Zählt meine Vermieterin/WG Mitbewohnerin beim Wohngeldantrag als Haushaltsmitglied?
Hallo,
ich fülle gerade meinen Wohngeldantrag aus und frage mich, ob meine Mitbewohnerin (eigenes Zimmer, nur Küche und Bad teilen wir uns), die gleichzeitig meine (Unter-)Vermieterin ist, als Haushaltsmitglied zählt. Dann bräuchte ich nämlich auch von ihr Einkommen etc., obwohl dies ja eigentlich unabhängig von meinem Anspruch auf Wohngeld sein sollte oder nicht?
Danke im voraus!
5 Antworten
Eine WG ist per Definition eben KEINE Haushaltsgemeinschaft. Bei einem Wohngeldantrag kannst du natürlich nur deinen eigenen Anteil der Kosten angeben.
In einer tatsächlichen WG - zählt sie nicht zu deinem Haushalt,dann würde ja ihr Einkommen zu deinem addiert und danach der evtl.Anspruch berechnet !
So hat sie mit dir nichts zu tun,es wird nur dein Mietvertrag und dein Einkommen zur Berechnung herangezogen.
Meiner Meinung nach nicht, denn ihr habt ja jeder eure eigenen Ausgaben. Außerdem ist sie deine Vermieterin.
Wenn ihr wirklich eine WG seid und das Untermietverhältnis nicht fingiert im Sinne des WoGG ist, bleibt sie unberücksichtigt.
nein, zählt sie nicht