Ölwanne abgerissen,was nun?

5 Antworten

1. Da die Kollegin das Auto im Auftrag deines Partners gefahren hat, ist Dein Partner für die Beschädigung am Fahrzeug verantwortlich. Sofern eine Vollkaskoversicherung besteht, würde die den Schaden unter Abzug der Selbstbeteiligung und Rückstufung der SF Klasse regulieren (wird sich nicht lohnen falls es nicht zu Folgeschäden wie zb. einem Motorschaden gekommen ist). den entstandenen Umweltschaden durch ausgelaufene Betriebsstoffe (Motoröl) übernimmt die Kfz Haftpflichtversicherung wird aber auch hier die SF Klasse entsprechend zurück stufen.
Sofern die Kollegin eine private Haftpflicht Versicherung der neuesten Generation hat, könnten Gefälligkeitshandlungen eingeschlossen sein, diese müsste aber auch die Benzinklausel umgehen (wirklich nur bei ganz wenigen und wirklich ganz neuen Top Tarifen) In dem Fall würde die private Haftpflicht versicherung den Schaden Bedingungsgemäß übernehmen. Die Regulierung durch eine solche PHV übernimmt jedoch nicht zwangsläufig die entstandenen Schäden sondern übernimmt die Mehrbeiträge der Rückstufung für fünf Jahre bei Eurer eigenen Kfz Kasko- und Haftpflichtversicherung.
Ansonsenten liegt hier kein Haftpflichtschaden nach §823 BGB für die Kollegin vor, da sie das Kfz nicht wiederrechtlich beschädigt hat.

2. Sofern die Kollegin in Eurer Kfz Versicherung nicht zum eingetragenen Fahrerkreis gehört, müsst Ihr Eurer Kfz Versicherung auch noch verdeutlichen, dass die Kollegin in einer absoluten Ausnahmesituation im Auftrag einer zum Fahrerkreis gehörenden Person gefahren hat, da Ihr ansonsenten auch noch rückwirkend bis zu einem Jahr die höhere Versicherungsprämie nachzahlen müsst, so als hätte die Kollegin zum berechtigten Fahrerkreis gehört.

Hier kommt niemand auf. Es sei denn du hast eine Vollkasko und der Schaden ist durch den Kontakt mit der Straße oder einen Bordstein verursacht. Dann ist es plötzlich von außen einwirkend und ein Unfall. Dann zahlt deine Vollkasko. Ob es sich um grobe Fahrlässigkeit handelt und ob diese, wenn ja, in der Vollkasko abgesichert ist kann ich von hier aus natürlich nicht sagen. Denn ich kenne den Schadenhergang und deinen Vertrag nicht.  

Ab in die Werkstatt und reparieren lassen.

Vermutlich ist das nicht versichert, daher muss das der Verursacher auch bezahlen.

augsburgchris  06.09.2016, 16:53

Muss der Verursacher nicht, da hier im Auftrag gehandelt wurde. Der Partner muss den Schaden tragen.

herja  06.09.2016, 16:55
@augsburgchris

lol, wie kommst du denn auf diese Idee?

augsburgchris  06.09.2016, 16:56
@herja

Weil bei einem Freundschaftsdienst die meisten Gerichte einen stillschweigenden Haftungsausschluss annehmen.

herja  06.09.2016, 17:04
@augsburgchris

Leider ist das nicht so einfach, wie du dir das vorstellst.

Wir wissen hier leider nichts genaues über den Unfallhergang, aber man kann hier schon grobe Fahrlässigkeit unterstellen. Ebenfalls kann man unterstellen, dass vorher kein Haftungsausschluss vereinbart wurde.

Wenn das so zutrifft, haftet der Autofahrer für den Schaden.

https://www.test.de/Gefaelligkeiten-Teure-Freundschaft-1043538-2043538/

Silenco 
Beitragsersteller
 06.09.2016, 17:05
@augsburgchris

Okay also liege ich jetzt richtig mit der Annahme das wir einfach Pech haben? Wobei ich mir nicht vorstellen kann das man "ausversehen " so eine Ölwanne abreißen kann. Der Betrieb trägt auch Nichts? Immerhin musste mein Partner das so machen auf Grund der Arbeitsbedingungen. 

herja  06.09.2016, 17:11
@Silenco

Man kann prüfen ob der Betrieb die Kosten übernimmt oder sogar eine Vollkaskoversicherung vorhanden ist.

Silenco 
Beitragsersteller
 06.09.2016, 17:17
@herja

Gut wir probieren es mal. Immerhin bekommt er ein Auto gestellt. Vielen Dank auf jeden Fall

verreisterNutzer  06.09.2016, 18:40
@Silenco

Wobei ich mir nicht vorstellen kann das man "ausversehen " so eine Ölwanne abreißen kann.

Unfälle passieren nunmal....
in dem Fall böse Absicht zu unterstellen ist reichlich weit hergeholt.
Hätte Dir oder mir, oder Deinem Partner möglicherweise genauso passieren können.

Fahrlässig heißt: unvorsichtig aber nicht mit Absicht gehandelt zu haben....

Grob Fahrlässig heißt: einen Schaden wieder besseren Wissens billigend in kauf genommen zu haben. (ich darf das nicht so machen, aber vielleicht passiert ja nichts, wenn doch, ist es mir auch egal)

... eine Ölwanne kann nicht abreißen, wie soll dies auch gehen.

Merke: Verleihe keine Füller, Frauen und Fahrzeuge, denn diese Dinger kommen nicht heile zurück.

Abschreiben, den Schaden, und zukünftig selber losrollern.

verreisterNutzer  07.09.2016, 11:27


... eine Ölwanne kann nicht abreißen, wie soll dies auch gehen.


glaub mir... das geht ! ! !
einmal im richtigen Winkel auf einen hohen Bordstein fahren reicht schon.....
Bei Autos mit Vorderachskörper unter der Ölwanne nicht so schnell wie bei ungeschützten Ölwannen... aber es geht bei beiden Bauarten.


schleudermaxe  07.09.2016, 12:32
@verreisterNutzer

... meine ist aus Stahl und ist mit 26 Schrauben am Block befestigt und die sollen alle ausreißen? Na denn.

Eine Ölwanne reisst man nicht einfach so ab. Leider schreibst du nichts zu den Umständen, wodurch das passiert ist?

verreisterNutzer  06.09.2016, 19:58

stimmt... einfach so nicht.... dazu muss man schon über einen Gegenstand oder einen Bordstein fahren. Auch liegt es am Fahrzeug selbst, bei vielen Autos liegt der Achskörper schützend unter der Ölwanne, bei anderen gibt es keinen zusätzlichen Schutz unter der Ölwanne.