Hausfriedensbruch Parkhaus?
Hallo Mir ist folgendes letztens passiert:
Ich und 2 Kumpels sind letztens abends in die Stadt gefahren und wollen einen zu Freunden fahren. Wir sind auf den Parkplatz eines Einkaufszentrums gefahren und dann wollten wir ins Parkhaus fahren. Jedoch zeigte die Schranke einen Fehler an aber die Auffahrtsschranke war offen. Also bin ich durch die offenen Schranke befahren und habe meinen Kumpel im Parkhaus zu seinen Freunden gefahren( haben uns 10 min. unterhalten) danach sind wir wieder gefahren. Später habe ich durch Google erfahren das das Parkhaus bereits geschlossen war. Meine Frage ist jetzt kann ich dafür belangt werden bzw. wenn Kameras mein Nummernschild gesehen haben kann man mir eine Straftat nachweisen?
2 Antworten
Nein, denke nicht das Du da was zu befürchten hast. Hausfriedensbruch käme in Betracht wenn Du die geschlossene Schranke gekonnt umfahren hättest. Da diese offen stand bist du einem Verbotsirrtum unterlegen. Das Einzige was evtl. in Betracht kommen könnte wäre ein zivilrechtlicher Anspruch des Eigentümers auf Schadenersatz, d.h. Zahlung der Parkgebühr. Dazu müßte er aber ja erst einmal den Verursacher des "Parkvergehens" ausfindig machen. Die Mühe wird er sich wohl kaum antun für 5 Euro.
Vielen danke
Verbotsirrtum
Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu
tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden
konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach §49 Abs. 1 gemildert werden.
Danke für die schnelle Antwort ich hatte mir das so gedacht. Ausserdem ist dort 45 min frei Parken :). Also denkt ihr ich habe nix zu befürchten wegen des "Hausfriedensbruchs"?
Glaube nicht den es war ja eher technisches versagen den die schranke stand offen und du hast ne Fehlermeldung bekommen.
Doch können Sie
Auf Umwegen über den Zentralruf der KFZ-Versicherungen, ja. Aber der ist eigentlich nur dazu da um Unfälle zu melden und die Daten des Versicherten zu bekommen. Dazu müßte man diesen Service "mißbrauchen" in dem man vortäuscht mit dem gesuchten Halter einen Unfall gehabt zu haben. Das würde nur eine Ordnungswidrigkeit nach §43 BDSG darstellen.
Und es steht immer noch im Raum das man dir schuldhaftes Handeln nachweisen muß.
Danke für die schnelle Antwort aber können die nicht anhand meines Nummernschildes herausfinden wer ich bin? Oder geht das nur bei schwerwiegenderen Straftaten
Entschuldigung für die weitere Störung aber wie sieht das denn aus da das Parkhaus ja schon geschlossen war ich es aber nicht wusste (Stichwort Unwissenheit schützt vor Strafe nicht)?