Bei Glatteis in den Parkplatzzaun gerutscht. Wer zahlt?
Hallo, ich bin vorhin auf dem Parkplatz eines Freizeitzentrums in den Zaun gerutscht. Situation: Stellenweise sind die Fahrwege frei und teilweise mit Schneematsch bedeckt. ( In der Frage steht zum besseren Verständnis Glatteis)
Ich bin langsam ( 18 km/h) in die ausfahrt gefahren, die eine kleine Kurve macht) in der Kurve war nichts mehr zu machen überhaut kein Grip.. wer zahlt?
Der Zaun ist stabil und wurde nur gestriffen (ich bin auch sicher nicht der Erste, der da Heut rein gerutscht ist) aber am Auto sind natürlich Schäden zu sehen.
Danke für Antworten.
5 Antworten
Um hier Dein Recht durchzusetzen, wirst Du wohl zu einem Anwalt gehen müssen.
Ich hoffe Du kannst durch Zeugen Deine Behauptungen belegen, dann solltest Du mit Hilfe eines Anwaltes Deine Ansprüche auch durchsetzen können.
Viel Glück
Normalerweise ist es so: Das Schneeräumen auf dem Betriebsgelände gehört zu den Verkehrssicherungspflichten des Unternehmers. Als Betriebsinhaber unterliegt er der Räum- und Streupflicht hinsichtlich des gesamten Betriebsgeländes, d. h. Zufahrtswege, Gehwege und Parkplätze. Hast du einen Unfall, bei dem du nachweisen kannst, dass er aufgrund mangelnder Räumung erfolgt ist, sollte der Betrieb die entstanden Kosten übernehmen. Ich hoffe, dass hilft lG fredferguison
Du kannst dich sowohl an deine (falls vorhandene) Vollkasko als auch an den Verkehssicherungspflichtigen wenden. Wenn du das über die Kasko abwicklest werden natürlich deine Beiträge steigen und die Versicherung wird versuchen sich das Geld von dem Verkehssicherungspflichtigen wieder zu holen. Falls du direkt gegen den Sicherungspflichtigen, also meist der Eigentümer bzw. der für den Winterdienst beauftragte, vorgehen willst, solltest du belastbare Beweise für die Pflichtverletzung haben. Meist werden die Streu- und Räumdienste von den Unternehmen gut dokumentiert. Du müsstest also in der Lage sein durch Zeugen oder Fotos vom Unfallzeitpunkt zu belegen, dass nicht ordnungsgemäß geräumt und gesträut war. Außerdem stellt natürlich auch deine Geschwindikeit eine Rolle. Bei dem Wetter würde mal wohl Schrittgeschwindigkeit als angemessen bezeichen müssen. Dies würde dann den Schadenersatzanspruch mehr oder weniger erheblich mindern.
Eine wirklich belastbare Antwort kann dir natürlich nur ein Anwalt geben.
hallo,
du hast dich nicht den strassenverhältnissen angepasst und bist selbst verursacher. dem platzbesitzer grobe fahrlässigkeit bei teilweiser räumung nachzuweisen, no chance.
kfz haftpflicht schaden am zaun,
vollkasko am auto
beste grüsse
dickie59
Deine Haftpflicht zahlt den Schaden am Zaun, Deine Vollkasko den an Deinem Auto. Du die gestiegenen Versicherungbeiträge.,,Du warst zu schnell.
Ich würde auch erst fragen, ob der Betreiber es einfach bezahlt, ohne juristische Schritte einzuleiten. Wenn das klappt, dann hast du dir eine Menge Arbeit erspart, sonst ist alles schon ganz richtig, wie remnantJur das sagt...
Danke, das hilft schon mal etwas weiter.
Wen sollte ich da vorallem ansprechen? Die Versicherung? Oder Zuständige für das Betriebsgelände?