Wurde ohne Abmahnung degradiert. Jetzt soll ich mehr Stunden für weniger Geld schuften +170 unverschuldete Minusstunden vom alten AV. ableisten. Darf man das?
4 Antworten
Das geht nur mit einer Änderungskündigung. Aber Vorsicht, verweigerst Du die Unterschrift ist es automatisch eine richtige Kündigung! Also wenn dann immer unter Vorbehalt unterschreiben und von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Gewerkschaft überprüfen lassen. Da gibt es aber kurze Fristen zu beachten! Und gibt es einen Betriebsart in deinem Unternehmen? Dieser muss bei so einer Änderung auch zustimmen! Wenn das alles nicht zutrifft, dann ganz schnell zur Gewerkschaft oder einem Anwalt! Lese gerade, dass du in der Gastronomie arbeitest. Da ist die NGG Gewerkschaft zuständig.
Du widerspricht dich ja selbst! Du schreibst ja selbst, dass wenn beide den Vertrag unterschreiben das eine Änderungskündigung wäre! Natürlich vom Arbeitnehmer dann gebilligt! Aber es bleibt eine Änderungskündigung! Mehr schrieb ich ja nicht!
Du schreibst ja selbst, dass wenn beide den Vertrag unterschreiben das eine Änderungskündigung wäre!
Wo - bitteschön! - schreibe ich das denn?!?!
Ich schreibe doch ausdrücklich "wenn beide Seiten einen geänderten Arbeitsvertrag unterschreiben, ohne dass der alte gekündigt wurde"!
Aber es bleibt eine Änderungskündigung!
Nein!
Der alte Vertrag wurde nicht gekündigt mit dem Angebot eines neuen Vertrags; es wurde lediglich ein neuer Arbeitsvertrag ohne Kündigung es alten geschlossen!
Entweder kannst Du nicht richtig, aufmerksam lesen, oder Du verstehst das alles schlicht und einfach nicht!
Dann lese mal deine Beitrag nochmal durch! "wenn beide Seiten einen geänderten Arbeitsvertrag unterschreiben, ohne dass der alte gekündigt wurde mit dem Angebot eines neuen - das wäre dann die Änderungskündigung." Also schreibst Du doch ganz klar was von Änderungskündigung! Du kannst nicht aufmerksam Lesen!
Herrje!!
"das wäre dann die Änderungskündigung" bezieht sich auf "dass der alte [Arbeitsvertrag] gekündigt wurde mit dem Angebot eines neuen".
Oder deutlicher - extra für Dich:
Es handelt sich nur dann um eine Änderungskündigung, wenn der alte Arbeitsvertrag gekündigt wurde mit dem Angebot, das Arbeitsverhältnis mit geänderten Bedingungen (also einem neuen Arbeitsvertrag) fortzusetzen!
Jetzt verstanden?!?!
Vielleicht war es - zugegeben - etwas unklar formuliert; aber der Zusammenhang sollte für jeden "verständigen" Menschen erkennbar und verständlich gewesen sein!!
diese Änderungskündigung hats nicht gegeben. Danke sehr werde damit wohl zum Anwalt.
Erkundige dich erst mal bei der NGG. Manchmal nehmen sie auch Mitglieder Rückwirkend auf und du hast damit auch Rückwirkend Schutz. Ist billiger als ein Anwalt. Wenn die NGG das nicht macht, kannst du immer noch zum Anwalt gehen. Aber schnell wegen der Fristen.
Ich habe ja keine Ahnung, wo du arbeitest, aber falls es dort einen Betriebsrat gibt, solltest du mit den Leuten dort sprechen, damit sie einmal klären, was genau Sache ist.
Danke sehr, aber es gibt hier keinen Betriebsrat, ist in der Gastronomie eher selten der Fall leider.
Erkundige dich warum es passiert ist und auf welcher Grundlage. Ist es eine strafe muss er, so fern ich mich nicht irre, auch abmahnen. Es ist aber auch möglich, das es eine der Vielen versuche den Mindestlohn zur Kürzung der Löhne zu nutzen.
Da es bei dir sicher um eine menge Geld gehen wird:
- gehe zum Anwalt und lasse dich beraten
- erkundige dich bei Gewerkschaften, auch wenn du noch kein Mitglied bist. dränge einfach etwas (könntest ja ein zukünftiges Mitglied werden)
- wie von BarbaraAndree vorgeschlagen Betriebsrat einschalten.
Wichtig ist Kommunikation und die Ruhe bewahren. Es bringt nicht mit den Chef streit anzufangen. Den lasse lieber die Anwälte später ausfechten, wenn nötig. Das hat für dich weniger Nachteile.
vielen Dank, ich denke ich werde einen Anwalt konsultieren.
+170 unverschuldete Minusstunden vom alten AV.
Was heißt denn vom "Alten Arbeitsvertrag"? Offenbar hast Du eine Änderungskündigung unterzeichnet und somit der "Degradierung"/ neuen Stelle zugestimmt.
Diese "Änderungskündigung" gibt es nicht man hat mir einfach nur nen neuen Vertrag vorgelegt.
Wenn der "neue Vertrag" den "alten" ablöst, ist das eine Änderungskündigung.
@ Gerneso:
ist das eine Änderungskündigung.
Das ist falsch.
Eine Änderungskündigung liegt dann vor, wenn der alte Arbeitsvertrag gekündigt wird mit dem Angebot eines neuen Arbeitsvertrags!
Wenn "nur" ein neuer Arbeitsvertrag vorgelegt und von beiden Seiten unterschreiben wurde, handelt es sich schlicht und einfach darum, dass "einvernehmlichen" ein neuer Vertrag zu einem bestehenden Arbeitsverhältnis geschlossen wurde.
Der Unterschied ist insofern von Bedeutung, als gegen eine Änderungskündigung geklagt werden kann (sofern das Kündigungsschutzgesetz KSchG anwendbar ist), gegen einen neuen Vertrag aber nicht.
Na, in dem Fall dass nicht mal Kündigung des bestehenden Vertrages drohte kann man es nur als DUMM bezeichnen ohne Not einen neuen Vertrag mit schlechteren Konditionen zu unterzeichnen.......
Rein sachlich betrachtet ist das richtig - nur kennen wir die genauen Umstände, den möglicherweise ausgeübten "Druck" nicht, die den Fragesteller zur Unterzeichnung vielleicht sogar genötigt haben.
Ja so ist es leider, da ich ziemlich überrumpelt wurde damit.
Man lässt sich nicht überrumpeln und man unterschreibt nicht ungeprüft eine Änderungskündigung. Lerne für die Zukunft.
Falsch - das geht selbstverständlich auch dann, wenn beide Seiten einen geänderten Arbeitsvertrag unterschreiben, ohne dass der alte gekündigt wurde mit dem Angebot eines neuen - das wäre dann die Änderungskündigung.