Zählt ein Schülerjob zum Einkommen bei Wohngeld?
Guten Morgen, wir beziehen Wohngeld. Jetzt hat mein Sohn, der 13 Jahre ist, die Möglichkeit Zeitung bei uns aus zu tragen. Er würde ca. zwischen 60 und 70 Euro im Monat verdienen und da er noch keine 18 Jahre alt ist, würde das auch auf einen 1 Jahresvertrag erstmal hinauslaufen. Zählt auch das Einkommen meines Sohnes zum Wohngeld oder wird das nicht berechnet? Kennt sich damit jemand aus und könnte mir weiterhelfen...vielen Dank schon mal.
3 Antworten
Auch Einkommen des / der minderjährigen Kinder bzw. überhaupt Kinder wird auf das Wohngeld angerechnet,wenn es den Freibetrag übersteigt,der sollte bei monatlich 50 € liegen !
Eine Neuberechnung würde meines Wissens erst dann erfolgen,wenn das anrechenbare Einkommen mehr als 15 % vom Wohngeld beträgt,melden musst bzw.solltest du die Beschäftigungsaufnahme auf jeden Fall.
Solltest du noch Kinderzuschlag bekommen,mindert das jeweilige Einkommen des Kindes den Kinderzuschlag für das jeweilige Kind.
OK,Danke dir !
Danke dir für deinen Stern !
Ja, allerdings hat das Kind Anspruch auf einen Freibetrag für Kinder mit eigenem Einkommen in Höhe von 100 Euro monatlich. Es hebt sich also wieder auf.
Eindeutig JA!
Für die Berechnung des Wohngeldes müssen ALLE Bezüge des im Haushalt lebenden Personen berücksichtigt werden. Ich hatte einen ähnlichen Fall in der Familie in dem ein kleiner Verdienst durch einen Studentenjob mitberücksichtigt wurde.
Vielen Dank und weißt Du ob das auch beim Kinderzuschlag mit berechnet wird?
Das kann ich leider nicht mit Sicherheit sagen, denke aber schon.
Der Freibetrag wurde mit der Wohngeldreform 2016 auf 100 Euro angehoben.