Wenn ich Zeitung austragen gehe, wird dann das Wohngeld oder der Kinderzuschlag abgekürzt?

3 Antworten

Es gibt einen Freibetrag von 100 Euro für Dich.Deine Mutter muß Deinen "Job" aber trotzdem bei der Wohngeldstelle bzw Kindergeldkasse melden. - Abziehen dürfen die das Geld aber nicht.Wenn sie es trotzdem versuchen oder die Leistungen einstellen,soll sie unbedingt Wiederspruch einlegen.

Das ist inzwischen so geregelt, das entweder in Ferienjobs bis zu 1200 im Jahr von dir dazuverdienst werden darf oder ansonsten nicht mehr als 100 im Monat.

Du kannst aber auch mehr verdienen, wenn du willst. Es bleibt schon nach Abzug was mehr für die Bedarfsgemeinschaft übrig, als wenn du nichts dazu verdient hättest.

Die haben da ihre Aufteilungsschlüssel.

Verdiene soviel du kannst aus eigener Kraft, das ist immer gut. Auch vom Amt kommen da in Zukunft weniger Fragen.

meroli  02.08.2012, 06:21

... wie krank ist das denn ???? Einem Kind raten ordentlich dazuzuverdienen ???Das kann ja nur jemand sein der niemals in die Tretmühlen von den Sozialbehörden geraten ist oder ein Sachbearbeiter aus diesen Ämtern selbst...:((Wir tragen seid Jahren Zeitungen aus weil neben den regulären Lohn und damals als wir noch Hartz lV bekamen das Geld hinten und vorn nicht gereicht hat. Überall wird der Verdienst (und sei er noch so klein bzw geringfügig ) mit hinzugezogen.Die Sachbearbeiter selbst haben uns den Tip gegeben bloß nicht über die 100 Euro Grenze zu treten ,weil sie uns dann sofort die Leistungen kürzen müssen.

Joycee123 
Beitragsersteller
 09.08.2011, 13:28

also habe ich das jetzt richtig verstanden, dass keine abzüge kommen werden, wenn ich nicht mehr als 100 euro im monat verdiene ?

mit 13 jahren darfst du keine zeitungen austragen das ist erst ab 14 erlaubt

Joycee123 
Beitragsersteller
 09.08.2011, 12:11

Nein, mit 13 geht das. Sonst hätten sie mich doch garnicht aufgenommen.