Zählt Umparken zählt auch zum Nachzahlen?

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Zuerst die Frage, hast du die Strafe bekommen oder nicht?

Dann zum Gesetz:

Erneutes Parkieren ist verboten, wenn

- innerhalb des gleichen Strassenzuges auf einer Parkfläche mit
Gebührenpflicht, ohne das Fahrzeug vorher in den Verkehr eingefügt zu
haben

- innerhalb des gleichen Strassenzuges auf einer Parkfläche mit zeitlicher
Beschränkung, ohne das Fahrzeug vorher in den Verkehr eingefügt zu
haben

und noch ein paar andere, die betrifft die Blauen Zonen, sowie das bleiben auf dem gleichen Parkplatz. Jedenfalls ist es so, wie die Polizistin gesagt hat, du musst zuerst das Fahrzeug in den Verkehr einfügen, damit würde ein einfaches um den Block fahren nicht ausreichen.

Dann zum anderen Thema, es steht Aussage gegen Aussage, aber was denkst du, wem wird man eher glauben, bzw. ist die Aussage höher gewichtet?

Ich kann dir keine rechtskräftige Antwort geben, aber ich hab schon öters Blitzer oder Falschparkzettel aus dem Ausland (Holland und Frankreich) bekommen und habe einfach nicht darauf reagiert. Meistens sind die da nicht so krass hinterher wie in Deutschland - zumindest wenn du aus Deutschland kommst :D

Ansonsten brauchst du wahrscheinlich einen Zeugen, der eine eidesstaatliche Erklärung abgibt, weil du in der Beweispflicht bist. Soweit ich weiß zumindest..