Auto in zweitere Reihe gerammt, mit Bild zur Verdeutlichung, Gegner Teilschuld, Recht?
hallo, ich möchte es deutlich den Sachverhalt darlegen. Folgendes ist passiert. Ich bin beim rückwärts ausparken gegen ein Auto gestoßen, welches falsch in 2 Reihe stand. Es war sehr eng und ich habe es nicht gesehen. Wie sieht es aus? Kann ich das nachträglich der Versicherung melden, wie er Stand? Habe es auf Bilder begutachtet und erst dann festgestellt. Vor Ort lauter Stress nicht gemerkt. Er hatte sogar ein Knöllchen, wie ich es auf dem Bild sehe. Danke
7 Antworten
Hallo,
also aus meiner Streifen-Zeit kann ich dir sagen, dass der Falschparker nie eine Teilschuld erhalten hat - soweit ich das noch mitbekommen habe, ist ja Zivilrecht und war daher eher uninteressant für mich.
Interessanterweise kam das relativ häufig vor, dass ein Falschparker angefahren wurde... (haben die Parkverbote vielleicht doch eine Berechtigung^^).
Zweimal wurde ich dann als Zeuge zu einer Zivilgerichtsverhandlung geladen, weil die Versicherungen sich nicht einigen konnten, wer nun zahlen muss.
Auch hier hat beide mal der Unfallverursacher die Alleinschuld bekommen. Argumentation der Richter: Das falsche Parken ist nicht unfallursächlich. Der Fahrzeugführer muss, gerade beim Ausparken, extrem aufpassen. Wenn er sich eingeparkt gefühlt hätte, hätte er einen Abschleppdienst rufen müssen. Der Schaden selbst wurde durch ihn verursacht, also muss er zahlen. Das geparkte Auto wurde nicht als gefahrenverursachend angesehen, da von einem geparkten und stehenden Auto keine Gefahr ausgeht.
Ist aber wie gesagt nur meine Erfahrung aus Bayern, vielleicht sehen das die Gerichte in anderen Bundesländern anders. Für mich persönlich ist es nicht verständlich, wieso ein Falschparker keine Gefahrenquelle darstellen soll...
Naja, wenn der andere nicht damit klar kommt, kann er dich ja abschleppen lassen... und wenn du so RICHTIG sche*** stehst, schleppt dich auch ohne konkrete Behinderung entweder die Kollegen oder die Mitarbeiter vom Ordnungsamt ab.
Aber ja, im Prinzip hab ich genau die von dir beschriebene Erfahrung gemacht...
Die Crux an der Sache ist aber, dass der Fahrer vor Ort, unmittelbar in der Nähe des Autos, war.
Ein netter Hinweis, er möge sein Auto versetzen, damit man ausparken kann, und alles wäre gut gewesen.
Ja, das wäre sinnvoll gewesen...
Aha..... so kann man mit der Frage was anfangen.
Es ist halt blöd, dass du keine Polizei geholt hast. Ob du da nachträglich noch was regeln kannst ? Du kannst deiner Versicherung den Sachverhalt so aufzeigen und dann schauen, was diese sagt. Das klären normalerweise die Versicherungen untereinander.
Allerdings sehe ich immer noch keine Teilschuld des Falschparkers.
Wenn es unübersichtlich war, muss man halt gaaaanz langsam ausparken und wissen, wo sein eigenes Auto zu ende ist.
Ob das Knöllchen von diesem Falschparken war, weißt du nicht, dass müsste gegebenenfalls ein Anwalt klären.
Ok, hier kommen auch unterschiedliche Antworten. Es heißt sofort 100% Schuld und manche sagen Teilschuld.
Eben, wir sind Laien und geben Antworten aus unseren Erfahrungen heraus.
Wenn du 100% Sicherheit haben willst, frag einen Anwalt Fachgebiet Verkehr
Ok, super. Ich würde mich darum kümmeen und hier berichten für Leute die ähnliche Fälle haben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Falschparker keine Teilschuld hat
Ich kann mir auch vieles nicht vorstellen, aber es ist dann doch oft so .....es kommt nicht auf deine Vorstellung an, sondern auf das, was ein Gesetz dazu sagt. Da wir aber keine Juristen sind und im Internet nur allgemein gültige Beispiele zu finden sind, muss die Antwort auf deine Frage speziell auf deinen Fall ausgelegt werden
So ist das aber nicht. Wer vorsätzlich an Stellen parkt wo es nach Stvo § 1 oder/ und 16 verboten ist, zu Halten oder zu Parken, der begeht womöglich neben der Ordnungswidrigkeit sogar eine Nötigung , wenn der andere dann mit erheblichen Rangierversuchen allenfalls nur seinen Weg fortsetzten kann und es zu einem Unfall kommt.
