Welches Gesetz schreibt Anzahl der Personen in einer Wohnung vor?
Also sorry, aber ich fall wirklich bald vom Glauben ab :( In eine 3 - Zimmer-Wohnung quetschen sich 2 Erwachsene samt 4 Kindern, jedoch eine Haushälfte mit 7 Zimmern ist für 4 Erwachsene und 3 Kinder zu klein ? Wo ist da die Logik, wenn bei dieser DHH eine 5- Zimmer-Wohnung + eine Einliegerwohnung mit 2 Zimmern vorhanden ist ??? Sprich 2 Erwachsene und 3 Kinder sind zu viel Personen für 5 Zimmer und 2 Erwachsene zu viel für 2 Zimmer ??? Wo soll das hinführen ??? Es gab schon Angebote von 100 qm für nur 1 Person , soll das heißen, dass eine 3-Generationen-Familie bestehend aus Großeltern, Eltern und 3 Kinder NUR 20 Zimmer zustehen ??? Also wirklich, jetzt hackts doch irgendwo oder ? Eine 3 - Zimmer-Wohnung liegt z.Z. bei ca. 1.000 Euro kalt hier in der Region, Welche Familie bitte kann 6.000 Euro pro Monat für Miete aufbringen, wenn Familie nicht aus reichem Hause kommt ??? Mittlerweile sind Raten für Immobilienkauf um Vieles niedriger als Mieten für Häuser, welche längst abgezahlt sind ! Man bekommt bei " normalem " Einkommen keinen Kredit für Hauskauf, aber die horenden Mieten muss man aufbringen und wenn man dabei hungern muss, interessiert keinen Gesetzgeber :( Vermieter machen einfach was sie wollen, der Mietspiegel zählt, jedoch was hinter dem Objekt steckt, weiß ja keiner :( !
4 Antworten
Kann dir nur mal die Richtlinien von Hartz 4 rezitieren, darin heißt es, 1 Person = 50 qm, 2 Personen = 60 qm oder zwei Räume, und jede weitere Person weitere 10 qm oder 1 Raum mehr.
Wichtiger sind aber die regional unterschiedlichen Wohnkosten, so kann man auch mehr Platz genehmigt bekommen wenn die Kosten entsprechend niedrig sind.
Alles theoretisch ganz einfach geregelt:
http://nullbarriere.de/wohnflaechen.htm
Es gibt wohl, wie von burninghey benannt, Richtlinien für "angemessene" Wohnflächen für Transferempfänger.
Was genau ist eigentlich Deine Fragestellung - oder willst Du Dich nur ausheulen, wie ungerecht die Welt ist?
Kein Grund für irgendwelche Aufgeregtheiten. Wir sind ein Sozialstaat, in dem niemand hungern muss. Das heißt aber auch nicht Villen an der Elbchaussee für alle.
Zur Rechtslage folgender link:
http://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/ordnungsgemaesser-gebrauch/367-ueberbelegung-mietwohnung-kuendigung.html