Steuerfrage zu unregelmäßigem Gehalt?
Ich habe in der Zeit zwischen Abi und Studium seit Juni einen Job angenommen. Ich arbeite als Gewerbe, also schreibe ich Rechnungen an meinen Arbeitgeber und arbeite da auch sehr unregelmäßig, bekomme aber 10€ die Stunde. Da ich jetzt einige Monate nur 20€ und andere 500€ verdiene hier meine Frage: Wie ist das jetzt mit den Steuern? Bis 450€ ist das soweit ich weiß steuerfrei, aber muss ich mein Gehalt jetzt gleichmäßig verteilen? Insgesamt verdiene ich ja weniger als bei einem 450€-Job.
8 Antworten
Du wirfst fast alles durcheinander, was man durcheinander werfen kann.
seit Juni einen Job angenommen. Ich arbeite als Gewerbe, also schreibe ich Rechnungen an meinen Arbeitgeber
Das ist so, wie Du es schriebst Quatsch.
- Wenn Du einen Job angenommen hättest, bekämst Du Lohnabrechnungen.
- Wenn Du Rechnungen schreibst, bist Du selbständig tätig udn Damit Gewerbetreibender.
Damit ist es mit den Steuern ganz einfach. Nach Ablauf des Jahres machst Du eine Einkommensteuererklärung mit einer Anlage EÜR in der Du Deine Einnahmen einträgst und Deine Kosten.
Vermutlich wirst Du ja einen Gewinn unter 9.000,- Euro haben udn damit fällt auch keine Einkommensteuer und auch keine Gewerbesteuer an.
OK, dann sind Steuern kein Thema für Dich, aber die Steuererklärungen sind zumindest auf Aufforderung einzureichen.
Sehr bedenklich, nach dem ABI schreibst du statt auffallen aufvalen (viel mir auf)
Erbringst du diese Leistung denn nur an den einen Betrieb? Hier droht dann eine Scheinselbstständigkeit!
Ich habe in der Zeit zwischen Abi und Studium seit Juni einen Job angenommen.
Scheinselbständigkeit wird frühestens nach 6 Monaten geprüft.
Ich arbeite als Gewerbe, also schreibe ich Rechnungen an meinen Arbeitgeber
Das hört sich für mich so an, als würde man dich als Selbstständigen behandeln, sehe ich das richtig? Damit sollte man vorsichtig sein - es ist ein Irrglaube, dass man mit Gewerbeanmeldung und Rechnungen selbstständig ist. Entweder übt man eine Tätigkeit selbstständig aus oder abhängig beschäftigt, für die Beurteilung gibt es einige Kriterien. aussuchen kann man sich das nicht. Stellt sich bei einer Prüfung eines Rentenversicherungsträgers heraus, dass du gar nicht selbstständig warst, kann das für den Arbeitgeber teuer werden. Liegt Vorsatz vor, interessiert sich der Staatsanwalt auch noch dafür.
ich weiß nicht, welche Tätigkeit du ausübst - aber Rechnungen auf Stundenbasis, noch dazu nur 10€, sind schon mal ein erstes Indiz dafür, dass hier keine Selbstständigkeit vorliegt.
Hi Luluie1,
du mußt einfach unterscheiden zwischen einer geringfügigen Beschäftigung (450-Euro-Minijob) als angestellte Tätigkeit oder deinem Gewerbe als Nebenerwerb:
https://www.klicktipps.de/gewerbe.php#abgr
...hier meine Frage: Wie ist das jetzt mit den Steuern? Bis 450€ ist das soweit ich weiß steuerfrei, aber muss ich mein Gehalt jetzt gleichmäßig verteilen?
Weder - noch: ein 450-Euro-Minijob ist weder steuer- noch sozialversicherungsfrei! Nur falls dein Arbeitgeber bei einer geringfügigen Beschäftigung die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet, mußt du diesen Minijob nicht in deiner Einkommensteuererklärung angeben!
Da du jedoch ein Gewerbe im Nebenerwerb angemeldet hast, mußt du ab dem 1. Euro dies beim Finanzamt in deiner Ek-Steuererklärung unbedingt angeben, jedoch hast du als Single im Steuerjahr 2018 den Grundfreibetrag von aktuell 9.000€ ;-))
https://www.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/familienversicherung.html
Dein Problem ist hier garantiert nicht die Einkommenssteuer, sondern der drohende Verlust der Familienversicherung, wenn Du mit "Deinem Gewerbe" ( - was real keines ist, denn es soll diesem Arbeitgeber nur dazu dienen, die Sozialversicherungs-abgaben an die Knappschafft zu umgehen - Sozialversicherungsbetrug - ergo liegt hier eine Scheinselbstständigkeit vor ) mehr als 425 Euro im Monat verdienst.
https://www.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/familienversicherung.html
Kleiner Tipp - suche Dir ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis - einen auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage befristetén Vertrag und Du kannst soviel verdienen wie Du magst / kannst ohne, dass dafür ( Deinerseits ) Sozialabgaben fällig werden.
