Wer zahlt Kaskoschäden bei Wegeunfall zur Arbeit?
Hallo,
folgendes ist passiert:
Ich hatte auf dem Weg von der Arbeit nach Hause einen Wildunfall. Das Auto ist mit Teilkasko (Selbstbeteiligung 150,-€) versichert. Da es jedoch ein Wegeunfall war, wollte ich gerne wissen, ob die Versicherung des Arbeitgeberes verpflichtet ist, den Wertverlust am PKW sowie die Selbstbeteiligung in Höhe von 150,-€ zu bezahlen ?
Gruß Punto
8 Antworten
Die bisherigen Antworten teile ich (keine Kostenerstattung durch den Arbeitgeber). Das einzige, was Du machen kannst, diese Kosten von der Steuer abzusetzen, denn da ist entscheidend, dass Du Dich auf dem direkten Weg von der Arbeit nach Haus warst (oder umgekehrt).
Für Sachschäden kommt die Berufsgenossenschaft nicht auf, und auch die Haftpflichtversicherung des Unternehmers hat mit einem Wildunfall nichts zu tun
Nein der Arbeitgeber kommt dafür nicht auf.
Er verpflichtet dich doch nicht, mit einem Fahrzeug zur Arbeit zu fahren.
Es ist ganz alleine deine Angelegenheit.
Begründung, badboybike???
Dea2010 die Begründung wäre sicherlich interessant – vermutlich kramt badboybike, wenn überhaupt dann aber ein Exot raus, denn Ausnahmen von der Regel wird es immer irgendwo geben.
Den Zahn kann ich euch ziehen. Jeder ist für die Wahl des Transportmittels selber verantwortlichen. Schäden an dieses werden von der BG nicht getragen. Einzig und allein werden die Kosten bei Sachschäden übernommen wenn eine ordnungsgemäß getragene Brille kaputt geht aufgrund eines Arbeitsunfalls.
Die Kosten für die Autoreparatur werden allerdings weder von der BG noch vom Arbeitgeber erstattet. Hinweis hier wie bereits erwähnt als Werbungskosten bei der Steuer absetzen
Nein, die Firma ist dazu nicht verpflichtet. Die Selbstbeteiligung muß Du schon alleine tragen sowie den Wertverlust.
und wieder falsch! auf dem weg zur arbeit ist man über die berufsgenossenschaft versichert, das gilt auch für das transportmittel.
Stimmt nicht!