Ferienjob Einkommen melden bei Wohngeld?
Hi,
man muss ja seinen Ferienjob melden, wenn die Familie Wohngeld bezieht und sich das Einkommen um mehr als 15% erhöhen würde und die Beschäftigung nicht länger als 2 Monate andauert. Beziehen sich diese 15% nur auf die 2 Monate oder auf alle Ferienjobs in einem Jahr zusammen?
Grüße
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Wohngeld, Ausbildung und Studium
Als nicht nur vorübergehend im Sinne des § 27 Abs. 2 Satz 1 WOGG - ist eine Änderung anzusehen, wenn sie länger als 2 Monate andauert !
Wenn dein Ferienjob nicht länger als 2 Monate geht, dann muss es doch nicht gemeldet werden.