Bafög als Einkommensnachweis für Vermieter?


11.03.2021, 10:15

Mit dem, dass bafög kein einkommrn ist, habe ich hker gelesen https://www.frag-einen-anwalt.de/Zaehlt-Bafoeg-als-Einkommen--f145154.html

7 Antworten

Hallo,

kein Einkommen nach dem Steuergesetz, aber Einnahmen, die du hast und ausgeben kannst, 450€ Job ist auch steuerfrei, aber Einnahmen. Und dein Vermieter will wissen: Wie bezahlst du die Wohnung. Antwort: Mit Bafög.

Ich habe auch Bafögbescheid und Kontoauszüge mit der Zahlung eingereicht und habe die Wohnung bekommen.

Gib also Bafög, Unterhalt und Kindergeld an. Das ist alles dir zustehende Geld, was dir zur Verfügung steht.

Lalilu39 
Beitragsersteller
 11.03.2021, 13:44

Danke für die Antwort!

Diese Nachweise reichst Du ihm ein. Wenn ihm das nicht genügt und evt. eine Bürgschaft von den Eltern möchte, wird es Dir das sagen.

Lalilu39 
Beitragsersteller
 11.03.2021, 10:16

Ok vielen dank

Es gibt doch den Bescheid. Vorsicht nur bei Unterhalt zuzsätzlich. Die vom Studierendenwerk verstehen da keinen Spass.

Schade, dass ein Stipendium abgelehnt wurde.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Lalilu39 
Beitragsersteller
 11.03.2021, 10:20

Ja klar den bescheid stimmt. Ich hab den total vergessen. Unterhalt muss ich dann auch angeben?

schleudermaxe  11.03.2021, 10:23
@Lalilu39

Wenn es BAföG gibt, gibt es eigentlich kein Unterhalt zusätzlich, vorsicht also.

Lalilu39 
Beitragsersteller
 11.03.2021, 10:24
@schleudermaxe

Meine eltern sind geschieden...

schleudermaxe  11.03.2021, 10:28
@Lalilu39

Scheidung ist kein Grund für Unterhalt, wenn der Bedarf vom Studierendenwerk kommt.

Eltern müssen ja auch nur bezahlen, wenn sie können, dann aber nach dem BGB und nicht, weil das St.-W. das so will.

Prüfe ein Stipendium, wenn es noch möglich ist (meist nur bis zum 3. Semester).

Ein Vermieter, der an Studenten ohne eigenes Einkommen vermietet, fordert normalerweise eine Elternbürgschaft und läst sich von den Bürgen eine Selbstauskunft mit Einkommensnachweis und eine Schufa-Auskunft geben.

Kein Einkommen, keine Bürgschaft = kein Mietvertrag.

Kinder vermögender Eltern in geordneten privaten und wirtschaftlichen Verhältnissen sind da klar im Vorteil, auch wenn das landläufig nicht so sein soll.

Lalilu39 
Beitragsersteller
 11.03.2021, 10:21

Naja also ich wollte die mit meinem freund zusammen mieten, da jeder von uns qber zu wneig einkommen hat, um eine Wohnung qllein zu mieten, dachte ich man kann evtl. Von uns beiden das einkommen einreichen. Er hat ein richtiges einkommen, ich qber nicht, desweven bin ich eben so verwirrt gerade.

es liegt an dir was du schickst! Der Vermieter will nur eine Sicherheit das du die Miete bezahen kannst!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung