Wer zahlt einen Schadensfall an der Duschenseitenwand?
Ich bin in der Dusche ausgerutscht und habe die Seitenwand der Dusche, aus Kunststoff, beschädigt. Muss meine Haftpflicht-/Hausratversicherung diesen Schaden bezahlen? Die Dusche ist übrigens 16 Jahre alt.
LG,
8 Antworten
Also da es wohl die Glas-/bzw. Kunststoffscheibe ist die beschädigt wurde gibt es hier ausschließlich etwas, wenn auch die Glasversicherung abgeschlossen wurde.
Denn die Hausratversicherung trägt das nicht und wenn die Duschwand einem Vermieter gehören würde trägt das auch die Privathaftpflicht nicht, weil man eben hierfür die Glasversicherung abschliessen kann.
Das war vor ca. 5 Jahren noch der Fall. Jetzt ist bei den heute möglichen Glasversicherungen jedoch auch die Kunststoffscheibe Standard. Daran hat sich mittlerweile auch die Regulierungspraxis und Rechtssprechung angepasst. Natürlich gibt es davon je nach Schadenregulierer oder Richter noch Abweichungen.
Der Ausschluss in der Haftpflicht bezieht sich auch speziell auf den Umstand dass man sich anderweitig versichern kann. Da eben Kunststoffglas nicht mehr exotisch sondern die Regel in der Glasversicherung ist, hat man hier überwiegend Pech.
Kommt aber auch auf das Vertragswerk an.
vielleicht darf ich noch etwas fragen, falls die Versicherung nicht eintritt, muss ich eine neue Dusche im Werte von 500 EUR selbst bezahlen oder muss sich der Hauswirt, da die Dusche 16 Jahre alt ist, beteiligen?
Hallo, zuerst ist eines klarzustellen:
- holger1 st hat mit seiner Aussage absolut Recht. Eine Duschwand, auch aus Kunststoffe, gehört seit den VHB 84 ausschließlich in eine sparate Glasversicherung. Hier muss dieses aber auch extra mitversichert werden. Also ist das Lesen der Vertragsbedingungen absolut unerläßlich. ob dort eingeschlossen.
- Die weitere Festellung von pappavonsteffi ist somit als eindeutig falsch zu bewerten. Dies betrifft zwei Punkte:
- Nur die Glasversicherung tritt ein
- die Haftpflichtversicherung tritt hier nicht ein
und wenn es rein theoretisch ein Haftpflichtschaden gewesen wäre, dann würde diese niemals den vollen Schaden (Neuanschaffung) bezahlen.
Grundsätzlich gilt bei allen Haftpflichtversicherungen, dass diese nur und ausschließlich den Zeitwert des beschädigten/zerstörten Gegenstandes bezahlen müssen. Dies ist ganz einfach aus dem § 823 BGB (Schadensersatzpflicht) abzuleiten:
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Diese Bestimmung sagt eindeutig nichts von einem Neuwert, sondern spricht nur ganz allgemein von Schadenersatz. Dies beseutet, dass ich als Schädiger dem Geschädigten den Wert (Anmerkung: nach Alter und Abnutzung) ersetzen muss, den die beschädigte/zerstörte Sache eine Sekunde vor Eintritt des schädigendes Ereignisses hatte. Es kann in diesem Fall also durchaus sein, dass Ribe234 u.U. sogar garnichts bezahlen muss, da diese Duschwand ja schon 16 Jahre alt war. Die zu erwartende Lebensdauer von Glasscheiben bei Duschkabinen ist mir derzeit nicht ganz geläufig, dürfte sich aber maximal bei 20 Jahren bewegen. Dies bedeutet, der damalige Anschaffungspreis muss durch die zu erwartende Lebensdauer geteilt werden und 16 Jahre des Preises muss der Vermiter tragen, 4 Jahre der Mieter. Diese Lebensdauer ist aber hier nur beispielhaft angegeben, da mir derzeit keine neuere Abschreibungslist vorliegt.
Übrigens ist dies im Kommentar zum Versicherungsvertragsgesetz (Prölls/Martin) 28. Auflage. MfG
Der Versicherungsberater (gerichtlich zugelassen) .
Die private Haftpflichtversicherung würde, wenn es sich um Kunststoff handelt, auch eintreten, denn der Ausschlusstatbestand bezieht sich tatsächlich nur auf Glas, nicht auf Kunststoff.
Hallo Ribe234, ich habe gerade die völlig falsche Antwort von Holger1st beanstandet und kommentiert. Hier ist meine Antwort ... und das ist auch gleich die Antwort auf deine Fage! Wichtig ist nur, dass du den Schaden - zumindest per Telefon - SOFORT bei der Versicherung meldest.
Hier ist die Antwort:
Hallo holger1st, ich muss dir leider sagen, dass du hier Jemandem eine vollkommen falsche Antwort gibst ... wenn man sich in der Materie nicht auskennt, dann ist es besser KEINE Antworten als Falsche zu geben!
Wenn Ribe die Wohnung - und damit auch die Dusche - gemietet hat, dann hat das mit einer Glasversicherung nicht das Geringste zu tun,- vor allem nicht, wenn es Kunststoff ist!
Hier tritt ohne wenn und aber und ohne das Alter zu bewerten die PHV (Private Haftpflichtversicherung) ein und zahlt den tatsächlich entstandenen Schaden.
Grüße von Bernd
Hier liegst du wiederum zu 100% falsch!! Die PHV zahlt bei Mietsachschäden keine Glas- und keine Kunststoffscheiben. Diese sind separat zu versichern!! Die PHV würde auch nur den Zeitwert entschädigen!! Ausserdem müßten bei Glas- bzw. Kunststoffscheiben ein Bruch vorhanden sein, das heißt mindestens 2 Teile! Also besser vorher genauer nachlesen bevor man solchen Schrott schreibt!
hallo Bernd, danke für die Antwort, habe den Fall meiner Versicherung sofort gemeldet, die aber den Schaden abgelehnt hat, da ich keine Glasversicherung hätte, Kunststoff fällt an Angabe der Versicherung unter Glas. Meine weitere Frage, falls Du mir sie beantworten willst wäre, ob ich bei Ablehnung der Versicherung die inzwischen 16 Jahre alte Dusche alleine bezahlen muss, oder ob der Hauswirt sich beteiligen muss. Nochmals danke für Deine Antwort. Rita
@Ribe234 - einfach in der Haushaltsversicherung bei den Bedingungen reinschauen.
Unter : was ist versichert, oder was ist nicht versichert.
Ältere Verträge haben diese Absicherung nicht unbedingt, aber in den letzten Jahren wurde das fast bei jedem Versicherer eingeschlossen.
Wenn nicht versichert, ein Tip : stellen Sie ein Kulanzansuchen an den Versicherer auf einen Teilschadenbetrag und bieten Sie im Gegenzug an, die Haushaltsversicherung zu konvertieren. Heisst : auf den letzten Stand zu bringen und die Laufzeit wieder zu verlängern. Dann haben Sie gleich den aktuellsten Deckungsschutz und eine Teilentschädigung.
Lg
Ohne deine Versicherung zu kennen, kann dir das keiner sagen. Schau in den Versicherungsbedingungen nach, ob auch Schäden an der gemieteten Wohnung versichert sind.
ja es sind auch Schäden an der gemieteten Wohnung versichert.
Wenn es Kunststoffscheiben sind, trifft Dein Hinweis, dass die Privathaftpflicht nicht leisten würden, nicht zu, denn in der PH sind nur Glasschäden in der Mietwohnung ausgeschlossen.