Oh ja das ist ein gute Plan! Vielen Dank!
du solltest dich mal schlau machen .. und dein "Arbeitgeber" ebenso.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet Dich anzumelden, Steuern und Sozialbeiträge zu bezahlen .. Steuern sind sowieso Null, das hat nichts mit den 450 für den Sonderfall "geringfügige Beschäftigung" zu tuen, sondern mit dem Jahresfreibetrag von ca 9000 Euro.
Falls du tatsächlich ein Gewerbe angemeldet hast, stellst du Rechnungen und machst deine eigene Steuererklärung .. dann wird bei unter 9000 Euro Jahres-gesamteinkommen auch Null Steuer zu zahlen sein, auch Gewerbesteuer wird bei den Beträgen nicht erhoben .. aber Papierkram ist auf jeden Fall erheblich.
Wenn keine Sozialversicherungspflicht, dann lohnt die Geringfügige Beschäftigung überhaupt nicht, bei der der Arbeitgeber mehr als 30% Abgaben pauschal abführen muss.
Aber dafür müsste man Schüler oder Student sein .. ich vermute mal, dass zwischen Abi und Studium keine Befreigung mehr gilt ... aber das sollte man die Krankenkasse fragen.
Arbeitgeber sehen das ganz offensichtlich anders, sonst gäbe die 450-€-Jobs nicht.
Was willst Du damit aussagen ?
"Wenn keine Sozialversicherungspflicht, dann lohnt die Geringfügige Beschäftigung überhaupt nicht, bei der der Arbeitgeber mehr als 30% Abgaben pauschal abführen muss."
Für Studenten gibt es ebenfalls "Sonderregelungen" im Bezug zur Sozialversicherung
Aber nicht im Bezug zur Scheinselbstständigkeit. Der Arbeitgeber hat trotzdem die Pauschalen abzuführen.
Wo keine Sozialversicherungspflicht, da auch keine Beitragspflicht.
Meldepflicht ist etwas anderes. Und die Scheinselbständigkeit wäre zu prüfen und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehört u.U. ob eine Arbeit zu leisten (Arbeitsplatzgebundenheit usw.)oder ein Produkt/Ergebnis abzuliefern ist. Ebenso, und und und
Hier würde aber nur die Sozialversicherungspflicht bei einer kurzfristigen Beschäftigung oder bei einem Minijob entfallen.
Neben einer kurzfristigen und geringfügigen Beschäftigung gibt es für Studenten zusätzliche Regelungen. z.B. Arbeit nicht mehr als 20 Std./Woche.
Wenn er ein ordentlicher Student ist, dann kann die Pflicht entfallen, das ist hier aber gar nicht klar. Und eine Scheinselbstständigkeit kann bei einem Studenten genauso vorliegen wie bei jedem anderen. Arbeitsrechtlich ist das auch ohne möglichen Sozialbetrug mehr als heikel.
Nur: FS ist nun einmal erkennbar kein Student - ergo gelten auch nicht die Regelungen für Werkstudentenarbeitsverhältnisse.
Wenn er ein ordentlicher Student ist..... das ist hier aber gar nicht klar.
Doch das ist eindeutig klar - FS arbeitet zwischen Abitur und Aufnahme eines Studiums.
Ich habe in der Zeit zwischen Abi und Studium seit Juni einen Job angenommen.
Das habe ich nicht bestritten
Richtig ! kurzfristige Jobs - von vornherein auf drei Monate bis zu 70 Arbeitstage befristeter Arbeitsvertrag. Nur bei dieser Frage geht es erkennbar um eine Scheinselbstständigkeit, die so seine Familienversicherung bei der KK bedroht. Der FS arbeitet - weisungsgebunden - zu einen vom Arbeitgeber festgelegten Stundenlohn. Also liegt keine "Selbstständigkeit" vor.
stimmt
Die Weisungsgebundene Arbeit ist aus dem Text nicht zu entnehmen und wäre zu klären.
Sozialversicherung war nicht die Frage, sondern das Thema S t e u e r n ! ! !
Oh ja vielen Dank! Nachdem ich das geschrieben hatte viel mir das auch auf. Also ja ich habe ein Gewerbe und erbringe dabei zurzeit eine Dienstleistung bei einem Betrieb. Unter 9.000 bleib ich auf jeden Fall.