Nachlösen von Parkschein unzulässig?
Stimmt es, das man auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz nach Ablauf der Parkzeit keinen neuen Parkschein nachlösen darf? Die Politesse wieß mich darauf hin, das ich mir erst nen anderen Platz suchen sollte und dann dürfte ich nochmal einen Parkschein ziehen. Wird das von Stadt oder Gemeinden unterschiedlich gehandhabt oder gibt es da ein Gesetz darüber?
5 Antworten
Das ist gesetzlich zu vorgeschrieben. Du musst dir aber keinen anderen Platz an sich suchen. Du musst nur deinen Platz verlassen um anderen Leuten die Chance zu geben den Platz zu bekommen. Solltest du nach deiner Runde um den Block deinen Parkplatz frei anfinden kannst dich wieder hinstellen.
es muss sich schließlich lohnen, dass 2 stunden parken teurer sind als 2x 1 stunde … dann könnte man ja auch alle 15 minuten ein neues "brötchenticket" ziehen und den ganzen tag kostenlos parken
Das ist im ganzen Land so und steht in der Strassenverkehrsverordnung.
Nachzahlen ist verboten, ebenso wie in der Blauen Zone an der Scheibe drehen.
na wen du es nicht weist XD
Laut §13 STVO ist es nicht erlaubt, einen Parkschein nachzulösen. Das Fahrzeug hätte dazu bewegt werden müssen. Es gibt sogar ein Urteil, dass man dagegen nicht vorgehen kann.
www.verwaltungsgericht.bremen.de/sixcms/media.php/.../08k1644-u01.pdf