Mietzusage vom Vermieter zurückgezogen. Welche Rechte habe ich?

2 Antworten

Eine mündliche Zusage kann nur dann als Vertragsschluss gelten, wenn wesentliche Bestandteile darin vereinbart wurden und wenn es Zeugen gibt oder der Vertrag "gelebt" wurde.

Bspw. bestimmte Wohnung oder bestimmtes Zimmer gegen bestimmte Miete. Aushändigung eines Schlüssels und Zahlung der Miete.

Dann ist der Vertrag auch mündlich geschlossen. So gesehen bedeuten mündliche Zusagen allein noch keinen Vertrag.

Dass Du Deinen Job aufgegeben hast, dafür kann die Vermieterin nichts. Dass die jetzige Wohnung teurer ist, dafür kann sie auch nichts und immerhin hast Du trotz der Tiere eine gefunden. So groß kann also Dein Problem gar nicht gewesen sein.

Du kannst Dich zwar verständlicherweise sehr ärgern, aber Du hast viel zu wenig in der Hand, um der Vermieterin echte Sorgen zu bereiten. Sie wollte Dich nicht im Haus haben mit den Tieren und das hat sie geschafft. Bevor sie Dich wieder reinläßt, kündigt sie lieber Deinem Freund.

Evie22 
Beitragsersteller
 26.06.2017, 22:26

Aber wie können die Mitbewohner nicht als Zeugen gelten, selbst wenn man die Chatverläufe ausnimmt? Und natürlich wurden solche Dinge wie Miete, Mietaufteilung und Nebenkosten besprochen. Dazu den Vertrag zu "leben" kam es ja gar nicht, da sie ja vorher schon wieder Ärger gemacht hat.

Und dass mein Problem nicht so groß ist, finde ich nicht. Ich habe immerhin einen Verdienstausfall von 2 Monaten und musste die Krankenkassenkosten übernehmen. Das ist auch nicht wenig. Die Stelle, die ich in Aussicht hatte konnte ich nicht annehmen, weil die Entfernung einfach zu groß war. Die Wohnung habe ich auch nicht direkt gefunden, sondern erst jetzt zum ersten Juli, solange musste ich bei meinem Vater unterkommen.

Es geht auch nicht darum, dass ich unbedingt in diese WG ziehen will. Nichts bringt mich noch mal dazu freiwillig  in die Nähe dieser Frau zu ziehen. Aber man kann sich doch nicht alles gefallen lassen.

Wie sie jetzt mit meinem Freund umgeht (der übrigens jetzt gekündigt hat) ist auch nicht fair. Sie stellt Bedingungen für einen Nachmieter, die kaum zu erfüllen sind und lehnt alle ab. Immer findet sie etwas anderes, was sie bemängeln kann. Nicht deutsch genug, zu alt, kein Student, falsche Religion. Immer ist es etwas anderes.

Sie kann doch nicht machen was sie will.

bwhoch2  26.06.2017, 22:40
@Evie22

Du kannst jammern, wie Du willst. Würdest mit eine so wachsweichen Sache vor Gericht ziehen, wüßtest weder Du noch Dein Anwalt, wie Deine Erfolgsaussichten sind. Hier gilt ganz besonders der Spruch: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand." Da kann das Gerechtigkeitsgefühl noch so ausgeprägt sein, wenn es dem Gericht anders besser gefällt, hast Du gutem Geld auch noch schlechtes hinter her geworfen.

Unfairness Deinem Freund gegenüber?  Immerhin hat er einen Vertrag zu erfüllen, der nun mal eine bestimmte Kündigungsfrist hat. Es ist rein ihre Entscheidung, ob und wann sie an jemand anders vermietet.

Aber hierbei könntet ihr sie dran kriegen:

Nicht deutsch genug, zu alt, kein Student, falsche Religion. Immer ist es etwas anderes.

Sie kann doch nicht machen was sie will

Nein, in der Tat, Verstöße gegen das Antidiskriminierungsgesetz darf sie nicht begehen. Niemand darf bspw. aufgrund seines Glaubens oder seiner Herkunft (u. a.) diskriminiert werden. Begeht sie nochmal einen nachweisbaren Verstoß gegen das o. g. Gesetz, könnt ihr sie anzeigen.

Im Grund genommen ist auch eine mündliche Zusage ein Vertrag. Bedauerlicherweise kann man das nur sehr schwer nachweisen, daher rechne ich Dir wenig Chancen ein irgend etwas einzuklagen. 

Man vereinbart alles schriftlich, denn auf mündliche Zusagen kann man sich nicht verlassen. Nun hast Du die Quittung bekommen und das Nachsehen. 

Evie22 
Beitragsersteller
 26.06.2017, 20:35

Zählen denn als "Beweis" die Chatverläufe, denn seine Mitebwohner mussten das Einverständnis geben und darin wird eben mehrmals erwähnt, dass sie mit der Vermieterin gesprochen haben.

christl10  26.06.2017, 20:42
@Evie22

Es ist die Zusage der Vermieterin nachzuweisen und nicht irgend welche Kommentare von anderen. 

Hast Du ihre Zusage mitgeschnitten oder einen Zeugen, der die Vermieterin gehört hat, dann könntest Du Chancen haben.

Nichtsdestotrotz brauchst Du einen Anwalt, denn ohne geht es nicht. Kannst Du Dir den leisten? Der will 250€ die Stunde haben. Die mußt Du selbst zahlen, wenn deine Beweisführung nicht  ausreicht. Also vergiß es am besten. 

Evie22 
Beitragsersteller
 26.06.2017, 20:48
@christl10

Na ja, da wird eben erwähnt, dass die Vermieterin zugestimmt hat, nicht nur die Mitbewohner. Sonst hätte ich es hier ja nicht erwähnt. Und natürlich habe ich mir über die Anwaltskosten Gedanken gemacht, aber bevor ich mir einen nehme würde ich gerne wissen wie meine Chancen stehen und ob jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht hat und wie das ganze ausging.

christl10  26.06.2017, 20:52
@Evie22

Da suchst Du hier vergeblich nach einen Rat.

Dann nimm doch eine Beratungsstunde beim Anwalt, kostet 250€, der sagt Dir dann ob Du Chancen hast. Kann gut investiertes Geld sein. 

So wie ich Anwälte kenne werden die Dir auf jeden fall Chancen einräumen, denn er will ja was verdienen, das geht nur wenn er den Fall auch bekommt. Ob er dann auch wirklich gewinnt steht auf einem anderen Blatt. Das nur zu der Vertrauenwürdigkeit der Anwälte. Habe nämlich auch gerade einen Fall in dem uns der Anwalt den Sieg zugesichert hat und was war das Ergenis: Ein Vergleich in dem jeder seine Anwaltskosten selbst hat tragen müssen, wenn man keine Versicherung hatte. Immerhin 2.600€ Anwaltskosten  für jeden. Soviel zu seiner Aussage, daß wir den Fall sicher gewinnen werden. Also traue keinem Anwalt! 

bwhoch2  26.06.2017, 21:38
@Evie22

Kannst Du vergessen. So etwas interessiert keinen Richter. Allenfalls würde er einen teuren Gutachter beauftragen, der heraus findet, ob so ein Chatverlauf beweiswürdig ist.