WBS - Werd ich jetzt verklagt, wegen einem Missverständnis?

4 Antworten

Eine Klage ist unwahrscheinlich, da man etwas Handfestes braucht

monna381 
Beitragsersteller
 10.06.2015, 21:30

Was heißt "Handfestes"? Wird eigentlich von der Behörde bei der Bank nachgefragt, wie viel Geld man auf dem Konto hat?

PinguinPingi007  11.06.2015, 17:38
@monna381

Wird eigentlich von der Behörde bei der Bank nachgefragt, wie viel Geld man auf dem Konto hat?

Ja

Was heißt "Handfestes"?

Beweise/Schriftliches Dokument

Auf deinem Antrag muß doch stehen, wie hoch die Vermögensgrenze ist...Ansonsten würde ich das in Ordnung bringen. Keine Sorge, dir wird nichts passieren.

monna381 
Beitragsersteller
 10.06.2015, 21:27

Die... Leute in der Behörde haben den ausgefüllt. Mir wurde gesagt, die Einkommensgrenze sei wohl bei ~17.000€. Keine Ahnung, ob das stimmt. Im Internet steht was anderes... Wie, in Ordnung bringen? Bezieht sich das auf meinen Beitrag? War das jetzt doch falsch? Prüfen die denn nach, wie viel Geld man auf dem Konto hat?

KaeteK  10.06.2015, 21:30
@monna381

Die Vermögensfreibeträge sind vermutlich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Wie gesagt, wenn der Sparvertrag auf deinen Vater geschrieben ist, kann dir keiner was.

monna381 
Beitragsersteller
 10.06.2015, 21:32
@KaeteK

Den Sparvertrag gibt es nicht mehr. Der wurde vorher bereits aufgelöst. Aber das gesammelte Kindergeld ist halt auf meinem Konto... Weil ich brauch das ja für Umzug und so. Und ich wäre TROTZ dieses Geldes noch unter der Einkommensgrenze. Nur: Ist das jetzt ne Falschaussage gewesen, wegen der man mich verklagen kann? ich hatte ja gefragt, ob man das Geld auf meinem Konto meint und es hieß nein, nur verzinstes... ???

KaeteK  10.06.2015, 21:36
@monna381

Du hast doch die Wahrheit gesagt...Ich würde da nochmal nachfragen. lg

Bei der Frage nach dem angelegten Geld geht es wohl um den Zinsertrag. Du könntest ja evtl. so viel Geld haben um von den Zinsen leben zu können, dann wäre Dein Antrag ja nicht gerechtfertigt. Beim gesparten Geld wäre dann noch wichtig ob es auf Deinen Namen läuft und Du direkten Zugang dazu hast, aber auch nur dann, wenn die erlaubte Vermögengrenze nicht überschritten ist, die kenne ich aber nicht.

Nun,nicht du sondern dein Vater hatte für dich gesparrt,folglich bist du aussen vor

monna381 
Beitragsersteller
 10.06.2015, 21:25

wie? Heißt das jetzt, mein Vater wird verklagt?

KaeteK  10.06.2015, 21:26
@monna381

Nein, dein Vater möchte die Wohnung ja nicht. Guck bitte mal nach, wie hoch dein Vermögen sein darf - ich denke, du bist weit darunter.

Und wenn der Sparvertrag über deinen Vater läuft, kann dir keiner was..

monna381 
Beitragsersteller
 10.06.2015, 21:30
@KaeteK

Ich bin auch, soweit ich weiß, unter der Einkommensgrenze. Mir ging es nur darum, ob das jetzt eine falsche Angabe war, wegen der man wegen Betrug oder so verklagt werden kann :( Ich habe ja extra noch nachgefragt... Und diese Sparanlage wurde ja bereits vorher aufgelöst. Nur das angesammelte Kindergeld davon ist halt auf meinem Girokonto... ohje. :(

Stadtreinigung  10.06.2015, 21:31
@monna381

Weder du noch dein Vater wird veklagt oder sonstwas,das ist nun mal Gesetz und daran hat sich jeder Behörde zu halten.

KaeteK  10.06.2015, 21:33
@monna381

Dann frag doch einfach nach und sag ihnen, wie es aussieht. Dann hast du deine Ruhe...Ich persönlich glaube nicht, dass du da Schwierigkeiten bekommst. lg

monna381 
Beitragsersteller
 10.06.2015, 21:33
@Stadtreinigung

wie jetzt? Was ist Gesetz?