Zählt Aufstiegs-Bafög zum Nettoeinkommen?
Hallo,
Ich befinde mich gerade mit in der Ausbildung zum Erzieher und beziehe somit Aufstiegs-Bafög. Das sind 783€ im Monat.
Nun möchte ich aber so langsam ausziehen, da ich die Ausbildung recht spät angehe und mit 23 nicht mehr bei meinen Eltern wohnen möchte. Mitschüler möchten genau das gleiche, somit würde sich eine WG anbieten. Hier wäre natürlich wohngeld von Vorteil.
Nun ist meine Frage, ob das Aufstiegs-Bafög als Nettoeinkommen zählt, da davon ja die Höhe des Wohngeldes abhängig ist bzw. Wenn mir nicht alleine ausziehen, sondern eine WG gründen und das bafög zählt zum Einkommen, dann wären wir ja so oder so nicht berechtigtt für wohngeld, da wir dann zu viel "verdienen".
4 Antworten
Ja bei potentiellen Bezug von Wohngeld gehört es dazu. Dir steht das Geld ja zur Verfügung, aus welcher Quelle es kommt spielt da keine Rolle
Bezug von Bafög und Wohngeld schließt sich übrigens immer aus. Geht nicht gleichzeitig
Das gilt nicht für Aufstiegs-BAföG
Ob du dadurch einen höheren Anspruch hättest, liegt dann einfach daran, was du in der WG an Kosten hast. Du hast doch jetzt bei deinen Eltern ebenfalls die Kosten der Unterkunft durch das Bafög erstattet bekommen. Zusätzliches Wohngeld gibt es dafür nicht.
Das Aufstiegs-BAföG gehört zum Einkommen. Wird es hälftig als Zuschuss und Darlehen gezahlt, wird nur der Zuschuss angerechnet. Im Gegensatz zu den meisten Aussagen hier, hast du mit dem Aufstiegs-BAföG sehr wohl einen Anspruch auf Wohngeld. Wenn du in einer WG lebst, bildest du mit deinen Mitbewohnern keinen gemeinsamen Haushalt
Hier wäre natürlich wohngeld von Vorteil.
Klipp und klar - Bafögbezug schließt einen Wohngeldanspruch aus.
Das sind 783€ im Monat.
Ansonsten hast Du als 23-jährige noch für bis zu 2 Jahren Anspruch auf Kindergeld - sprich derzeit 219 Euro pro Monat.
Und mit rund 1000 Euro pro Monat kommt man problemlos über die Runden.
Zusätzlich darfst Du bafögunschädlich einen Nebenjob mit einem Einkommen bis zu 450 annehmen .... und die Eltern können ja vielleicht auch noch einige Talerchen dazupacken.
Und sobald Du Ü25 bist und eine studentische KV benötigst, wird der Baföganspruch entsprechend aufgestockt.
Das gilt nicht für Aufstiegs-BAföG