Zählt das als Wegeunfall?

7 Antworten

Auf dem Schaden bleibst du selbst sitzen. Ein Wegeunfall wäre es wenn du verletzt worden wärst

Du kannst die Reparaturkosten als Werbungskosten bei deiner Steuererklärung angeben. Der Schadensfall ist NICHT durch die km-Pauschale gedeckt.

Von einem Wegeunfall spricht man bei einem Personenschaden auf dem Arbeitsweg.

Du könntest z.B. den Schadenanteil, welche deine Kfz-Versich. nicht übernimmt, nächstes Jahr in deiner Ek-Steuererklärung geltend machen...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
aaaaaaaaaaaak 
Beitragsersteller
 27.12.2021, 20:10

Hatte meine Versicherung schon nachgefragt, die Zahlen gar nichts, weil ich nicht Vollkaskoversichert bin.

Ein Wegeunfall, den die BG übernimmt, wäre es, wenn Du Dir was getan hättest. Die Schäden am Auto musst Du selbst bzw. deine Vollkaskoversicherung bezahlen, falls Du Eine hast. Ansonsten bezahlst Du alles selber und kannst es im darauffolgenden Jahr bei der Steuererklärung angeben.

aaaaaaaaaaaak 
Beitragsersteller
 27.12.2021, 20:13

Die Werkstattrechnung kann ich bei der nächsten Steuererklärung mit abgeben, hab ich das jetzt richtig verstanden? Bin leider Azubi und hab noch nie eine gemacht

SchmerzgeplagDD  27.12.2021, 20:16
@aaaaaaaaaaaak

Naja, wenn Du die Rechnung noch dieses Jahr vollständig bezahlst, dann kannst Du diese nächstes Jahr angeben, ansonsten eben erst übernächstes Jahr.

Wenn Du noch Lehrling bist, dann zahlst Du doch eh kaum oder gar keine Steuern. Dann kann es sein, dass Du im Endeffekt gar nichts wiederbekommst.

Sieh es vorerst als Lehrgeld für unangepasste Fahrweise.

aaaaaaaaaaaak 
Beitragsersteller
 27.12.2021, 20:20
@SchmerzgeplagDD

Achso okay, naja die Fahrweise war richtig. Bin langsam Abgebogen, aber naja bringt mir jetzt auch nichts mehr hahaha

SchmerzgeplagDD  27.12.2021, 20:24
@aaaaaaaaaaaak
Bin langsam Abgebogen,

Aber offensichtlich doch noch zu schnell. Zur Not muss man im Schritttempo fahren 🤷🏼‍♂️

Meine Kollegin macht mich drauf aufmerksam, dass das eventuell als Wegeunfall gilt.

Ja, mit dem Sachschaden am Auto hat das allerdings nichts zu tun.

Bei einem Wegeunfall geht es um gesundheitliche Folgen, die in Folge eines Wegeunfalls entstehen bzw. entstanden sind, die durch die zuständige Berufsgenossenschaft übernommen werden.