen, denn nicht immer ist auch Glas enthalten... Es empfiehlt sich hier auch nicht unbedingt zu tönen, dass es mutwillig war... ;-)
Natuerlich kann dir hier niemand einen Tipp zu illegalen Handlungen geben. Ich hatte mal so einen aehnlichen Fall, da war das Geraet nicht aus meiner sondern aus der Hand eines Kumpels!!! gefallen und seine Privathaftpflicht hat das dann uebernommen.
genau, dann müssten WIR - die Allgemeinheit- für den Hirnriss aufkommen ??