unverschuldete Minusstunden, weil zu wenig Arbeit?
Hallo, ich hab seit einiger Zeit mit Minusstunden zu kämpfen. Ich war schon mehrmal bei meinen Vorgesetzten und hab deswegen nachgefragt, doch es heißt immer "mach dir keine Sorgen, mach dir kein Kopf usw." Aufzuholen sind diese nur, wenn ich auch "freiwillig" am Wochende arbeite, um mir ein paar Stunden zu sammeln, die ich allerdings unter der Woche wieder verlieren.. also ein ewiger Kreislauf. Mittlerweile sammeln sich die Minusstunden auf die 100 zu. Was passiert denn, wenn ich gekündigt werde, oder ich von selbst der Arbeitsplatz wechseln möchte? Mein Arbeitgeber, wird mich ja nicht so einfach mit den genannten Minusstunden gehen lassen, sondern sie mir vom Lohn abziehen. Ist das aber rechtens? Ich kann ja nichts dafür, wenn keine Arbeit oder nicht genügend Aufträge da sind. Mittlerweile kann ich deswegen nachts schon kein Auge mehr zu machen.
Hat jemand einen Rat für mich, was ich tun kann?
MFG
4 Antworten
Klingt für mich nach Annahmeverzug ich weiß aber nicht wie sich das mit der angebotenen Mehrarbeit an ansonsten freien Tagen verhält.
Ggf macht es Sinn sich hier mal ne halbe Stunde mit nem experten ggf dem Betriebsrat zusammen zu setzen.
https://www.verdi-bub.de/service/praxistipps/archiv/annahmeverzug
Ist das aber rechtens?
Schlicht und einfach: Nein - jedenfalls nicht nach Deinen Schilderungen.
Wenn es sich tatsächlich um einen Fall handelt, dass Du nicht genug arbeiten kannst, weil nicht genug Arbeit "da" ist, dann ist das nicht Dein Problem.
Es gehört zu den vertraglichen Hauptpflichten des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer Arbeit zu geben. Tut er das nicht - aus welchen Gründen auch immer (auf ein "Verschulden" seinerseits kommt es dabei nicht an) -, dann gerät er mit der Annahme der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers in den sogenannten "Annahmeverzug".
Nicht der Arbeitnehmer arbeitet dann also zu wenig, sondern der Arbeitgeber weist ihm zu wenig Arbeit zu.
Geregelt ist das im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko"; dort heißt es:
Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. [...] [Das gilt] entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.
Du bist also so zu bezahlen, als hättest Du "ganz normal" gearbeitet, und musst die tatsächlich aber nicht gearbeiteten Stunden auch nicht nacharbeiten.
Wenn es zu wenig Arbeit gibt, darf der Arbeitgeber auch nicht von Dir verlangen, dass Du in der zeit Urlaub nimmst; eine einvernehmliche Regelung dazu ist selbstverständlich etwas anderes.
Wenn der Arbeitgeber Dir bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Deine durch ihn "verschuldeten" Minusstunden mit Deinen Entgeltansprüchen verrechnen sollte, solltest Du ihn schriftlich zur Nachzahlung auffordern mit Verweis auf diese gesetzliche Bestimmung, mit angemessener Fristsetzung und mit Androhung von Rechtsmitteln (Klage) bei Fristverstreichung oder Weigerung.
Dein Arbeitgeber ist im Verzug, wenn er Dir keine Arbeit anbieten kann. Er muss den vollen Lohn zahlen. Es sei denn es gibt eine Gleitzeitregelung die es erlaubt bis minus 100 Stunden zu gehen. Ist aber eher unüblich.
Du bietest Deine Arbeitskraft an, er kann seinen Teil des Vertrags nicht einhalten. Unternehmerrisiko.
Sag ihm das.
Es ist völlig legitim auf die Einhaltung des Vertrags zu bestehen. Das tut der Arbeitgeber auch.
Nanu, Maximilian??
Zumindest nach der Schilderung des Fragestellers scheint das doch eine ziemlich klare Sache nach BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko" zu sein.
Wo hast Du da Deine Bedenken??
Ich bin ja auch nicht der einzige mit Minusstunden, das betrifft auch noch 3 andere
Ich würde das nicht sagen. Streiten kann man sich darüber wenn man den Betrieb verlässt.