darf ich ein Auto, was permanent auf einem öffentlichen Durchfahrtsweg parkt und damit den Rettungsweg für Rettungsfahrzeuge blockiert, fotografieren?
2 Situationen - gleiche Frage.
Situation 1: Auto parkt ständig auf einem öffentlichen Durchfahrtsweg (der der Stadt gehört), obwohl dort keine erlaubte Parkmöglichkeit vorhanden ist und blockiert damit immer wieder den Durchgangsweg/Rettungsweg für Krankenwagen etc.
Frage: darf man das parkende Auto gegen den Willen des Besitzers fotografieren (als Beweis) oder kann er dann Anzeige deswegen erstatten?
Situation2: darf ich ein fahrendes Auto, also mit Besitzer/Fahrer drin (der natürlich dann auf dem Bild sein wird), wenn das Auto gerade durchs Naturschutzgebiet fährt, gegen den Willen des Besitzers/Fahrers fotografieren (als Beweis)?
Wie ist hier die Rechtsprechung, kennt sich da jemand sicher aus?
Lg
9 Antworten
Parkende Fahrzeuge darfst du immer fotografieren, dafür braucht man keine Erlaubnis. Fahrende Fahrzeuge darfst du auch immer für deinen Privatgebrauch fotografieren. Bei Veröffentlichung des Fotos solltest du allerdings die Insassen unkenntlich machen.
Zur Aufklärung von Straftaten darfst du deine Fotos selbstverständlich unbearbeitet den Ermittlungsbehörden zur Verfügung stellen.
Zu Frage 1: weshalb so umständlich, informiere das Ordnungsamt der zuständigen Gemeinde
zu Frage 2: woher ist dir bekannt, dass die Fahrer dieser Fahrzeuge keine Berechtigung haben? z.B. Forstverwaltung, Landwirte, Anlieger?
ok, nur sind die nicht immer gleich vor Ort...
2.weil sie es sonst schon zu ihrer Verteidigung bescheid gesagt hätten, gab schon mehrere Diskussionen mit dem Vorstand darüber. außerdem sind die Leute ... naja... wills mal nett ausdrücken: Menschen mit ganz niederem Einkommen, keinen Manieren, das Wohnhaus gleicht einem Schweinestall mit Schrotthof (welches in der nächsten Ortschaft liegt) und Ausdrucksfähigkeit gleich Baustellen-Niveau, die können niemals irgendeine Genehmigung haben, bin ich sicher. und sie verstoßen gegen nahezu jede Regel in der Anlage, es steht schon die Kündigung in der Luft (kündigte der Vorstand bei wiederholtem Verstoß an).
Dann bleiben wir mal bei 2.
Wenn ich deinen Text lese, gehe ich auch davon aus, dass du zu denen gehörst die keine Manieren, bzw. Anstand haben.
Außerdem, ist für ein Naturschutzgebiet kein Vorstand (wen auch immer du damit meinst) zuständig, sondern der Landkreis, Stadt, Land, bzw. die Forstverwaltung.
Bedeutet mit anderen Worten auch, dass dir die entsprechenden Kenntnisse fehlen. Du scheinst nur auf der Lauer zu liegen, um andere die du nicht leiden kannst eine rein zu brezeln.
Du solltest dich schämen.
In Situation 1 ist ein Foto nicht erforderlich, Du wirst Nachbarn haben, die das ständige Parken ebenfalls bemerkt haben. Gibt einen Nachbarn als Zeugen an und notiere drei dieser Vorfälle von unterschiedlichen Tagen. Das gibst Du dann zum Ordnungsamt zusammen mit der Information, dass Du Dich durch das ständige Blockieren gefährdet fühlst.
blockiert damit immer wieder den Durchgangsweg/Rettungsweg für Krankenwagen
Rettungswege sind i.d.R. absolutes Halteverbot. Das dauert in München keine zehn Minuten, dann lässt die Stadt abschleppen.
Abschleppen bezahlt zuerst mal der Auftraggeber, in dem Fall Du. Dann kannst Du die Kosten ggfls. einklagen.
Situation 2: Weißt Du, ob der/die Fahrer/-in eine Ausnahmegemehmigung hat (z.B. Behindertenausweis/Anwohner/...)?
danke für die Info, daß dort absolutes Halteverbot herrscht (war mir nicht sicher). abschleppen und einklagen bezahle ich nicht, das macht kein normaler Mensch, mit dem damit verbundenen Risiko. aber beim Ordnungsamt bescheid sagen oder - wenn erlaubt - fotografieren, dagegen schon. darf man fotografieren?
Situation 2: der Fahrer hat keine Ausnahmegenehmigung, Behindertenausweis und ist auch kein Anwohner (Erholungsanlage). es wurde allen untersagt, dort lang zu fahren, da ist keiner Anwohner.
beim Ordnungsamt bescheid sagen oder - wenn erlaubt - fotografieren, dagegen schon.
Sehe ich auch so, ist aber nur meine Einschätzung. Genau wisen tu ich's nicht. Nach den anderen Antworten zufolge, ist fotografieren durchaus erlaubt.
Ruf doch einfach beim Ordnungsamt an, oder besser eine Mail.
ok danke
Es gibt Anwohner und es gibt Anlieger, vielleicht ist er Anlieger.
Aber melden kannst du in trotzdem, es wird sich herausstellen, ob er darf oder nicht.
ok
@ iawoiserden: Anlieger ist er nicht (Anwohner auch nicht)
Das mit der Durchgangsstraße ist klar.
Aber auch in einem Naturschutzgebiet gibt es Anlieger.
kannst du das erläutern? dort darf man doch nicht lang fahren (sofern man dort nicht forstwirtschaftlich zu tun hat).
Forstwirtschaftlich ist auch sein Waldgrundstück zu kontrollieren und dafür muss man nicht unbedingt mit schweren Forstwirtschaftlichen gerät hinfahren.
ja nu is gut... das gelände gehört ganz sicher nicht dem menschen, das ist ein naturschutzgebiet und gehört der stadt, so wie der weg. diese leute sind von weiter oben genannter bildung und einkommen etc., die haben kein naturschutzgebiet, das ist absurd. außerdem meinst du nicht, daß sie es dann schon mal zu ihrer verteidigung und erklärung gesagt hätten? ich schrieb ja, daß es dazu schon mehrere Diskussionen mit dem Vorstand gab und dieser die Kündigung androhte.
Und wenn schon alles geklärt ist, warum fragst du dann?
Wenn es irgendetwas Vereinsinternes ist, fragt eure Justiziare, die wissen es besser.
Und warum sollten die kein "Naturschutz Gebiet" haben? Ich habe sogar zwei Grundstücke in einen Biosphären Reservat.
Du darfst soviele Autos fotografieren, wie Du willst - solange die Aufnahmen von der Straße aus gemacht werden, Du dazu über keine Hecke blicken mußt etc. In Deutschland herrscht Panoramafreiheit und ein Recht am Bild der eigenen Sache gibt es nicht.
oder kann er dann Anzeige deswegen erstatten?
Jeder kann alles und jeden anzeigen. Die Frage muß lauten: Wird die Staatsanwaltschaft gegen den Fotografen ermitteln? Und wenn ja, wegen was?
aber was ist mit dem Persönlichkeitsrecht des Fahrers? Nicht, daß der mich dann anzeigt wegen der Fotos, wo er/sein Fahrzeug drauf zu sehen ist?