Türglas zerbrochen - zahlt die Haftpflicht?

12 Antworten

Das Haus ist Privatbesitz - daher dürfte die Haftpflicht logischerweise nichts nützen. Vllt. Hausrat?

Da hilft dir nur eine Glasbruch-Versicherung...

Glasbruch kann man über die Glasversicherung abdecken.

wenn du sie selbst mutwillig zerstört hast zahlt das keine versicherung

dazu solltest Du Deine Hausratsversicherung richtig anschauen, denn nicht immer ist auch Glas enthalten... Es empfiehlt sich hier auch nicht unbedingt zu tönen, dass es mutwillig war... ;-)

Natuerlich kann dir hier niemand einen Tipp zu illegalen Handlungen geben. Ich hatte mal so einen aehnlichen Fall, da war das Geraet nicht aus meiner sondern aus der Hand eines Kumpels!!! gefallen und seine Privathaftpflicht hat das dann uebernommen.