Übergangsgeld durch DRV, Wohngeldanspruch mit 4 Personenhaushalt davon 2 Kinder

1 Antwort

Es kann tatsächlich sein, dass du vom Wohngeld ausgeschlossen bist. Das sind nämlich Empfänger von Übergangsgeld in Höhe des Betrages des Arbeitslosengeldes II nach § 21 Abs. 4 Satz 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch. Ob du diese Leistung bekommst, kann man ohne einen Blick auf deinen Bescheid nicht wissen.

Das heißt jedoch nicht, dass deine Frau und die Kinder kein Wohngeld bekommen können. Eben nur für 3/4 der Wohnung. Elterngeld ist dabei bis zu 150 EUR (wenn man es 24 Monate lang bezieht) bzw. 300 EUR (wenn man es 12 Monate bezieht) anrechnungsfrei. Kindergeld ist in voller Höhe anrechnungsfrei.

Warum beantragt ihr kein Arbeitslosengeld 2?

FlashDrive 
Beitragsersteller
 23.11.2012, 08:01

Hallo Sommerloch2010, vielen Dank für deine Antwort. Welchen Teil meines Bescheides wäre notwendig um zu sagen welche Art ich bekomme? Ich werde meinen Bescheid dann nachher hochladen. Würdest du dir dann vielleicht noch einmal die Zeit nehmen, darüber zu schauen? Ich bekomme von meinem letzten bezogenen Gehalt ca. 68% als Übergangsgeld. (Es sind 75% vom Beitragspflichtigen Brutto. Da ich aber Nachtschicht gearbeitet habe ist es weniger da dieses ja nicht so hohe Abzüge für die Kassen hat)

Ehrlich gesagt ist mir das Thema Wohngeld etc. total fremd. Ich habe immer normal verdient, sodass ich nie in dieses Thema verwickelt wurde. Mir ist völlig unbekannt, dass meine Frau mit unseren 2 Kindern Wohngeld beantragen kann.

Was mich aber jetzt völlig stutzig macht ist: Warum Arbeitslosengeld beantragen? Ich bekomme doch Übergangsgeld...

Die Gute Nachricht ist, dass du sagst, dass das Elterngeld und Kindergeld nicht angerechnet wird.

Über eine weitere Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank nochmals!! Gruß: FlashDrive