Autounfall durch Glatteis - Wie sieht es mit der Versicherung aus?

16 Antworten

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realtiv einfach: § 3 StVO sagt, man darf nur so schnell fahren, dass man das Fahrzeug beherrscht. Wenn man bei Glatteis weg rutscht, war die geschwindigkeit zu hoch (egal wie hoch sie letztlich war). Die Kosten trägt man in der Regel allein, außer wenn eine Vollkasko besteht. Oder bei Rutschen noch ein Reh vor die Stoßstange läuft...

Schmusemaus357 
Beitragsersteller
 20.12.2010, 14:03

Danke, die Antwort ist echt super :) Ist zwar ärgerlich aber man kann es eben nicht ändern und ich bin froh, dass es nur ein wenig Blechschaden ist !

Ja, die Schuldfrage ist klar, Eure Versicherung kommt für den Schaden auf und stuft Deinen Opa gleich mehrere Stufen höher ein.

Ihr könnt Euch allerdings noch von Eurer Versicherung ausrechnen lassen, was Ihr nach der Höherstufung mehr zahlen werdet, diese Summe auf die nächsten Jahre hochrechnen und mit der Höhe des verursachten Schadens vergleichen. Kann sein, dass es sich lohnt, den Schaden von der Versicherung "zurückzukaufen", um den Schadenfreiheitsrabatt zu erhalten.

es wird sicher entschieden wer Vorfahrt gehabt hätte, ansonsten halbe halbe

Sie sind auf jeden Fall haftbar, da es keine höhere Gewalt gibt und der Fahrzeugführer die Fahrweise den Verkehrsbedingungen anpassen muss.

Eventuell hat der Opa aber eine Versicherung mit einem sogenanntten Rabattretter, da er schon viele Jahre unfallfrei fährt, dann erfolgt zwar eine Hochstufung, aber bei den Prozenten bleibt er in der günstigen Stufe.

Hallo,

die Höherstufung erfolgt in jedem Fall, das Wetter spielt dabei keine Rolle.

Vielleicht besteht die Möglichkeit bei einem geringen Schaden diesen selbst zu tragen bzw. den Betrag nach Regulierung der Versicherung an diese zurückzuzahlen. Dies kann man der Versicherung nachfragen. Oder es ist der Fall das Opas Vertrag vielleicht auch eine Schaden frei hat, das ist meist ab 25 schadenfreien Jahren (SF 25) oder mehr drin.

Gruß Peter