Auto falsch geparkt und eine Woche den Wagen wegen Urlaub nicht bewegt. Alle Strafen bezahlen oder nur die erste?
Hallo zusammen,
Ich habe meinen Wagen, kurz bevor ich in den Urlaub geflogen bin, bei einem Bekannten vor der Türe geparkt. Allerdings habe ich auf dem linken parkstreifen in die entgegenrichtung geparkt und der Wagen wurde eine Woche lang nicht bewegt. Nun bin ich seit vorgestern aus dem Urlaub und habe gestern einen Brief erhalten mit einem Bußgeld von 15 Euro aufgrund Falschparken. Habe mir gedacht ok zahlst du und ist gut. Heute wieder in den Briefkasten geschaut und nochmal 15 Euro Strafe bekommen wegen dem gleichen Grund. Die haben nichtmal ein Hinweis auf den Scheibenwischer hinterlegt, sondern direkt per Post die Strafzettel zugeschickt. Ich meine der Wagen hat sich ja eine Woche nicht bewegt und am Scheibenwischer haben die auch keine Nachricht hinterlegt, dass der bekannte dann direkt umparken könnte. Habe jetzt keine Lust die nächsten Tage wieder irgendwelche Zettel nachhause zugeschickt zu bekommen, die ich dann auch zahlen muss. Kann ich dagegen vorgehen? Kann ich nur die erste Strafe zahlen und die Sache hat sich erledigt?
6 Antworten
Es müssen alle gezahlt werden und wen da am Tag 3-8 da sind und somit für 10 Werktage 30-80 Strafzettel den man muss min alle 2-3 Tage das überprüfen ob man da nicht was verändert hat,
ist Parkverbot oder sogar Sperrung wo alle Fahrzeuge weg müssen darf auch deine Gurke da nicht mehrt stehen und wird abgeschleppt . Unwissenheit schützt auch hier nicht vor Strafe .
Fazit: Ob Urlaub, Geschäftsreise oder längerer Krankenhausaufenthalt – es kann immer wieder vorkommen, dass man längere Zeit abwesend ist und sein Fahrzeug in dieser Zeit sicher parken muss.
Auch wenn man sein Fahrzeug auf öffentlichen Parkplätzen vorschriftsmäßig abgestellt hat, kann es passieren, dass man wegen eines mobilen Parkverbots rechtswirksam abgeschleppt wird.
Um dies zu verhindern, muss regelmäßig z. B. von Bekannten nach dem Fahrzeug geschaut werden.
Wenn das Auto die ganze Zeit nicht bewegt wurde, darf das auch nur einmal bestraft werden. Schließlich hast du nur einmal dort geparkt und damit nur einen Verstoß begangen.
Vielleicht hilft ein Anruf bei der Bußgeldstelle um das zu klären. Ansonsten wirst du Widerspruch gegen den/die Bescheid(e) einlegen müssen.
Ein Hinweiszettel am Fahrzeug ist eben nicht mehr als ein Hinweis. Er ist keine Voraussetzung für die Ahndung eines Verstoßes.
Hallo.
Es ist nicht immer Aufgabe von Parkwächtern neue Zettel anzubringen, oft nur ein Kreidestrich am Reifen.
Nicht alle Kommunen rufen den Abschlepper , das Bußgeld geht beim Abschleppen nur 1 x in die Gemeindekasse. Jeden Tag, 6x 15
geht immer mehr zur Kasse.
Ob du Lust hast, spiel keine Rolle, es kann das Auto schnell als Pfand versehen werden.
Ich glaube du weist gar nicht, was für "Macht" hinter den Leuten steht.
In Oldenburg hättest du mit Abschleppen über 500€ bezahlt, bevor du die Schlüssel bekommen hättest. Ich hab mal bei einer Versteigerung ein Auto Golf 3 TDI für 315 € ersteigert. 5 Jahre gefahren.
Mit Gruß
Der Tag hat 24 Stunden und das der Wagen nicht bewegt wurde müssen die Beamten ja nicht wissen. Die sehen das falsch geparkte Auto und das war`s.
Du kannst dich ggf. ja mal an die Behörde wenden und nachfragen. Vielleicht bekommst du einen Viel-Auf der gleichen Stelle-Falschparkerbonus
Hallo, fleißige Kommune in der du dein Fahrzeug abgestellt hast. Das Bußgeld bezieht sich nur auf dein Gegenrichtung parken und wenn die Ordnungshüter jeden Tag da vorbei kamen ,darfst du auch entsprechend oft deine Strafparkgebühr entrichten.
Hättest du das Fahrzeug gedreht, wäre es billiger gewesen.
Knöllchenzettel werden so gut wie gar nicht mehr verteilt.
http://www.strassenverkehrsamt.de/artikel/beim-parken-gegen-die-fahrtrichtung-droht-ein-busgeld