Radfahrer fährt auf dem Gehweg und verursacht Unfall mit KFZ?

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Fassen wir zusammen:

  • Der Radfahrer fuhr auf dem Gehweg, obwohl ein separater Radweg vorhanden war.
  • Bei Fahren auf dem Radweg wäre es nicht zu einem Unfall gekommen.
  • Er fuhr mit hoher Geschwindigkeit, also faktisch ungebremst, ins Auto.
  • Hierfür gibt es mehrere Augenzeugen.
  • Dein Tempo war angemessen.

Hier dürfte der Radfahrer ein ziemliches Problem bekommen, denn einerseits wäre er verpflichtet gewesen, auf dem Radweg zu fahren (Ausnahme: § 2 Abs.4 Satz 3 StVO und bei Nichtnutzbarkeit des ausgewiesenen Radweges, dann allerdings ist alternativ die Fahrbahn zu nutzen), eine Nutzung des Fußweges ist - der Radfahrer war wohl über 10 Jahre alt - ihm grundsätzlich untersagt.

Hinzu kommt, daß der Radfahrer über mehrere Sekunden nicht reagiert haben dürfte bei für den Fußweg unangemessen hoher Geschwindigkeit, also eine mehr als fahrlässige Unaufmerksamkeit an den Tag legte. Dies gilt vermehrt, wenn Zeugen aussagen können, daß frühzeitig geblinkt wurde.

Urteile wurden schon benannt, deshalb spare ich es mir. In dieser Konstellation hast Du sogar Chancen, ohne Teilschuld aus der Sache herauszugehen, doch wird es hier wahrscheinlich zu einem Gerichtstermin kommen. Dabei könnte man sich sogar überlegen, ob ggf. der Radfahrer § 315c StGB verletzt haben könnte (das Auto dürfte noch über 1.500 € wert sein, der Gefährdungsschaden über 750 € betragen, etwas knifflig wird es mit den "7 Todsünden"). Aber auf keinen Fall Strafanzeige stellen, denn das könnte höchstens die Zahlungsfähigkeit des Radfahrers (noch weiter) einschränken.


Angus500 
Beitragsersteller
 01.08.2016, 12:56

keine Strafanzeige stellen? 7 tödsünden?...ich hatte einen Beifahrer (Zeugen)

PolluxHH  01.08.2016, 13:09
@Angus500

Bei § 3125c Abs. 1 Nr. 2 StGB wird unter Strafe gestellt, wenn man grob verkehrswidrig und rücksichtslos Leib, Leben oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet undd dabei mindestens eine der 7 "Todsünden" im Straßenverkehr begangen hat (dazu gehört z.B. die Mißachtung der Vorfahrt, falsch überholen ...).

Aber selbst wenn eine Strafanzeige denkbar sein sollte, hättest Du davon wenig, solange Du hoffen kannst, Deinen Schaden (anteilig) ersetzt zu bekommen. Sollte eine Strafanzeige Erfolg haben, verbesserte es nicht gerade die Zahlungsfähigkeit des Radfahrers, sofern er nicht über eine Haftpflicht geschützt sein sollte (daß die hier ggf. nur in Vorleistung treten könnte, um es vom Radfahrer zurückzufordern, muß Dich ja nicht interessieren).

Angus500 
Beitragsersteller
 01.08.2016, 13:18
@PolluxHH

ich mochte nur Schadenswiedergutmachung und gut ist

Melde den Unfall auch unbedingt Deiner KFZ-Haftpflichtversicherung, da Dir dennoch eine Teilschuld zuerkannt werden kann.

Ansonsten solltest Du Dir umgehend einen Rechtsanwalt suchen und den Schaden an Deinem Auto von einem Sachverständigen begutachten lassen.

Nur ein Gutachten ist beweiskräftig, zumal ja abgesehen von der Reparatur auch Nutzungsausfall entsteht.

Abgesehen davon steht Dir die Kostenpauschale in Höhe von 30.- € zu.

Solltest Du bei der Rechtsanwaltsmandatierung keine getrennten Zahlungen verlangen ist Dein Rechtsanwalt berechtigt eine Hebegebühr in Höhe von 1 % zu verlangen (diese kann nicht abgewälzt werden). 

Du solltest hier ohnehin mit einem gerichtlichen Verfahren rechnen.

Angus500 
Beitragsersteller
 01.08.2016, 12:05

meiner KFZ-Haftpflichtversicherung hab ich es schon gemeldet

Xipolis  01.08.2016, 12:08
@Angus500

Sehr gut.

Der Radfahrer war über 18?

Angus500 
Beitragsersteller
 01.08.2016, 12:22
@Xipolis

er war ein Jugendlicher

Xipolis  01.08.2016, 12:24
@Angus500

Dann hängt es sehr von seinem Alter ab und Du solltest mit einer Teilschuld rechnen.

Der Unfallverursacher.

Ich nehme an, der Rahfahrer war kein Kind, oder?

Pauschal schwer zu beantworten wer hier wie viel % der Schuld bekommt. Es kommt hier insbesondere auch darauf an, ob der Radfahrer wirklich auf dem Gehweg oder dem Radweg unterwegs war. Falls Gehweg, stehen deine Chancen gut (siehe hier http://www.iww.de/ue/archiv/haftung-erwachsener-radfahrer-auf-gehweg-volle-haftung-f19288, 100% Haftung des Radfahrers)

Falls doch Radweg, wird's kniffliger (Vgl. AG Berlin Mitte v. 22.03.2004 - 113 C 3014/04, hier Pkw 75% und Radfahrer 25% bei einem kombinierten Fuß-/Radweg).

Hier halte ich es für recht wahrscheinlich, dass ein Richter entscheiden muss. Teilschuld ist auf jeden Fall drin denke ich.

Prinzipiell zahlt eine (hoffentlich vorhandene) Privathaftpflicht des Radfahrers den Schaden an deinem Auto.

Deine Kfz Haftpflicht zahlt den Schaden am Rad(fahrer). Auch bei vermeintlich kleinen Verletzungen sind das schnell ein paar Hundert Euro. Die Behandlungskosten werden ja von der Krankenkasse übernommen aber die fordern dann von dir Regreß. Und dabei sind die wirklich gnadenlos.

Angus500 
Beitragsersteller
 01.08.2016, 12:09

...Radfahrer war ein Jugentlicher und er war eindeutig  auf dem Gehweg da ich ja schon zu 1/3 inder Thoreinfahrt war

ihr Beide, du hast den Radfahrer nicht gesehen und er ist Verkehrswidrig auf dem Gehweg gefahren.

Angus500 
Beitragsersteller
 01.08.2016, 11:57

...der Radfahrer war doch viel zu schnell-keine Schrittgeschwindigkeit

DerHans  01.08.2016, 12:09
@Angus500

Wurde durch die Polizei denn am Unfallort eine Verwarnung ausgestellt?

Das wäre schon mal hilfreich, zur Beurteilung der Schuldfrage.

Angus500 
Beitragsersteller
 01.08.2016, 12:13
@DerHans

...Polizei meint Schuldfrage ist klar-Radfahrer...aber ist  nur ne persönliche Meinung- kann nur Gericht entscheiden

Angus500 
Beitragsersteller
 31.10.2016, 17:41
@DerHans

nein,es gab kein Verwarngeld für mich