Deshalb trifft auch den Zuparker, -denn auch von einem stehenden Fahrzeug geht nach aktueller Rechtssprechung ja eine Betriebsgefahr aus , zumindest TEILschuld, die meist in solchen Fällen zwischen 10-30 % liegt.
Neben dem Ordnungswidrigkeits- Bussgeld kann er sich also darauf einstellen ebenfalls hochgestuft zu werden u.U. bei der Versicherung und trägt den teileise seinen Schadens selber.
Gut, wenn du das ja so genau weißt, warum fragst du noch?
Gib dies alles deiner Versicherung weiter und schau, was bei raus kommt.
Kann aber auch sein, dass die sagen : "Der Fahrer war ja am Auto, warum geht man nicht hin, und bittet ihn, zur Seite zu fahren, damit man ausparken kann?"
Wäre dir sicher kein Zacken aus der Krone gebrochen, oder?
Auch ein zweiter Reihe geparktes Fahrzeug kannst du nicht einfach anfahren.
Und das du es nicht gesehen hast, zählt schon mal gar nicht. wenn man nichts sieht darf man NICHT FAHREN. Zur Not muss man sich eben ausweisen lassen.
Der Geschädigte wird zwar ein Strafmandat bekommen wegen Parken in zweiter Reihe. Aber den Schaden hat er nicht verursacht.
Teilschuld? Wäre möglich. Aber nur aufgrund der allgemeinen Betriebsgefahr, die auch von einem stehenden Auto ausgeht.
In deinem Fall könntest du es versuchen, aber mache dir keine allzu großen Hoffnungen. Wenn der andere 30 % trägt, ist es schon viel.
https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/109169-falschparker--teilschuld-nach-unfall
Die Schuld liegt ganz alleine bei dir.
Stelle dir mal vor, an dieser Stelle hätte ein Kind gestanden und du hättest es überfahren.
Würdest du dann auch diese Frage stellen?
Wenn man nicht in der Lage ist, ohne einen Schaden zu verursachen aus einer Parklücke raus zu fahren, muss man entweder stehen bleiben.
Alternativ jemand suchen der einen einweist, oder den Fahrer des anderen Fahrzeugs zu suchen und ihn bitten das Auto weg zu fahren.
Ja, denn der Flaschparker hat eine ordungswiedrigkeit begangen, er hätte dort nicht stehen dürfen. Ein Kind kann immer auftauchen. Natürlich hat der ,der fährt die Hauptschuld.
Ja, er stand da und hatte dort nicht stehen dürfen. Er hatte es einfach abgestellt und hatte sogar Knöllchen
Eine Ordnungswidrigkeit für falsches Parken, bedeutet nicht gleichzeitig, dass er bei dem Auffahrunfall eines Blinden Autofahrers eine Mitschuld trägt.
Der Fahrer befand sich aber unmittelbar in der Nähe seines Autos.....ein einfaches " Können sie bitte mal zur Seite fahren, damit ich ausparken kann" und schon wäre alles gut gewesen.
https://www.gutefrage.net/frage/auto-hat-in-2-reihe-geparkt-habe-es-getroffen-teilschuld
Ich bin gegen ihn gefahren und er stand draußen vor dem Auto.
Im Straßenverkehr ist es immer schlecht, auf sein Recht zu pochen.... ein höfliches miteinander und alles wäre gut.
"ähnliche Fälle" gibt es in Deutschland nicht. Es gibt auch kein "Gewohnheitsrecht"
Selbst wenn man solch einen Text im Internet findet, bedeutet es nicht, dass dies rechtens ist und der Falschparker belangt wird.
Außerdem hast du wohl diesen Text des Eingangstextes völlig überlesen:
Ich bin beim rückwärts ausparken gegen ein Auto gestoßen, welches falsch in 2 Reihe stand. Es war sehr eng und ich habe es nicht gesehen.
Also war wohl ein Blinder mit dem Auto unterwegs.
Das Beispiel mit Kind ist immer noch was anderes, als wenn einer falsch parkt. Falsch Parker haben Teilschuld laut Internet
Da bist du leider im Irrtum.
oder beziehst du dich auf ein Urteil des BGH?
dann nenne uns bitte mal die Quelle.
Sorry, aber hier handelt es sich nicht um ein Urteil des Bundesgerichtshofes und somit musst du es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen und die Entscheidung des Richters abwarten.
Außerdem ist es ein Unterschied ob ein LKW in zweiter Reihe parkt, oder ein PKW.
Das ist ein Urteil eines Amtsgerichts. Daran muss sich KEIN anderer Richter orientieren.
Das würde ja heißen
ich park mal Falsch und mir egal wie andere damit klarkommen. Zumal er auch was dran verdienen kann. Ist ja schrecklich