Zählt Umparken zählt auch zum Nachzahlen?
Hallo! Ich habe in Zürich geparkt. An dem Automat steht wie immer Nachzahlen verboten. Als die Parkzeit abgelaufen war, hatte ich noch ein paar Dinge zu erledigen. Also stellte ich mein Auto auf dem Parkplatz neben meinem vorherigen Parkplatz ab und löste ein Parkticket. Zwei Minuten später kam eine Politesse und wollte mir eine Strafe wegen Nachzahlen aufbrummen. Sie meinte, bevor ich in der selben Strasse erneut parke, müsse ich mich "im Strassenverkehr einreihen". Das wäre überall in der Schweiz so.
Rein theoretisch müsste sie mir ja dann nachweisen, dass ich nicht einmal um den Block gefahren bin. Oder muss ich nachweisen, dass ich einmal um den Block gefahren bin??
Leider kenne ich mich da nicht so gut aus. Eigentlich müsste die Politesse es ja besser wissen, aber irgendwie ergibt das für mich keinen Sinn.
Ich freue mich auf eure Antworten!
2 Antworten
Zuerst die Frage, hast du die Strafe bekommen oder nicht?
Dann zum Gesetz:
Erneutes Parkieren ist verboten, wenn
- innerhalb des gleichen Strassenzuges auf einer Parkfläche mit
Gebührenpflicht, ohne das Fahrzeug vorher in den Verkehr eingefügt zu
haben
- innerhalb des gleichen Strassenzuges auf einer Parkfläche mit zeitlicher
Beschränkung, ohne das Fahrzeug vorher in den Verkehr eingefügt zu
haben
und noch ein paar andere, die betrifft die Blauen Zonen, sowie das bleiben auf dem gleichen Parkplatz. Jedenfalls ist es so, wie die Polizistin gesagt hat, du musst zuerst das Fahrzeug in den Verkehr einfügen, damit würde ein einfaches um den Block fahren nicht ausreichen.
Dann zum anderen Thema, es steht Aussage gegen Aussage, aber was denkst du, wem wird man eher glauben, bzw. ist die Aussage höher gewichtet?
Ich kann dir keine rechtskräftige Antwort geben, aber ich hab schon öters Blitzer oder Falschparkzettel aus dem Ausland (Holland und Frankreich) bekommen und habe einfach nicht darauf reagiert. Meistens sind die da nicht so krass hinterher wie in Deutschland - zumindest wenn du aus Deutschland kommst :D
Ansonsten brauchst du wahrscheinlich einen Zeugen, der eine eidesstaatliche Erklärung abgibt, weil du in der Beweispflicht bist. Soweit ich weiß zumindest..